Gute Arbeit in der Wissenschaft

16. Januar 2014Von: PresseredaktionThema: Hochschule und Forschung
Arbeitsgruppe bringt umfangreiche Verbesserungen für wissenschaftlich Beschäftigte auf den Weg
Forschung

Im Rahmen einer Arbeitsgruppe mit VertreterInnen der Behörde, der Hochschulen und der Gewerkschaften ist es gelungen, eine Reihe konkreter Verbesserungen für wissenschaftlich Beschäftigte auf den Weg zu bringen, für die die GEW seit Jahren im Kontext ihrer Kampagne für den ‚Traumjob Wissenschaft‘ eintritt. Diese Veränderungen schlagen sich zum einen in gesetzlichen Regelungen nieder, die in die Novellierung des Hamburgischen Hochschulgesetzes eingeflossen sind, sie zielen zum anderen auf einen Code of Conduct, d. h. auf eine freiwillige Selbstverpflichtung der Hochschulen.

„In Bezug auf Promotionsstellen wird das Gesetz dahingehend verändert, dass mindestens eine hälftige Beschäftigung sowie grundsätzlich eine dreijährige Vertragsdauer vorzusehen ist, und damit neue, gegenüber der bestehenden Praxis verbesserte, Mindeststands gesetzt. Zudem steht den Stelleninhabern mindestens ein Drittel der Arbeitszeit für das Verfassen ihrer Dissertation zur Verfügung. In Bezug auf das Befristungsunwesen bei wissenschaftlichen MitarbeiterInnen mit ausschließlicher Lehrtätigkeit wird gesetzlich verankert, dass Daueraufgaben mit Dauerstellen zu erfüllen sind. Nun wird es an den Hochschulen darum gehen festzulegen, welche Tätigkeiten Daueraufgaben darstellen und zu entfristen sind“,  kommentiert Fredrik Dehnerdt, stellvertretender Vorsitzender der GEW Hamburg.

Im Code of Conduct wird u. a. festgehalten, dass die Befristungsdauer bei sog. Projektstellen der Laufzeit des Projektes zu entsprechen hat, und nicht wie bisher teilweise nur wenige Monate befristete Stellen ausgeschrieben werden. Für Lehraufträge wird ein Vergütungsanspruch festgeschrieben und somit die bestehende Praxis, unbezahlte Lehraufträge anzubieten, beendet.

„Mit den getroffenen Regelungen ist eine Verbesserung der Beschäftigungssituation verbunden, die wir begrüßen. Die Hochschulen müssen jetzt unter Beweis stellen, dass sie mit ihrer gewachsenen Autonomie verantwortungsbewusst umgehen können und den Code of Conduct zügig umsetzen. Die Behörde sicherte zu, dem nach einer gewissen Frist nachzugehen. Die GEW ebenfalls“, so Dehnerdt abschließend.

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