Der gestrige Beschluss der Bundeskanzlerin mit den Länderchefs, schrittweise eine Beschulung aller Schüler*innen unter Durchführung entsprechender Hygienemaßnahmen zu ermöglichen mit dem Ziel, bis zu den Sommerferien jeder Schülerin und jedem Schüler mindestens einen einmaligen Schulbesuch zu ermöglichen, ist nachvollziehbar.
Presseredaktion
Aktuelle Meldungen
Die Hamburger Schulbehörde hat ihr Konzept für eine Wiederöffnung der Schulen vorgelegt. Dies sieht insbesondere verpflichtenden Präsenzunterricht in Deutsch, Mathe, Englisch bzw. Sachunterricht (an den Grundschulen) vor. Für alle Schulen gelten die fachlichen Vorgaben und Vorgaben für Gruppengrößen, Jahrgänge und Anzahl der Stunden gleichermaßen, völlig unabhängig von lokalen und schulischen Gegebenheiten. Dieser Unterricht soll ab 27.4. bzw. 4.5. vor allem den jetzigen und nächstjährigen Abschlussklassen bzw. den 4. Klassen in den Grundschulen und 6.
Die Behörde für Schule und Berufsbildung hat in ihren Durchführungsempfehlungen vom 16.4.2020 für die morgen beginnenden Prüfungen den Einsatz für Beschäftigte aus den vom Robert-Koch-Institut definierten Risikogruppen nicht untersagt. Weiterhin soll bei Personalmangel auf vorerkrankte, ältere und schwerbehinderte Lehrkräfte bei den Prüfungen zurückgegriffen werden. Ebenso gibt es keine behördliche Anweisung für diese Beschäftigtengruppe, sie für den geplanten Präsenzunterricht ab 4.5.2020 nicht einzusetzen.
Nachdem im Nachbarland Schleswig-Holstein Bildungsministerin Karin Prien angekündigt hat, für die Abiturnoten die bisher erbrachten Leistungen aus den letzten beiden Schuljahren zur Grundlage zu machen und auf die abschließende Abiturprüfung zu verzichten, ist es nur wünschenswert, wenn die Kultusministerkonferenz in der für heute angekündigten Schaltkonferenz zu möglichst einheitlichen Regelungen kommt.
Aktuell wird schulisches Lernen auf E-Learning umgestellt. Doch die Voraussetzungen und die Zugänge sind für die Kinder und Jugendlichen je nach sozialer Herkunft und sonstigem Hintergrund sehr unterschiedlich. Es ist zu befürchten, dass sich bestehende soziale Benachteiligungen unter den aktuellen Bedingungen noch verschärfen. Digitaler Unterricht bevorzugt jene, die eh schon privilegiert sind. Daher fordert die GEW Maßnahmen, um Benachteiligte nicht noch weiter abzuhängen und sieht eine Lösung darin, die digitale Infrastruktur deutlich und nachhaltig ausbauen.
Die AfD Fraktion Hamburg hatte im Oktober 2019 verschiedene Dienstaufsichtsbeschwerden gegen schulische Lehrkräfte wegen angeblicher Verstöße gegen die Grundsätze politischer Bildung gestellt. Diese wurden nun alle eingestellt, da nach Prüfung keine Verstöße erkennbar waren.
Vor fünf Jahren übernahmen die Grünen die um das Thema Gleichstellung erweiterte Wissenschaftsbehörde – die neue Behörde für Wissenschaft und Gleichstellung (BWFG). Eine Bilanzierung von fünf Jahren grüner Wissenschaftspolitik in Hamburg aus GEWerkschaftlicher Perspektive haben wir bereits vorgenommen. Die Ankündigungen im Wahlprogramm, dem sog. „Grünen Zukunftsprogramm“ klingen gut, müssen dann aber auch konsequent umgesetzt werden.
Nicht nur Drittmittel, sondern auch Grundmittel ausbauen
Seit Frühjahr 2019 mehrten sich die Anzeichen, dass die Schulbehörde die drei bestehenden Schulen der Erwachsenenbildung (Hansakolleg, Abendschule St. Georg und Abendschule Vor dem Holstentor) fusionieren will: Leitungsstellen wurden nicht nachbesetzt, die betroffenen Schulleitungen wurden aufgefordert, ohne die Schulgemeinschaften ein Konzept zur Zusammenlegung zu erarbeiten.
Bei der GEW-Veranstaltung vom 03.02.2020 „Bündnis für gute Weiterbildung Working poor für Lehrkräfte unter staatlicher Regie: Welche Schritte können wir gemeinsam tun?“ waren FachsprecherInnen aller demokratischen Bundestagsparteien eingeladen. Die Parteien der Großen Koalition (SPD und CDU), aber auch der FPD hatten offenbar andere Prioritäten und standen nicht für die Veranstaltung zur Verfügung, sodass die Interpretation naheliegt, dass die abwesenden Parteien nicht die ganze Stadt in den Blick nehmen wollen.
Die CDU hat in der gestrigen Bürgerschaftssitzung einen Antrag „Sofortmaßnahmen zur Entlastung der Lehrkräfte im ‚Lehrerarbeitszeitmodell’ auf den Weg bringen“ (Drucksache 21/19729) gestellt. Dabei hat sie ganz konkret eine Forderung der GEW aufgegriffen und als ersten Schritt die sofortige Entlastung von Unterrichtsaufgaben in Höhe von ein bis zwei WAZ (Wochenarbeitszeitstunden) für eine Vollzeitstelle beantragt. CDU und Linke stimmten dem Antrag zu.
Wenn am 6. Januar in Hamburg die Schule wieder beginnt, wird es an den staatlichen speziellen Sonderschulen zwei unterschiedliche Bezahlsysteme für das pädagogisch-therapeutische Personal geben.
„Für eine volle Stelle muss ich 50 Unterrichtsstunden unterrichten – und das für 2900 Euro brutto monatlich. Die Vor- und Nachbereitungszeit wird gar nicht bezahlt!“ – „Ich bekomme nur etwas mehr als 29 Euro Honorar für die Unterrichtsstunde, und da ich alle Sozialversicherungen ohne Arbeitgeberzuschuss allein tragen muss, verdiene ich rechnerisch weniger als den Mindestlohn!“