Nachhaltige und faire Bezahlung – mehr soziale Sicherheit für VHS-Dozent*innen!
Die Hamburger Volkshochschule beschäftigt insgesamt etwa 1650 Kursleiter*innen (VHS Jahres- bericht 2020), darunter viele „arbeitnehmerähn- liche“.
Arbeitnehmerähnlich?
Das sind die Kursleiter*innen, die mindestens die Hälfte ihres Einkommens aus der VHS-Tätigkeit bestreiten und deshalb in besonderer Weise von den Aufträgen der VHS abhängig sind. Diese arbeitnehmerähnlichen Kursleiter*innen sind von Gesetzes wegen besonders zu schützen.
Sind „arme“ Städte und ihre VHS fairer und nachhaltiger als Hamburg?
Ja, leider! Berlin und Bremen „leisten“ sich für ihre VHS einen angemessenen Schutz der arbeit- nehmerähnlichen Kursleiter*innen: Zuschüsse für Sozialversicherung, Ausfallhonorar bei Krankheit, bezahlte Konferenzen usw.
Warum tut Hamburg das nicht, zumal die Hamburger rot-grüne Regierung in ihrem eigenen Koalitionsvertrag „Hamburg – Stadt der Guten Arbeit“ vereinbart hat, „soziale, beschäftigungspolitische, umwelt- und nachhaltigkeitsbezogene Kriterien“ bei der Entlohnung durchzusetzen? Das muss bei den städtischen Einrichtungen anfangen!
VHS Fair – Forderungen für die Kursleiter*innen an der VHS Hamburg:
Wir fordern daher von der Behörde für Schule und Berufsbildung und von Bürgerschaft und Senat, der VHS die Mittel zur Verfügung zu stellen, um das Folgende umzusetzen:
Für alle VHS-Kursleiter*innen:
- Honorarsatz von 41 Euro pro UE von 45 Min, auch für die Kursleiter*innen des offenen Angebots
- Ausgleich des Mehraufwandes für Hybrid- und andere besonders aufwändige Kurse
- Honorar für Teilnahme an Konferenzen etc.
Zusätzlich für arbeitnehmerähnliche Kursleiter*innen:
- Zuschüsse entsprechend den gesetzlichen Arbeitgeberanteilen für Sozialversicherungen (Kranken-, Pflege-, Rentenversicherung), Mutterschutz und Unfallversicherung
-
Urlaubsentgelt für 25 statt wie bisher 20 Tage
(entspricht 9,6 % statt bisher 7,7% % des Jahres-Bruttohonorars) - Anspruch auf Bildungsurlaub
- Erstattung des Umsatzsteueranteils bei den Kursleiter*innen, die die Obergrenze von 22.000 Euro Jahreseinkommen überschreiten
- Ausfallhonorar bei Krankheit: 90% für bis zu 6 Wochen
- Einbeziehung in das Hamburger Personalvertretungsgesetz
Die Umsetzung unserer Forderungen sorgt zum einen für faire Arbeitsbedingungen der Kurs- leiter*innen. Zum anderen sorgt sie dafür, dass die VHS mehr Nachwuchs an professionellen Lehrkräften gewinnen und die Qualität der Kurse steigern kann.
Aktuell ist es besonders wichtig, den Geflüchteten aus der Ukraine und aus anderen Ländern zeitnah professionelle und qualitativ hochwertige Sprach- und Integrationskurse anzubieten. Hierzu schnell die passendenden Lehrenden zu finden, geht nur bei konkurrenzfähigen Arbeitsbedingungen.
Der zusätzliche finanzielle Aufwand für faire Arbeitsbedingungen darf nicht durch Erhöhung der Teilnehmer*innenbeiträge finanziert werden, hier ist der Haushalt der Stadt gefragt.
Der rot-grüne Senat muss sein Koalitionsprogramm „Hamburg – Stadt der Guten Arbeit“ endlich umsetzen, und das zuerst in den städtischen Betrieben.
Hamburg verdient ein gutes, faires und nachhaltiges Angebot städtischer Erwachsenenbildung!