Reform des Hochschulgesetzes:

28. Oktober 2013Von: PresseredaktionThema: Hochschule und Forschung
Arbeitstagung am Mittwoch diskutiert Reformvorhaben Gewerkschaften sind ausgeladen
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Am Mittwoch, den 30. Oktober, veranstaltet die Behörde für Wissenschaft und Forschung (BWF)  eine Arbeitstagung, auf der die Reformvorhaben zum Hamburger Hochschulgesetz (HmbHG) diskutiert, bewertet und Alternativvorschläge eingebracht werden können. Eine Nachfrage bei der Behörde ergab, dass die Gewerkschaften ausdrücklich nicht eingeladen und deren Teilnahme auch auf explizite Nachfrage nicht vorgesehen sei – aus organisatorischen Gründen.

„War es bisher nicht nur unter SPD-geführten Senaten üblich, die Gewerkschaften als Interessenorganisationen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eng in Entscheidungsprozesse mit einzubinden, so rückt die Senatorin aus nicht nachvollziehbaren Gründen von diesem bewährten Verfahren ab. Wir bedauern diese Entscheidung ausdrücklich“, kommentiert Fredrik Dehnerdt, stellvertretender Vorsitzender der GEW. 

Die Präsidien der hamburgischen Hochschulen sind Ende September über die Arbeitstagung informiert und gebeten worden, eine vorgegebene Anzahl von Vertreterinnen und Vertretern zu benennen. Dabei sollen sie darauf achten, dass auch Studierende, das wissenschaftliche Personal sowie das technische und Verwaltungspersonal angemessen berücksichtigt werden.

 „Die GEW begrüßt diese Veranstaltung, mit der die Behörde eine Diskussion über ihre Reformvorhaben mit den Hochschulmitgliedern ermöglicht. Gleichzeitig kritisieren wir das Verfahren, die Teilnehmenden ausschließlich über die Präsidien der Hochschulen zu rekrutieren, statt die Statusgruppen direkt einzuladen. Ebenso erschließt sich uns der künstlich erzeugte Zeitdruck zur Benennung der Teilnehmenden nicht. Obwohl der Gesetzesentwurf seit Monaten vorliegt, müssen die Teilnehmenden innerhalb weniger Wochen benannt werden, was die Gremien vor Probleme stellt. Eine Wertschätzung demokratisch verfasster Entscheidungsstrukturen sieht anders aus, wie auch der Entwurf allem Anschein nach noch nicht einmal den grundgesetzlich vorgegeben Normen entspricht“, so Dehnerdt abschließend.

Foto © Thomas Scholz/ pixelio.de