An den Brief des Landesschulrats an die Schulleitungen der Grundschulen mit der Bitte um „Ermöglichung zusätzlicher Unterrichtsangebote“ vom 5.6.2020 und den Brief vom 2.6.2020 an die Schulleitungen der Schulen im Sozialindex 1 und 2 „Hamburger Lernferien 2020 – Lernförderliche Angebote für Schülerinnen und Schüler in schwierigen sozialen Lagen oder belastenden Lebenslagen“ zu organisieren, schloss sich ein weiterer Brief vom 8.6.2020 an alle Schulleitungen der übrigen Schulen mit dem Sozialindex 3 bis 6 an.
Presseredaktion
Aktuelle Meldungen
Bildungspolitisch ist der Schritt auch aus Sicht der GEW verständlich. Die Sozialbehörde öffnet die Kitas wieder zum „eingeschränkten Normalbetrieb“: Ab dem 18. Juni können wieder alle Kinder, unabhängig vom Alter oder ihrer Gruppe, in Hamburgs Kitas betreut werden. Um eine sichere Betreuung für alle Kinder zu ermöglichen, kann dabei eine eingeschränkte Betreuungszeit vereinbart werden. Mindestens 20 Stunden an drei Tagen werden verlässlich für jedes Kind angeboten.
Der Rot-Grüne Koalitionsvertrag liegt vor. Aus Sicht der GEW stellt er bedauerlicherweise nur einen Schritt vor, jedoch viele zurück dar, und ignoriert einige vor der Wahl getroffene Ankündigungen der Parteien.
Bei den schulischen Themen kritisieren wir insbesondere die folgenden Punkte:
Die GEW Hamburg hat vor kurzem eine Umfrage unter den an Schulen Beschäftigten gestartet um herauszufinden, was die drängendsten Probleme aktuell sind, aber auch dazu, was wir als GEW bereits gut machen und noch machen sollten. Da wir annehmen, dass die Arbeitsbelastung der Beschäftigten in Zeiten von Corona eher zunimmt, haben wir u.a. danach gefragt, ob, und wenn ja wie viel zusätzliche Arbeitszeit aktuell benötigt wird.
Die Behörde für Schule und Berufsbildung versucht nachvollziehbarer Weise möglichst viel Präsenzunterricht und Unterstützung für die Schüler*innen in Hamburg möglich zu machen. In einem Schreiben vom 5.6.2020 bittet der Landesschulrat die Schulleitungen der Grundschulen über den bereits angelaufenen Präsenzunterricht zusätzliche Unterrichtangebote zu ermöglichen.
Der gestrige Beschluss der Bundeskanzlerin mit den Länderchefs, schrittweise eine Beschulung aller Schüler*innen unter Durchführung entsprechender Hygienemaßnahmen zu ermöglichen mit dem Ziel, bis zu den Sommerferien jeder Schülerin und jedem Schüler mindestens einen einmaligen Schulbesuch zu ermöglichen, ist nachvollziehbar.
Die Hamburger Schulbehörde hat ihr Konzept für eine Wiederöffnung der Schulen vorgelegt. Dies sieht insbesondere verpflichtenden Präsenzunterricht in Deutsch, Mathe, Englisch bzw. Sachunterricht (an den Grundschulen) vor. Für alle Schulen gelten die fachlichen Vorgaben und Vorgaben für Gruppengrößen, Jahrgänge und Anzahl der Stunden gleichermaßen, völlig unabhängig von lokalen und schulischen Gegebenheiten. Dieser Unterricht soll ab 27.4. bzw. 4.5. vor allem den jetzigen und nächstjährigen Abschlussklassen bzw. den 4. Klassen in den Grundschulen und 6.
Die Behörde für Schule und Berufsbildung hat in ihren Durchführungsempfehlungen vom 16.4.2020 für die morgen beginnenden Prüfungen den Einsatz für Beschäftigte aus den vom Robert-Koch-Institut definierten Risikogruppen nicht untersagt. Weiterhin soll bei Personalmangel auf vorerkrankte, ältere und schwerbehinderte Lehrkräfte bei den Prüfungen zurückgegriffen werden. Ebenso gibt es keine behördliche Anweisung für diese Beschäftigtengruppe, sie für den geplanten Präsenzunterricht ab 4.5.2020 nicht einzusetzen.
Nachdem im Nachbarland Schleswig-Holstein Bildungsministerin Karin Prien angekündigt hat, für die Abiturnoten die bisher erbrachten Leistungen aus den letzten beiden Schuljahren zur Grundlage zu machen und auf die abschließende Abiturprüfung zu verzichten, ist es nur wünschenswert, wenn die Kultusministerkonferenz in der für heute angekündigten Schaltkonferenz zu möglichst einheitlichen Regelungen kommt.
Aktuell wird schulisches Lernen auf E-Learning umgestellt. Doch die Voraussetzungen und die Zugänge sind für die Kinder und Jugendlichen je nach sozialer Herkunft und sonstigem Hintergrund sehr unterschiedlich. Es ist zu befürchten, dass sich bestehende soziale Benachteiligungen unter den aktuellen Bedingungen noch verschärfen. Digitaler Unterricht bevorzugt jene, die eh schon privilegiert sind. Daher fordert die GEW Maßnahmen, um Benachteiligte nicht noch weiter abzuhängen und sieht eine Lösung darin, die digitale Infrastruktur deutlich und nachhaltig ausbauen.
Die AfD Fraktion Hamburg hatte im Oktober 2019 verschiedene Dienstaufsichtsbeschwerden gegen schulische Lehrkräfte wegen angeblicher Verstöße gegen die Grundsätze politischer Bildung gestellt. Diese wurden nun alle eingestellt, da nach Prüfung keine Verstöße erkennbar waren.
Vor fünf Jahren übernahmen die Grünen die um das Thema Gleichstellung erweiterte Wissenschaftsbehörde – die neue Behörde für Wissenschaft und Gleichstellung (BWFG). Eine Bilanzierung von fünf Jahren grüner Wissenschaftspolitik in Hamburg aus GEWerkschaftlicher Perspektive haben wir bereits vorgenommen. Die Ankündigungen im Wahlprogramm, dem sog. „Grünen Zukunftsprogramm“ klingen gut, müssen dann aber auch konsequent umgesetzt werden.
Nicht nur Drittmittel, sondern auch Grundmittel ausbauen