Ab Januar 2025 verhandeln Gewerkschaften und Arbeitgeber über den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst bei Bund und Kommunen (TVöD). Die Landingpage der GEW Bund zur Tarifrunde TVöD 2025 ist jetzt live!
Um wen geht es?
Ab Januar 2025 verhandeln Gewerkschaften und Arbeitgeber über den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst bei Bund und Kommunen (TVöD). Die Landingpage der GEW Bund zur Tarifrunde TVöD 2025 ist jetzt live!
Um wen geht es?
Die neuen Stufenlaufzeiten gelten ab dem 1. Oktober 2024. Im Sozial- und Erziehungsdienst (SuE) erreichen Beschäftigte die Endstufe bereits nach 15 Jahren und nicht erst nach 22 Jahren. Die Überleitung in die nächsthöhere Stufe erfolgt automatisch durch den Arbeitgeber. Sollte sich die Situation wider Erwarten nicht verbessern, könnt ihr euch natürlich auch an uns wenden.
Dank eurer Unterstützung, eurer Streikbereitschaft und dem starken Zusammenhalt konnten viele Verbesserungen erkämpft werden!
Für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder gibt es ab dem 1. November 2024 mehr Geld. Die Gehaltserhöhung ist Ergebnis der Tarifeinigung zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern aus der Länder-Tarifrunde im Herbst 2023.
Am 1. November 2024 tritt für die Angestellten der Länder eine tabellenwirksame Entgelterhöhung um 200 Euro in Kraft. Dieser Erhöhungsschritt ist Teil des Abschlusses der Länder-Tarifrunde aus dem Herbst 2023.
Am 20. September hat der Unterausschuss Personal des Haushaltsausschusses der Hamburgischen Bürgerschaft einstimmig den Entwurf zum Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2024/25 beschlossen. Damit hat der Entwurf eine entscheidende Hürde genommen.
Der weitere Zeitplan der parlamentarischen Beratung wird damit voraussichtlich wie folgt aussehen: 1.10. Haushaltsausschuss, 16.10. Zweite Lesung in der Hamburgischen Bürgerschaft.
Damit wäre die Erhöhung der Besoldung und Versorgung und eine pünktliche Auszahlung zum 1. November 2024 sichergestellt.
Zum ersten Oktober 2024 treten die in der Tarifeinigung am 9. Dezember 2023 vereinbarten Verbesserungen für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst in Kraft. Das ist ein großer Erfolg, den wir gemeinsam in der vergangenen Tarifrunde erkämpft haben.
Im internen Mitgliederbereich findest du Informationen dazu, wie die Stadt Hamburg das für ihre entsprechenden Beschäftigten umsetzen wird.
Die Vorsitzende des DGB Hamburg, Tanja Chawla, hat den Beschluss des Senates begrüßt, das Tarifergebnis für die Tarifbeschäftigten der Länder vollständig auf die Besoldung und Versorgung der Beamtinnen und Beamten in Hamburg zu übertragen: „Der Gesetzesentwurf ist ein wichtiges Signal an die Beschäftigten. Erneut wird das Tarifergebnis vollständig auf die Besoldung und Versorgung übertragen.
Das Hamburger Verwaltungsgericht hat am 7. Mai 2024 entschieden, vier Verfahren zur amtsangemessenen Alimentation in den Jahren 2020 und 2021 dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorzulegen. Das Bundesverfassungsgericht wird nun über die amtsangemessene Alimentation der Hamburger Beamtinnen und Beamten in den Jahren 2020 und 2021 entscheiden müssen. Weitere Verfahren werden voraussichtlich folgen.
Im Rahmen der Übertragung des Tarifergebnisses der Ländertarifrunde TV-L 2023 ist eine deutliche Erhöhung der Anwärterbezüge vorgesehen. Damit reagiert der Senat auf die Kritik von GEW und DGB, dass Hamburg hier im Bundesvergleich deutlichen Nachholbedarf hat. Bei der Besoldung der Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst liegt Hamburg nach Berechnungen des DGB aus dem März 2023 mit Platz 13 im letzten Drittel des Rankings.
In einer Arbeitsgemeinschaft aus studentischen Beschäftigten/Gewerkschaften und Hochschulvertreter*innen unter Ägide der Hamburger Wissenschaftsbehörde (BWFGB) wurde das Papier „Code of Conduct studentische Beschäftigung“ erarbeitet, dessen Inhalte ab Sommersemester 2024 an den Hamburger Hochschulen zur Anwendung kommen sollen.
Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) zum Streikrecht für beamtete Lehrkräfte ist eine Niederlage. Jetzt wird die GEW das Urteil analysieren, um Anknüpfungspunkte für politische Forderungen zu finden. Die GEW ist von dem Urteil des EGMR enttäuscht, akzeptiert und respektiert dieses aber.
Während die Beamt*innen im aktiven Dienst die steuerfreie Einmalzahlung der Inflationsausgleichsprämie mit ihren Februarbezügen erhalten haben, ist dies bei Versorgungsempfänger*innen noch nicht geschehen. Ursache ist, dass für diese Gruppe eine andere IT-Software genutzt wird, bei der sich das Einpflegen dieser Zahlung etwas verzögerte. Die Zahlung des Inflationsausgleichs wird ab März bis Oktober 2024 erfolgen.
Foto: Petra Bork / pixelio.de