Im Vorfeld der Bundestagswahl im September werden auch an Schulen wieder (Online)Veranstaltungen stattfinden, bei denen Parteienvertretende mit den Lernenden ins Gespräch kommen sollen.
Was ist zu beachten, wenn Schulen solche Veranstaltungen planen? Ist es zulässig, nur einige Parteien einzuladen? Wie sind der Beutelsbacher Konsens und der allgemeine Bildungs- und Erziehungsauftrag auszulegen? Was darf eigentlich politische Bildung in Schule? Und was soll sie leisten?