Die Schulbehörde hat in den letzten Jahren viel Geld abgerufen und auch in die Schulen investiert, um die Digitalisierung voranzutreiben. Die Probleme liegen jedoch weniger am Geld, als vielmehr in der Ausführung:
Digitalisierung
Eine neue Studie der GEW zur Umsetzung des Digitalpaktes ergibt: Der Digitalisierungsschub während der Corona-Pandemie hat die soziale Spaltung an Schulen teils verstärkt. Dringend erforderlich sei eine bedarfsgerechtere Förderung.
Die Lehrerkammer sieht die Notwendigkeit Gremienarbeit in digitaler Form bei Vorliegen einer entsprechenden Verordnung nach dem Infektionsschutzgesetz gesetzlich zu regeln. Darüber hinaus sollen weitere Veränderungen des Hamburger Schulgesetzes erfolgen.
Die Stellungnahme der Lehrerkammer findet sich im Anhang. Weitere Infos zur Lehrerkammer finden sich unter http://lehrerkammer.hamburg.de/.
Seit dem Frühjahr dieses Jahres (2021) war die Schulbehörde dabei dienstliche Tablets für die Beschäftigten an Schulen anzuschaffen und an die Kolleg*innen auszugeben. Die GEW fordert schon seit 2015 die Bereitstellung dienstlicher Endgeräte und begrüßt, dass die BSB sich endlich in Folge des bundesweiten Digitalpakts diesem wichtigen Thema annimmt, sieht aber noch Anforderungen und gibt Tipps zum Umgang.
Die Kultusministerkonferenz (KMK) hat ihre 2016 veröffentlichte Digitalstrategie um die Empfehlung „Lehren und Lernen in der digitalen Welt" ergänzt. Was fehlt ist Geld und Personal.
Mit der Coronapandemie gab es zwar einen Technikschub, die digitalen Unterschiede zwischen Schulen sind jedoch groß. Das verstärkt die ohnehin ungleichen Chancen von Kindern und Jugendlichen. Lehrkräfte machen derweil noch mehr Überstunden.
Die GEW rät dazu, Dienstvereinbarungen zu schließen, um Regeln für das mobile Arbeiten aufzustellen. Das Bundesforum Bildung in der digitalen Welt hat dazu Handlungsempfehlungen veröffentlicht.
Die GEW hat einen Leitfaden für Lehrkräfte und Schulleitungen veröffentlicht, der helfen soll, sich einen Überblick über die relevanten Aspekte bei der Anschaffung und Nutzung von digitalen Endgeräten zu verschaffen.
Die Schulbehörde wird gut 20.000 dienstliche Tablets für Lehrer*innen und unterrichtendes Personal zur Verfügung stellen.
Die Digitalisierung in der Schule hat durch die Corona-Pandemie einen Schub bekommen. Trotzdem gibt es weiterhin eklatante Lücken bei der technischen Ausstattung. Gleichzeitig hat sich die Arbeitsbelastung der Lehrkräfte verändert und ist noch einmal gewachsen. Eine der größten Herausforderung stellt zudem die Kluft zwischen digitalen Nachzügler- und digitalen Vorreiter-Schulen dar. Das Lernen mit digitalen Medien und Tools wird an deutschen Schulen extrem ungleich umgesetzt. Es gibt gewaltige Unterschiede bei der digitalen Infrastruktur.
Das Lernen in einer digitalisierten Welt schafft neue Herausforderungen und erfordert neue pädagogische und didaktische Konzepte. Digitalisierung sollte nicht dem Prinzip ‚höher, schneller, weiter‘ folgen, sondern qualitativ hochwertig und für Lehrkräfte wie Lernende transparent und gestaltbar sein.
Um am schulischen Fern- und Wechselunterricht teilnehmen zu können, ist ein digitales Endgerät sowie ein Drucker nötig. Bei Kindern aus ärmeren Familien ist oft nicht einmal diese Grundvoraussetzung gegeben. Um hier Unterstützung zu leisten besteht seit Anfang Februar der Rechtsanspruch auf einen Zuschuss von bis zu 350 Euro pro Kind in Familien, die Hartz IV beziehen. Um diesen Anspruch durchzusetzen benötigen die Kinder aber eine Bescheinigung ihrer Schule, dass sie von dort keine Ausstattung bekommen können.