GEW-Mitglieder haben satzungsgemäß Anspruch auf Rechtsschutz in allen berufsbezogenen Fragen. Wichtig ist: GEW-Mitglieder müssen bei einem Rechtsfall vor Einschaltung eines Anwalts eine Rechtsschutzzusage einholen.
Bei rechtlichen Fragen wenden Sie sich als GEW Mitglied bitte an die Referent*innen der GEW, Anke Beyer und Justin Wunder. Tel: 41 46 33 18, FAX: 44 08 77, E-Mail: rechtsberatung@gew-hamburg.de
Die telefonische Rechtsberatung findet zu folgenden Zeiten statt:
Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, jeweils 13:30 - 15:00 Uhr
In der Zeit vom 5.4.23 bis zum 15.4.23 findet die telefonische Rechtsberatung zu folgenden Zeiten statt:
Mittwoch und Donnerstag, jeweils von 13.30 - 15.00 Uhr statt.
Bitte nutzen Sie weiterhin für rechtliche Fragen unser Emailangebot: rechtsberatung@gew-hamburg.de!
Mitarbeiterin in der GEW-Geschäftsstelle im Bereich Rechtsschutzsekretariat ist Annette Meents, Tel.: 41 46 33 22, FAX 44 08 77, E-Mail: meents@gew-hamburg.de.
Bei Fragen zu tariflichen Angelegenheiten wenden Sie sich bitte an unsere Referentin Birgit Rettmer, Tel. 41 46 33 12, FAX: 44 08 77, E-Mail: rettmer@gew-hamburg.de.
Wegweiser zum GEW-Rechtsschutz
I. Sie haben ein Rechtsproblem
- Sammeln Sie die Unterlagen, die Sie zur strittigen Sache haben.
- Notieren Sie den Inhalt wichtiger Gespräche oder Telefonate, die zu dem strittigen Sachverhalt geführt haben.
- Kopieren Sie die betreffenden Schriftstücke. Bewahren Sie Originale sorgfältig auf und verschicken Sie nur Kopien.
- Achten Sie auf einzuhaltende Fristen!
II. Zur GEW-Rechtsschutzstelle
- Melden Sie sich frühzeitig und vor Beauftragung eines Rechtsbeistandes telefonisch oder schriftlich bei Ihrer GEW-Rechtsschutzstelle.
- Tragen Sie Ihr Anliegen und Ihre Sorgen vor. Ihre GEW-Rechtsschutzstelle wird
- eine erste Einschätzung der Möglichkeiten vornehmen und Sie beraten,
- möglicherweise von weiterer rechtlicher Verfolgung abraten oder
- Ihnen das weitere rechtliche Vorgehen erläutern
- Ihnen rechtliche Schritte vorschlagen und erläutern, welche Sie selbst unternehmen können
- Sie bei der Behörde oder bei Gericht vertreten oder Ihnen eine in Ihrer Sache erfahrene Rechtsvertretung (DGB Rechtsschutz GmbH oder Rechtsanwalt) benennen.
Bitte beachten Sie: Die Entscheidung über Ihre Rechtsvertretung trifft Ihre zuständige GEW-Rechtsschutzstelle.
III. Rechtsschutzantrag
- Füllen Sie das GEW-Formular Rechtsschutzantrag aus.
- Legen Sie Kopien der für die Sache relevanten Unterlagen bei.
- Fertigen Sie eine Falldarstellung an und fügen Sie diese bei.
- Senden Sie alle diese Unterlagen an Ihre zuständige GEW-Rechtsschutzstelle.
IV. Rechtsschutzbescheid der GEW-Rechtsschutzstelle
Lesen Sie die Entscheidung Ihrer GEW-Rechtsschutzstelle sorgfältig. Sie sagt insbesondere, was jetzt unternommen werden soll, z. B. welcher Rechtszug verfolgt wird. Auch wird in der Zusage die Rechtsvertretung benannt, die mit der Wahrnehmung Ihrer Rechtssache beauftragt wird.
V. Ihre Rechtsvertretung
Ihre Rechtsvertretung wird Ihnen ihre Einschätzung über die Aussichten Ihrer Sache mitteilen. Treffen Sie ohne vorherige schriftliche Genehmigung Ihrer GEW-Rechtsschutzstelle keine Honorarvereinbarungen mit Ihrer Rechtsvertretung und leisten Sie auch keine Vorschusszahlungen. Ihre Rechtsvertretung wird Sie fortlaufend über den Gang des Verfahrens informieren. Bitte senden Sie Kopien sämtlichen Schriftwechsels an Ihre GEW-Rechtsschutzstelle.
VI. Kosten
Wird ein Rechtsschutzfall gemäß den Richtlinien der GEW abgewickelt, so entstehen dem Mitglied keine Kosten. Der Rechtsschutz der GEW deckt alle in einem Verfahren entstehenden Kosten ab. Alle an Sie gehenden Kostenrechnungen reichen Sie bitte umgehend an uns weiter, damit wir die sehr kurzen Überweisungsfristen der Justizkasse einhalten können.
VII. Der nächste Rechtszug, die höhere Instanz
Sollte Ihre Sache negativ für Sie ausgegangen sein, besprechen Sie mit Ihrer GEW-Rechtsschutzstelle und Ihrer Rechtsvertretung, ob der Gang in den nächsten Rechtszug (z. B. Berufung) sinnvoll ist. Für jeden neuen Rechtszug müssen Sie erneut einen Rechtsschutzantrag stellen. Dies müssen Sie auch tun, wenn die Gegenseite die nächste Instanz anruft. Das weitere Vorgehen entspricht dem bereits genannten Verlauf.
Leistungen der Berufshaftpflichtversicherung
Alle Mitglieder sind im Rahmen eines Gruppenversicherungsvertrages, den der GEW-Landesverband Hamburg mit der Generali Versicherung AG abgeschlossen hat, versichert. Sie müssen allerdings mindestens 3 Monate der GEW oder (vor Übertritt) einer anderen DGB-Gewerkschaft angehört und während dieser Zeit den satzungsgemäßen Beitrag entrichtet haben. Unter den Versicherungsschutz fällt die gesamte dienstliche Tätigkeit, also: Unterricht, Vorlesung, Betreuung oder sonstige schulische oder dienstliche Veranstaltungen sowie Sport- und Experimentalunterricht am Dienstort.
Wichtig: Unter den GEW-Versicherungsschutz fällt auch der Verlust von Dienstschlüsseln. Im Schadensfall wenden Sie sich an Ihre GEW-Rechtsschutzstelle, Annette Meents, Tel. 41 46 33 22, von der Sie das entsprechende Antragsformular erhalten und die es nach Rücksendung auch an die Generali Versicherung AG weiterleitet. Von dort erhalten Sie dann Nachricht. Auch hier gilt: Nehmen Sie keine rechtsverbindlichen Handlungen vor, indem Sie Zahlungsvereinbarungen treffen oder Reparaturaufträge erteilen. Leiten Sie Anspruchsschreiben, Rechnungen und dergleichen unmittelbar an die Berufshaftpflichtversicherung weiter.
Anmerkung:
Recht haben und Recht bekommen. Leider lässt sich dies nicht immer zur Deckung bringen. Die Auslegung rechtlicher Vorschriften und Gesetze kann zwischen Betroffenen und Behörden, zwischen Gerichten verschiedener Instanzen erheblich voneinander abweichen.