Schule
In einem zweiten Rechtsgutachten hat die GEW den Umgang mit sogenannten Risikogruppen im Schulbetrieb untersuchen lassen. Der Arbeitsrechtler Wolfhard Kohte formuliert drei Kernforderungen.
Vor dem Hintergrund der schrittweisen Öffnungen der Schulen hat der Arbeitsrechtler Wolfhard Kohte im Auftrag der GEW die rechtlichen Grundlagen zusammengetragen und viele nützliche Hinweise für die Praxis geliefert.
Die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) verweigert offiziell die Mitbestimmung beim Arbeits- und Gesundheitsschutz der an Schule Beschäftigten. Landesschulrat Altenburg Hack vertritt im Schreiben vom 28.4.2020 an die Hamburger Schulleitungen die Auffassung, dass der Gesamtpersonalrat für das Personal an staatlichen Schulen (GPR) nicht in der Mitbestimmung beim Corona-Hygieneplan sei und dass die schulischen Personalräte größtenteils nicht in der Mitbestimmung bei der Umsetzung des Muster-Corona-Hygieneplans an den Schulen seien.
Die Hamburger Schulbehörde hat, wie der Presse zu entnehmen war, einen aktuellen Hygieneplan zur Wiedereröffnung der Schulen vorgelegt.
Der Elternrat der Ida Ehre Schule lehnt die Durchführung der anstehenden Prüfungen (ESA/ MSA) nach der bisherigen Planung ab und fordert, die Prüfungen abzusagen und zu alternativen Lösungen zur Erlangung der jeweiligen Schulabschlüsse zu kommen: „Nehmen Sie ‘Druck vom Kessel‘, finden Sie bessere Lösungen, um den Schülerinnen und Schülern einen erfolgreichen Schulabschluss zu ermöglichen.
Zunächst möchte die LK sich bedanken, dass die BSB durch die regelmäßigen telefonischen oder Live-Konferenzen mit den Kammern eine gute Möglichkeit geschaffen, die Kammern in der Corona-Krise zu informieren und auf Fragen einzugehen. Dies ist als wertschätzende Maßnahme sehr zu begrüßen und könnte auch nach der Krise als gute Praxis beibehalten werden.
Es haben sich jedoch zahlreiche Unklarheiten und Fragen ergeben, die auch durch wiederholte Pressemitteilungen und Newsletter nicht beseitigt wurden.
Die Lehrerkammer begrüßt die Initiative der BSB sich mit den Vorschulklassen und den dort zu vermittelnden Inhalten zu beschäftigen und stimmt damit überein, dass es wichtig ist, die heraus-ragende Bedeutung frühkindlicher und vorschulischer Bildung in den Fokus zu rücken. Die Lehrerkammer gibt jedoch zu bedenken, dass für qualitätsvolle Angebote ausreichende Mittel zur Verfügung gestellt werden müssen, sowohl personell als auch in Ausstattung, Raum, Material und Zeit.
Die KMK schlägt vor, jede Schülerin und jeden Schüler bis zu den Sommerferien nur tageweise in die Schulen zu lassen. Die GEW begrüßt das Konzept, findet aber auch Kritikpunkte – besonders mit Blick auf Hygienevorschriften und Abschlussprüfungen.
Der Youtuber Rezo nimmt Schulöffnungen und vor allem Abiturprüfungen trotz der Ausbreitung von Covid-19 in scharfen Worten auseinander. Wir fassen die Aussagen seines neuen Videos zusammen – und vergleichen sie mit den Positionen der GEW.
Viele Schülerinnen und Schüler in berufsbildenden Schulen werden unmittelbar oder im nächsten Jahr eine Prüfung ablegen. Die GEW hat Rahmenbedingungen formuliert, wie diese besondere Herausforderunge von den Schulen gemeistert werden kann.
Die Hamburger Schulbehörde hat ihr Konzept für eine Wiederöffnung der Schulen vorgelegt. Dies sieht insbesondere verpflichtenden Präsenzunterricht in Deutsch, Mathe, Englisch bzw. Sachunterricht (an den Grundschulen) vor. Für alle Schulen gelten die fachlichen Vorgaben und Vorgaben für Gruppengrößen, Jahrgänge und Anzahl der Stunden gleichermaßen, völlig unabhängig von lokalen und schulischen Gegebenheiten. Dieser Unterricht soll ab 27.4. bzw. 4.5. vor allem den jetzigen und nächstjährigen Abschlussklassen bzw. den 4. Klassen in den Grundschulen und 6.
Die Behörde für Schule und Berufsbildung hat in ihren Durchführungsempfehlungen vom 16.4.2020 für die morgen beginnenden Prüfungen den Einsatz für Beschäftigte aus den vom Robert-Koch-Institut definierten Risikogruppen nicht untersagt. Weiterhin soll bei Personalmangel auf vorerkrankte, ältere und schwerbehinderte Lehrkräfte bei den Prüfungen zurückgegriffen werden. Ebenso gibt es keine behördliche Anweisung für diese Beschäftigtengruppe, sie für den geplanten Präsenzunterricht ab 4.5.2020 nicht einzusetzen.