Personalräte
Allgemeine Aufgaben des Schul-PR, Informationsrecht des Schul-PR, Fortbildungsmöglichkeiten des Schul-PR, Informationsarbeit und Sachverständige, Geschäftsführung des Schul-PR, Überblick über die Mitbestimmungsinhalte und –verfahren nach dem HambPersVG, Aufgabe und Wirkung von Dienstvereinbarungen, Strukturen, die die Arbeit der Schulpersonalräte beeinflussen, u. a. die Struktur der BSB, Verhältnis der Schulleitungen zur BSB, Rechte und Pflichten der Schulleitung ggü.
Allgemeine Aufgaben des Schul-PR, Informationsrecht des Schul-PR, Fortbildungsmöglichkeiten des Schul-PR, Informationsarbeit und Sachverständige, Geschäftsführung des Schul-PR, Überblick über die Mitbestimmungsinhalte und –verfahren nach dem HambPersVG, Aufgabe und Wirkung von Dienstvereinbarungen, Strukturen, die die Arbeit der Schulpersonalräte beeinflussen, u. a. die Struktur der BSB, Verhältnis der Schulleitungen zur BSB, Rechte und Pflichten der Schulleitung ggü.
Personalräte haben im Rahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes eine große Bedeutung: Begleitung von Baumaßnahmen, Beteiligung bei der Realisation des Arbeitsschutzes vor Ort etc..
Dieses Seminar vermittelt die rechtlichen Grundlagen zu Akteuren und Gremien des Arbeitsschutzes (Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betriebsärzte, Arbeitsschutz-ausschuss) sowie Mitwirkungs- und Mitbestimmungs-rechte der Personalräte (Arbeitsplatzgestaltung, Initiativen etc.).
Allgemeine Aufgaben des Schul-PR, Informationsrecht des Schul-PR, Fortbildungsmöglichkeiten des Schul-PR, Informationsarbeit und Sachverständige, Geschäftsführung des Schul-PR, Überblick über die Mitbestimmungsinhalte und –verfahren nach dem HambPersVG, Aufgabe und Wirkung von Dienstvereinbarungen, Strukturen, die die Arbeit der Schulpersonalräte beeinflussen, u. a. die Struktur der BSB, Verhältnis der Schulleitungen zur BSB, Rechte und Pflichten der Schulleitung ggü.
Die Personalversammlung ist die Gelegenheit, alle Belange der Dienststelle und der Beschäftigten zu besprechen. Sie wird vom Personalrat einberufen und geleitet. Ziel des Seminars ist die Vorbereitung und die Durchführung einer Personalversammlung zu organisieren und so durchzuführen, dass der Personalrat im Sinne der Beschäftigten Ergebnisse erzielt. Dazu werden die rechtlichen Grundlagen und die Anlässe für die Durchführung einer Personalversammlung thematisiert.
Aufgrund der Erfahrungen aus den Seminaren „Einführung in die Personalratsarbeit I“ haben wir uns entschlossen, ein zweitägiges Vertiefungsseminar anzubieten. Dies entspricht auch dem Wunsch vieler Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Neben vielen Wünschen nach Spezialseminaren haben sich drei Themen für diese Vertiefungsseminare herauskristallisiert. Sie werden in diesem Seminar behandelt.
Der schulische Personalrat ist bei Versetzungen, Neueinstellungen und bei befristeten Arbeitsverträgen in der Mitbestimmung. Um nachzuvollziehen, ob diese Personalmaßnahmen notwendig sind, hat er das Recht sich die Bilanz der Wochenarbeitszeit (KSP) vorlegen zu lassen. Er muss die Grundlagen der Lehrerarbeitszeitverordnung kennen und er hat das Recht die Funktionszeiten vorgelegt zu bekommen, dazu muss er die Berechnung der F-Zeiten nachvollziehen können. Die Führung von schulischen Arbeitszeitkonten muss mit dem Personalrat abgestimmt werden.
Aufgrund der Erfahrungen aus den Seminaren „Einführung in die Personalratsarbeit I“ haben wir uns entschlossen, ein zweitägiges Vertiefungsseminar anzubieten. Dies entspricht auch dem Wunsch vieler Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Neben vielen Wünschen nach Spezialseminaren haben sich drei Themen für diese Vertiefungsseminare herauskristallisiert. Sie werden in diesem Seminar behandelt.
In diesem Seminar wird ein Überblick zu Rechten und Pflichten von Beamten und Beamtinnen gegeben. Dabei werden die amtsangemessene Verwendung wie auch die Fürsorge des Dienstherrn und daraus resultierende Rechte wie Mutterschutz, Elternzeit etc. behandelt. Zudem werden beamtenrechtliche Laufbahn, Besoldung und Pension vom Grundsatz erläutert. Aber auch die Abordnung oder Umsetzung an andere Schulen oder die vorzeitige Versetzung in den Ruhestand werden aus Perspektive der Einflussmöglichkeiten der Personalräte erarbeitet.
Personalräte sollen im Rahmen von Allzuständigkeit und Mitbestimmung/Mitwirkung in allen Angelegenheiten der Dienststelle beteiligt werden. Außerdem sollen Personalräte und Dienststellenleitung partnerschaftlich und vertrauensvoll zusammenarbeiten.
In diesem Zusammenhang haben die monatlichen Besprechungen für Informationseinholung, Diskussion und auch die Verhandlung von Durchführungsvarianten eine enorme Bedeutung.
Aufgrund der Erfahrungen aus den Seminaren „Einführung in die Personalratsarbeit I“ haben wir uns entschlossen, ein zweitägiges Vertiefungsseminar anzubieten. Dies entspricht auch dem Wunsch vieler Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Neben vielen Wünschen nach Spezialseminaren haben sich drei Themen für diese Vertiefungsseminare herauskristallisiert. Sie werden in diesem Seminar behandelt.
Bei einer Pensionierung (Zurruhesetzung) aus gesundheitlichen Gründen, bei Versetzung in Teildienstfähigkeit ist der Personalrat zu beteiligen, wenn die Zurruhesetzung gegen den Willen der Beamtin/des Beamten erfolgt und sie/er die Mitbestimmung des Personalrats beantragt hat. Voraussetzung für das personalrätliche Handeln sind einerseits Kenntnisse der beamtenrechtlichen Bestimmungen sowie der versorgungsrechtlichen Folgen einer Pensionierung.