Arbeits- und Gesundheitsschutz
Nach der achten Stunde: Erstmal tief durchatmen. Aufräumen. Zusammenpacken. In den Verkehr. Schnell etwas essen. An den Schreibtisch. Da hilft kein Abtauchen ins Nirvana.
„Die Arbeit ist so zu gestalten, dass eine Gefährdung für das Leben sowie die physische und die psychische Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst geringgehalten wird“.
So steht es in §4 des Arbeitsschutzgesetzes. Dennoch nimmt die Gefährdung durch psychische Belastung für viele Beschäftigte seit Jahren zu.
Digitalisierung muss inhaltlich und technisch ermöglicht und begleitet werden. Doch auch die Arbeitsweise muss Beachtung finden, um bei digitalem Arbeiten und Lernen nachhaltig gesund zu bleiben. Die Krankenstände unter den Lehrkräften, aber auch die Erkrankungen von Kindern und Jugendlichen als Folge unergonomischer Nutzung von Tablets und Computern steigen nachweislich.
In einer Schriftlichen Kleinen Anfrage (SKA) zum Schulleitungsmangel an eigenverantwortlichen Schulen im laufenden Schuljahr geht die Schulbehörde auch auf die mit Unterstützung der GEW durchgeführte Online-Befragung zur Belastung von schulischen Leitungskräften in Hamburg ein.
Nun fasst die GEW Hamburg selbst mit an: zur Überprüfung der Lehrerarbeitszeitverordnung, welche von Beginn an gefordert wurde. Nach 20 Jahren unsäglicher „Auskömmlichkeit“, Entgrenzung und Verantwortungslosigkeit wird es wirklich „Zeit für echte Zeit“, um Faktoren, Planungsmomente und die bisherigen kleinteiligen Veränderungen einem Realitätscheck zu unterziehen.
Eine Studie der GEW Hamburg hat gezeigt, dass die Situation bei den Schulleitungen dramatisch ist. Zur Entlastung der Schulleitungen fordert die GEW regelmäßige Belastungsuntersuchungen durch die Schulbehörde und entsprechende Präventionsmaßnahmen:
Der Gesamtpersonalrat (GPR) der Schulbehörde hat sich intensiv mit Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes auseinandergesetzt und versucht, rechtskonforme Bedingungen durch Gespräche, Initiativanträge und Klagen herzustellen. Dabei wurden auch andere Institutionen wie das Amt für Arbeitsschutz (AfA), die UK-Nord und das Personalamt einbezogen. Der GPR hat wiederholt auf eklatante Mängel im Arbeits- und Gesundheitsschutz hingewiesen und Maßnahmen zur Verbesserung gefordert. Ein Ergebnisvermerk des AfA hat diese Mängel bestätigt und die BSB zur Umsetzung von Verbesserungen aufgefordert.
Hamburg/Mainz – Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Hamburg/Rheinland-Pfalz schlägt ein Maßnahmenbündel gegen die starke Gesundheitsgefährdung und das hohe Burnout-Risiko vor, denen Schulleitungen laut den Ergebnissen einer Online-Befragung ausgesetzt sind. „In allererster Linie müssen sich die Arbeitgeber verpflichten Schulleitungskräften regelmäßige Belastungsstudien und Präventionsmaß-nahmen anzubieten.
Die 2017 veröffentlichte GEW-Broschüre Care Paket der AG Gesundheit ist überarbeitet und aktualisiert als Care Paket 2.0 neu erschienen. In Zeiten mit Lehrkräfte- und Fachkräftemangel an Hamburger Schulen ist es umso wichtiger die Personalgesundheit im Blick zu haben. Die Broschüre informiert über
Gesunde und sichere Arbeitsbedingungen sind die Voraussetzung für ein gesundes und motiviertes Arbeiten bis ins Renten- bzw. Pensionsalter und die Erhaltung der Arbeitskraft. Dies ist besonders vor dem Hintergrund des aktuellen Fach- und Lehrkräftemangels hervorzuheben. Hierzu gehört nicht nur die Vermeidung von physischen Gefahren, wie Stolperfallen oder Stromschläge, sondern insbesondere auch die Vermeidung von psychischen Gefährdungen, also mentalen Belastungen durch zum Beispiel nicht erholsame Pausen oder fehlende Verantwortlichkeiten.
Seit 2012 gilt an den Hamburger Schulen, dass Lehrkräfte, Erzieherinnen und Erzieher sowie Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen mit Erreichen des 58. Lebensjahres von Umsetzungen auszunehmen sind und das pädagogische Personal ab dem 55. Lebensjahr nicht zur Teilnahme an Klassenreisen verpflichtet werden kann. Diese Dienstanweisung des damaligen Amtsleiters Norbert Rosenboom wurde am Schuljahresanfang durch einen Brief der Behörde aufgehoben. Die GEW ist zutiefst empört über diese Maßnahme, kritisierte sie in einer Pressemitteilung vom 25.08.