Am Freitag, den 30. September, gab es um 17 Uhr eine öffentliche Anhörung vor dem Schulausschuss der Hamburger Bürgerschaft. Hierzu waren neben Pädagog*innen, Therapeut*innen, Mitglieder von Initiativen wie Gute Inklusion, Vertreter*innen von Verbänden (u.a. Leben mit Behinderung) und vor allem zahlreiche Betroffene gekommen. Für eine breitere gesellschaftliche Öffentlichkeit wurde ein Livestream bereitgestellt.
Schule
In der Schulausschuss-Sitzung der Bürgerschaft am 30.09. wurde der „Fortschrittsbericht zur Entwicklung der Inklusion des Schulsenators diskutiert (siehe https://www.gew-hamburg.de/themen/schule/gute-inklusion-sieht-anders-aus). Dabei machten Eltern und Kolleg*innen aus verschiedenen Schulen auf die mangelnde Versorgung vieler Kinder und Jugendlicher mit Ergo- und Physiotherapie durch schulische Therapeut*innen aufmerksam.
An den Hamburger Schwerpunktschulen für Inklusion und an den Sonderschulen fehlen zunehmend Schulbegleitungen. Dieser Mangel ist bereits seit längerem bekannt und deutet auf ein strukturelles Problem hin.
Die Kritik an den von Schulsenator Rabe vorgelegten Bildungsplänen reißt nicht ab. Bei einer Anhörung im Schulausschuss wurde einmal mehr deutlich, dass alle drei Kammern – die Lehrer-, Eltern- und Schülerkammer – die vorgelegten Entwürfe ablehnen.
Bis 2025 will die GEW ihre schulpolitischen Forderungen für das 21. Jahrhundert erarbeiten. Der Startschuss fiel in Hamburg: Rund 70 Lehrkräfte aus sieben GEW-Landesverbänden stritten leidenschaftlich über Schulstrukturen und pädagogische Leitlinien.
von Esther Geißlinger für die GEW Bund
Die Volksinitiative Gute Inklusion, die von der GEW unterstützt wird, hatte 2017 einen Bürgerschaftsbeschluss zur Verbesserung der schulischen Inklusion durchgesetzt. In diesem Bürgerschaftsbeschluss ist auch festgelegt, dass der Schulsenator jährlich einen Bericht über die Umsetzung dieses Beschlusses vorlegen muss. Der aktuelle Senatsbericht für das Schuljahr 2020/21 wurde im Januar 2022 als 3. Fortschrittsbericht veröffentlicht.
Aus der Sicht der Initiative Gute Inklusion beschönigt der Senat mit seinem Fortschrittsbericht die Entwicklung der Inklusion in Hamburgs Schulen.
Die GEW teilt die Kritik der Lehrerkammer, diese nicht an der Endfassung der neuen Bildungspläne zu beteiligen. Die Pressemitteilung der Lehrerkammer dazu lautet:
Senator Ties Rabe lehnt die offizielle Beteiligung der Lehrerkammer an der Endfassung der neuen Bildungspläne ab.
Nach § 79 Satz 2 des Hamburger Schulgesetzes (HmbSG) ist die Lehrerkammer vor Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung der Schulbehörde zu beteiligen.
Die GEW hat sich bereits mehrfach kritisch mit den Bildungsplan-Entwürfen der Schulbehörde auseinandergesetzt. Die Personalversammlung der Max-Brauer-Schule hat ebenfalls Kritik an den Entwürfen zu den neuen Bildungsplänen geäußert:
Die GEW kritisiert die Corona-Aufholprogramme von Bund und Ländern mit Blick auf die aktuelle Studie „Aufholen nach Corona?“ scharf. Die Ergebnisse der Untersuchung zeigten, dass die Programme ihre Ziele in weiten Teilen verfehlten und zudem sozial unausgewogen seien.
Mittlerweile sind mehr als 165.000 ukrainische Kinder und Jugendliche an unseren Schulen angekommen. Die GEW fordert, diesen schnellstmöglich ein normales Schulleben anzubieten. Die Politik muss die Lehrkräfte dabei mehr unterstützen.
Alle zwei Jahre veranstaltet die Arbeitsgemeinschaft der Auslandslehrerinnen und Auslandslehrer (AGAL) in der GEW eine Fachtagung zum Auslandsschuldienst. Unter dem Thema „Nachhaltiges Lernen im PASCH-Netz?“ steht die aktuelle AGAL-Tagung vom 9. bis 12. November 2022 in der Heimvolkshochschule Mariaspring bei Göttingen. Mit großer medialer Aufmerksamkeit wurde die PASCH-Initiative 2008 vom damaligen Außenminister Frank-Walter Steinmeier ins Leben gerufen. Heute ist daraus ein Netzwerk entstanden, das Bildungsbiografien mit Deutschlandbezug fördern soll.
Seit 2012 gilt an den Hamburger Schulen, dass Lehrkräfte, Erzieherinnen und Erzieher sowie Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen mit Erreichen des 58. Lebensjahres von Umsetzungen auszunehmen sind und das pädagogische Personal ab dem 55. Lebensjahr nicht zur Teilnahme an Klassenreisen verpflichtet werden kann. Diese Regeln zur Entlastung wurden nun aufgehoben.