Massive Kritik äußert die GEW Hamburg an der Entscheidung der SPD-Mehrheit im Wissenschaftsausschuss der Bürgerschaft keine substantiellen Änderungen in den Gesetzesentwurf des Senates für eine Reform des Hamburgischen Hochschulrechtes aufzunehmen.
Hochschule und Forschung
Das geltende Hochschulgesetz – verantwortet vom CDU/FDP/Schill-Senat im Jahr 2003 – ist undemokratisch, politisch falsch, gesellschaftlich schädlich und juristisch verfassungswidrig. Ein konsequenter Bruch mit dieser Politik ist notwendig: Demokratie statt Hierarchie, rationale und kooperative Entscheidungsprozesse statt Marktmechanismen und solidarisches Lernen statt restriktives Pauken.
Mit dem vorliegenden Entwurf für die Neufassung des Hamburgischen Hochschulgesetzes wird dieser Bruch nicht vollzogen.
Der Entwurf muss daher weitreichend verändert werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
hiermit laden wir Euch herzlich zum nächsten Treffen der Fachgruppe Hochschule und Forschung der GEW am Montag, 7. April 2014, um 18 Uhr im Curio-Haus (Rothenbaumchaussee 15) in Raum C (im Foyer) ein. Da dies eine Wahlsitzung sein wird, laden wir dieses Mal etwas förmlicher und etwas früher, um die gebotene Vier-Wochen-Frist einzuhalten. Unser Vorschlag zur Tagesordnung lautet:
Der Wissenschaftsausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft berät aktuell den vom Senat vorgelegten „Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Hochschulrechts“ (Drucksache 20/10491). Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) nimmt hiermit zu diesem Entwurf schriftlich Stellung und bittet ausdrücklich um eine Berücksichtigung seiner Anmerkungen, Hinweise und Vorschläge. Für eine mündliche Anhörung steht der DGB dem Ausschuss gerne zur Verfügung.
Beitrag der Fachgruppe Hochschule und Forschung
Die Wissenschaftsbehörde beschreibt Inhalt und Prozess rund um das Werden des neuen Hamburgischen Hochschulgesetzes als offen, transparent, dialogisch und demokratische Strukturen stärkend.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Der Rundbrief „Informationen der Fachgruppe Hochschule und Forschung der GEW“ ist erschienen, er enthält Artikel zum Code of Conduct, zur Helmut-Schmidt-Universität, zu Lehraufträgen sowie weitere Informationen. Er wird gemeinsam mit dem DGB-Flyer zur Novelle des Hochschulgesetzes an die Mitglieder verschickt; Interessierte können weitere Exemplare über die Geschäftsstelle beziehen.
Mit der GEW ist man stets gut informiert – über die eigenen Rechte als Arbeitnehmer_in und die Arbeitsbedingungen in der Wissenschaft sowie über aktuelle wissenschaftspolitische Entwicklungen. Umfassende Informationen gibt es dabei auf Bundesebene und zunehmend durch die Aktivitäten der Fachgruppe Hochschule und Forschung (HuF) auch vor Ort, gezielt für Hamburg.
Basisdokumente: Arbeiten in der Wissenschaft
Dass die Senatorin mit dem bisher vorgelegten Referentenentwurf zur Novellierung des Hamburger Hochschulgesetzes ein Akzeptanzproblem bekommen könnte, haben inzwischen zahlreiche Erklärungen der unterschiedlichsten Hochschulgremien deutlich gemacht. Nicht zuletzt die unter Mitwirkung der GEW verfasste Stellungnahme des DGB zum Gesetzentwurf hat die große Enttäuschung verdeutlicht.
Leitfaden Gute Arbeit in der Wissenschaft – vor Ort umsetzen!
Im Rahmen einer Arbeitsgruppe mit VertreterInnen der Behörde, der Hochschulen und der Gewerkschaften ist es gelungen, eine Reihe konkreter Verbesserungen für wissenschaftlich Beschäftigte auf den Weg zu bringen, für die die GEW seit Jahren im Kontext ihrer Kampagne für den ‚Traumjob Wissenschaft‘ eintritt. Diese Veränderungen schlagen sich zum einen in gesetzlichen Regelungen nieder, die in die Novellierung des Hamburgischen Hochschulgesetzes eingeflossen sind, sie zielen zum anderen auf einen Code of Conduct, d. h. auf eine freiwillige Selbstverpflichtung der Hochschulen.
Nach fast dreijähriger Amtszeit der SPD-Alleinregierung beginnt hinter den Kulissen bereits das Warmlaufen für die nächste Bürgerschaftswahl im Frühjahr 2015. Zeit, eine erste Bilanz zu ziehen. Welche der im Regierungsprogramm angekündigten Vorhaben wurden von der Behörde für Wissenschaft und Forschung (BWF) unter Leitung der zweiten Bürgermeisterin, Frau Senatorin Dorothee Stapelfeldt, angegangen, und was kam bisher dabei heraus? Ein Stück in vier Akten.
Neuanfang in der Wissenschaftspolitik