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Ein Schuljahr voller Ideen und Ansätze geht zu Ende - die weitere Arbeit darf aber nicht zulasten der Lehrkräfte und Beschäftigten weitergehen. Es bleibt für die Schulbehörde und den Schulsenator Rabe viel zu tun, denn: Nach dem Schuljahr ist vor dem Schuljahr!
Ein kurzer Ausblick aus GEWerkschaftlicher Perspektive:
Bildungsplanentwürfe
Der Radikalenerlass und die daraus folgenden Berufsverbote sind 50 Jahre her, die Nachwirkungen für die damals betroffenen Kolleg*innen sind immer noch spürbar. Seit einiger Zeit fordern die Betroffenen eine wissenschaftliche Aufarbeitung und politische Bewertung ein. 2018 haben die Hamburgischen Regierungsparteien, auch motiviert durch mehrere Veranstaltungen der GEW zum Thema, hierzu einen Beschluss gefasst. Die GEW begrüßte den Bürgerschaftsbeschluss, da sich Hamburg der Verantwortung stellte, die Berufsverbote und deren Folgen wissenschaftlich aufarbeiten zu lassen.
Am 28. Januar 1972 beschlossen die Regierungschefs von Bund und Ländern, sogenannte „Verfassungsfeinde“ vom öffentlichen Dienst gezielt fernzuhalten. Bei der Regelanfrage bei dem Verfassungsschutz wurden damals alle Bewerberinnen und Bewerber für den öffentlichen Dienst überprüft. Staatliche Kommissionen befragten vom Verfassungsschutz gemeldete Personen nach ihren politischen Aktivitäten und Meinungen und lehnten zahlreiche Personen wegen mangelnder Verfassungstreue ab. Auch Hamburg richtete ein staatliches Überprüfungsverfahren ein: Zwischen 1971 und 1978 gab ca.
Am 1. Juni fand nach mehreren coronabedingten Verschiebungen endlich die erste Lange Nacht der GEW statt. Das Curiohaus war für alle Mitglieder und solche, die es werden wollen, kurz vor Beginn der Sommerferien geöffnet – und viele Kolleg*innen kamen. Bei einem Sommerbuffet konnte mit Getränk bei Sonnenschein im Innenhof geredet und gefeiert werden. Es bestand die Möglichkeit, aktive Gruppen, aber auch die Vorsitzenden in Einzelgesprächen kennenzulernen. Bei einem Rundgang konnte die über hundertjährige Geschichte des Curiohauses nachempfunden werden.
Die Hamburger Volkshochschule beschäftigt insgesamt etwa 1.650 Kursleiter*innen (VHS Jahresbericht 2020), darunter viele „arbeitnehmerähnliche“. Das sind die Kursleiter*innen, die mindestens die Hälfte ihres Einkommens aus der VHS-Tätigkeit bestreiten und deshalb in besonderer Weise von den Aufträgen der VHS abhängig sind. Diese arbeitnehmerähnlichen Kursleiter*innen sind von Gesetzes wegen besonders zu schützen.
Wir, das „Bündnis für zukunftsfähige Schulen in Hamburg“, fordern andere, der Zeit und der Zukunft angemessene Bildungspläne für alle Hamburger Schüler:innen!
Die Gründe für neue Bildungspläne liegen auf der Hand: Die Diversität unserer Gesellschaft ist Realität, sie ist Reichtum und Schatz unserer Gesellschaft. Die Teilhabe aller ist für die zunehmend komplexen und sich immer schneller verändernden gesellschaftlichen Bedingungen der Schlüssel für unser auf Nachhaltigkeit ausgelegtes Zusammenleben.
Die Behörde für Schule und Berufsentwicklung (BSB) und sechs Religionsgemeinschaften (evangelisch-lutherische Kirche, katholische Kirche, jüdische Gemeinde, muslimische Gemeinschaft u. a.) haben einen Bildungsplan-Entwurf für das Fach Religion zur öffentlichen Diskussion vorgelegt. In Hamburg, wo weit über 50 % der Bevölkerung keiner Religionsgemeinschaft mehr angehören, gilt es zu überprüfen, inwieweit auch die nichtreligiösen Weltanschauungen in dem neuen Bildungsplan Religion berücksichtigt werden.
„Wie laut müssen die Alarmglocken noch läuten, damit der Bildung in diesem Land endlich alleroberste Priorität eingeräumt wird?“, fragt Anja Bensinger-Stolze, Bundes-Vorstandsmitglied Schule der GEW, mit Blick auf den Kurzbericht über den IQB-Bildungstrend 2021 (Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen). „Der sozioökonomische Status der Familie spielt eine immer größere Rolle beim Kompetenzerwerb der Kinder. Schulerfolg und Lebensperspektiven sind eng mit dem Elternhaus verknüpft, seit PISA 2001 die Achillesferse des Bildungssystems in Deutschland.