Die Vorsitzende des DGB Hamburg, Tanja Chawla, hat den Beschluss des Senates begrüßt, das Tarifergebnis für die Tarifbeschäftigten der Länder vollständig auf die Besoldung und Versorgung der Beamtinnen und Beamten in Hamburg zu übertragen: „Der Gesetzesentwurf ist ein wichtiges Signal an die Beschäftigten. Erneut wird das Tarifergebnis vollständig auf die Besoldung und Versorgung übertragen.
Tarif / Besoldung
Das Hamburger Verwaltungsgericht hat am 7. Mai 2024 entschieden, vier Verfahren zur amtsangemessenen Alimentation in den Jahren 2020 und 2021 dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorzulegen. Das Bundesverfassungsgericht wird nun über die amtsangemessene Alimentation der Hamburger Beamtinnen und Beamten in den Jahren 2020 und 2021 entscheiden müssen. Weitere Verfahren werden voraussichtlich folgen.
Im Rahmen der Übertragung des Tarifergebnisses der Ländertarifrunde TV-L 2023 ist eine deutliche Erhöhung der Anwärterbezüge vorgesehen. Damit reagiert der Senat auf die Kritik von GEW und DGB, dass Hamburg hier im Bundesvergleich deutlichen Nachholbedarf hat. Bei der Besoldung der Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst liegt Hamburg nach Berechnungen des DGB aus dem März 2023 mit Platz 13 im letzten Drittel des Rankings.
Hamburg setzt Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten um – Code of Conduct Studentische Beschäftigung
In einer Arbeitsgemeinschaft aus studentischen Beschäftigten/Gewerkschaften und Hochschulvertreter*innen unter Ägide der Hamburger Wissenschaftsbehörde (BWFGB) wurde das Papier „Code of Conduct studentische Beschäftigung“ erarbeitet, dessen Inhalte ab Sommersemester 2024 an den Hamburger Hochschulen zur Anwendung kommen sollen.
Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) zum Streikrecht für beamtete Lehrkräfte ist eine Niederlage. Jetzt wird die GEW das Urteil analysieren, um Anknüpfungspunkte für politische Forderungen zu finden. Die GEW ist von dem Urteil des EGMR enttäuscht, akzeptiert und respektiert dieses aber.
Während die Beamt*innen im aktiven Dienst die steuerfreie Einmalzahlung der Inflationsausgleichsprämie mit ihren Februarbezügen erhalten haben, ist dies bei Versorgungsempfänger*innen noch nicht geschehen. Ursache ist, dass für diese Gruppe eine andere IT-Software genutzt wird, bei der sich das Einpflegen dieser Zahlung etwas verzögerte. Die Zahlung des Inflationsausgleichs wird ab März bis Oktober 2024 erfolgen.
Foto: Petra Bork / pixelio.de
Im Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst der Länder von Dezember 2023 vereinbarten die Tarifparteien:
Am 9. Dezember einigten sich die Tarifparteien in der dritten Verhandlungsrunde auf einen Abschluss für die bundesweit etwa 1,2 Mio Tarifbeschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder. Dieser wird hinsichtlich des Entgeltabschlusses zeit- und wirkungsgleich auf die Hamburg Beamt*innen und Versorgungsempfänger*innen übertragen. Ein entsprechender Gesetzesentwurf liegt vor und soll zeitnah verabschiedet werden.
Die Tarifeinigung beinhaltet mehrere Termine, zu denen Inflationsausgleichszahlungen bzw. Entgelterhöhungen und Tarifänderungen wirksam werden. Hierzu eine Übersicht:
Berlin/Straßburg – Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) ist von dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) zum Streikrecht für verbeamtete Lehrkräfte enttäuscht. „Damit ist der Rechtsweg ausgeschöpft. Das Urteil betont die Bedeutung des Streikrechts insgesamt als Teil der Koalitionsfreiheit und des gewerkschaftlichen Engagements, macht aber für verbeamtete Lehrkräfte in Deutschland eine Ausnahme.
Nach langen und harten Verhandlungen einigten sich am Samstagmittag die Gewerkschaften mit der Tarifgemeinschaft der Länder auf einen Tarifabschluss für die Landesbeschäftigten im öffentlichen Dienst.
Die Hamburgische Bürgerschaft hat am 8. November 2023 das Hamburgische Besoldungsstrukturgesetz beschlossen. Bitte beachtet die Information des DGB zum Besoldungsergänzungszuschlag im Anhang.
Am Wochenende einigten sich die Tarifparteien in Potsdam auf einen Tarifabschluss für die Landesbeschäftigten (TV-L). Dieser ist Leitlinie für die Besoldung der etwa 1,3 Mio. Beamt*innen in 15 Bundesländern (ohne Hessen) und für die Höhe der Versorgungsbezüge. Für die Übertragung des Tarifabschlusses auf diese Personengruppen sind nun die Parlamente der einzelnen Länder gefragt, entsprechende Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetze auf den Weg zu bringen.