Das Verwaltungsgericht Hamburg hat am gestrigen Donnerstag die Frage der Verfassungskonformität der Besoldung der Hamburger Beamtinnen und Beamten für das Jahr 2022 verhandelt. Gegenstand der Verhandlung waren vier ausgewählte Musterverfahren aus dem Bereich der A-Besoldung, von denen zwei vom DGB-Rechtsschutz vertreten wurden.
Rechtsschutz
„Beschäftigte in Elternzeit haben Anspruch auf die im Tarifvertrag vereinbarten Inflationsausgleichszahlungen“ so der Tenor eines noch nicht rechtskräftigten Urteils des Arbeitsgerichts Essen. Das Urteil hält die Kürzung bzw. Streichung der Inflationsausgleichszahlungen für Kolleg*innen in Eltern(teil)zeit für unwirksam, auch Kolleg*innen in Eltern(teil)zeit hätten Anspruch auf die vollen Zahlungen.
Die GEW kritisiert die geplante Reform des Bundesdisziplinargesetzes. Das grundsätzliche Anliegen von Bundesinnenministerin Nancy Faeser, konsequenter gegen Rechtsextremismus im öffentlichen Dienst vorzugehen, wird gleichwohl begrüßt.
Schulsenator Rabe hat zum Schuljahresstart ein sog. „Fünf-Stufen-Sicherheitskonzept“ für Hamburgs Schulen zum Schutz vor Corona vorgelegt.
Nachdem im Nachbarland Schleswig-Holstein Bildungsministerin Karin Prien angekündigt hat, für die Abiturnoten die bisher erbrachten Leistungen aus den letzten beiden Schuljahren zur Grundlage zu machen und auf die abschließende Abiturprüfung zu verzichten, ist es nur wünschenswert, wenn die Kultusministerkonferenz in der für heute angekündigten Schaltkonferenz zu möglichst einheitlichen Regelungen kommt.
„CheckDeinLehrer“ ist ein Lehrerbewertungsportal, das im April 2018 freigeschaltet wurde. Auf diesem Portal konnten Schülerinnen und Schüler an Hamburger Schulen ihre Lehrkräfte bewerten. Diese Bewertungen fielen häufig (sehr) negativ aus.
Montag, 13. November 2017 um 19.00 Uhr in der GEW Geschäftsstelle
Lehrer/in: Du hast Erfahrung, dass Schüler abgeschoben werden sollen?
Hast es vielleicht sogar geschafft, eine Abschiebung zu verhindern oder möchtest erfahren, wie sowas verhindert wird?
Eltern: Du bist schon am Ende und weißt nicht mehr weiter, Du brauchst Hilfe doch weißt nicht wohin?
Du möchtest, dass deine Kinder in Frieden zur Schule gehen können ohne Bedenken?
am Dienstag, den 13. Oktober 2015
von 10.00 – 13.00 Uhr in der GEW, Rothenbaumchaussee 15, Raum A
Das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hat in der letzten Woche entschieden, dass etliche der Arbeitszeitänderungen für Gymnasiallehrkräfte in Niedersachsen verfassungswidrig sind. Das Urteil liegt naturgemäß noch nicht ausformuliert vor. Soweit man der Presse entnehmen konnte, ging es in erster Linie um die Erhöhung der Pflichtstunden für Gymnasiallehrkräfte um eine Unterrichtsstunde und die Entlastung von Schulleitern.
Die folgenden Anmerkungen beruhen auf der Berichtserstattung in der Presse. Das Urteil liegt noch nicht vor.
Gründe des Gerichts
Achtung! Betroffen sind alle Beamtinnen und Beamte, die vor dem 01.März 2010 verbeamtet wurden
Bis zum Inkrafttreten des neuen Hamburgischen Besoldungsgesetzes zum 01.03.2010 richtete sich die Bemessung des Grundgehalts der hamburgischen Landesbeamtinnen und Landesbeamten nach dem unmittelbar an das Lebensalter anknüpfenden Besoldungsdienstalter. Dies führte dazu, dass das Alter ausschlaggebend für die Höhe des Grundgehalts war.
Kurz vor den Sommerferien hatten wir darüber informiert, dass unserer Ansicht nach die Regelung, wonach Lehrern die bei Klassenfahrten entstehenden Reisekosten nur auf einen Höchstbetrag begrenzt erstattet werden, nicht rechtmäßig ist. Anfang August ist nun dem damals noch anhängigen Widerspruch stattgegeben worden, d.h. der betroffene Kollege hat die vollen ihm bei der Klassenreise entstandenen Kosten erstattet bekommen.
Das Bundesverwaltungsgericht hat im Juli in zwei niedersächsische Lehrkräfte betreffenden Verfahren, die mit Unterstützung der GEW geführt wurden, weitreichende Entscheidungen getroffen, die vielen hundert Bewerbern, die bisher aus gesundheitlichen Gründen chancenlos waren, die Einstellung in das Beamtenverhältnis ermöglichen werden.