Die GEW teilt die Kritik der Lehrerkammer, diese nicht an der Endfassung der neuen Bildungspläne zu beteiligen. Die Pressemitteilung der Lehrerkammer dazu lautet:
Senator Ties Rabe lehnt die offizielle Beteiligung der Lehrerkammer an der Endfassung der neuen Bildungspläne ab.
Nach § 79 Satz 2 des Hamburger Schulgesetzes (HmbSG) ist die Lehrerkammer vor Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung der Schulbehörde zu beteiligen.
„Einzelnen Mitgliedern wurde im Vorfeld die Rohfassung der Bildungspläne in Auszügen vorgestellt, aber die Lehrerkammer darf sich zu dem Endprodukt nicht äußern“, sagt Kai Kobelt, der Vorsitzende der Lehrerkammer. „Wir haben uns konstruktiv und inhaltlich mit diesen Entwürfen befasst. Eine weiterführende Zieldiskussion war aber nicht gewünscht.“ „Nun sollen die Endfassungen der Bildungspläne der Lehrerkammer nicht mehr zur Beratung vorgelegt werden, wie es der § 79 HmbSG vorsieht. Eine Stellungnahme zu den Bildungsplänen, die in den nächsten zehn Jahren das Schulleben in Hamburg prägen werden, ist also nicht möglich,“ so Kai Kobelt weiter.
Im Rahmen des Prozesses zur Erstellung der neuen Bildungspläne, so wie sie bisher bekannt gemacht worden sind, fordert die Lehrerkammer eine Reihe von systematischen, inhaltlichen und pädagogischen Mindeststandards ein, die für eine zukunftsorientierte Bildung notwendig sind.
Dazu gehören:
• Eine grundlegende Überarbeitung der Bildungspläne aus pädagogischer und didaktischer Sicht, wobei die Fächer von Anfang an gemeinsam betrachtet werden und die Leitperspektiven die Grundlage für die Auswahl der verpflichtenden Inhalte bilden.
• Im Ergebnis ist eine deutliche Reduzierung der Stofffülle anzustreben, die ausreichend Zeit lässt für ein lebendiges Schulleben, fächerübergreifende Projekte und das Lernen an außer-schulischen Lernorten.
• Inklusion und Heterogenität von Lerngruppen müssen bei der Überarbeitung der Bildungs-pläne an jeder Stelle mitgedacht werden.
• Es sollten weniger Klausuren verpflichtend gemacht werden und die möglichen Formate der Leistungsüberprüfungen deutlich erweitert werden, damit die Schülerinnen und Schüler das ganze Spektrum ihrer Fähigkeiten zeigen können und das Konzept der Inklusion realisiert werden kann. Präsentationsleistungen müssen – wie bisher – eine Klausur ersetzen können.
• Um den im A-Teil beschriebenen individualisierten und forschenden Unterricht durchführen zu können, müssen die regelhaften Lerngruppengrößen deutlich reduziert werden.
• Die Leitperspektive „Digitalisierung“ erfordert zwingend den Ausbau der digitalen Infrastruktur, aber auch eine adäquate Unterstützung der Schulen mit der digitalen Infrastruktur, damit zeitgemäßer Unterricht verlässlich möglich wird. Eine „Didaktik der Digitalisierung“ muss er-arbeitet werden.
• Während der Erprobungsphase der neuen Bildungspläne muss auch eine Studie zur realistischen Erfassung der Lehrerarbeitszeit an allen Hamburger Schulformen laufen. Die Bildungs-pläne müssen praktisch umsetzbar sein.
• Eine kohärente Planung und Ausführung des A-Teils des Bildungsplans mit dem „Orientierungsrahmen Schulqualität“ muss sichergestellt sein.
• Neue Bildungspläne müssen aus einer breit angelegten, demokratischen und transparenten Diskussion in der Zivilgesellschaft hervorgehen und fachlich und pädagogisch fundiert sein.
Die Chance, eine Rahmensetzung für eine zukunftsweisende, moderne und leistungsfähige Schule zu entwickeln, ist mit den bisher vorgelegten Entwürfen vertan. Kosmetische Korrekturen können die notwendige pädagogische und didaktische Zieldiskussion nicht ersetzen.
Weitere Infos zur Lehrerkammer finden sich unter http://lehrerkammer.hamburg.de/.