Die GEW lehnt die Schuldenbremse ab und hat dies in der Vergangenheit auch mehrfach deutlich gemacht.
In unseren Leitlinien für die Bürgerschaftswahl 2015 sagen wir z.B. deutlich: „Das Bildungswesen in Hamburg ist durch eine deutliche Unterfinanzierung gekennzeichnet. Verstärkt wird das durch die Schuldenbremse, wegen der die aktuelle Regierung nur noch jährliche Kostensteigerungen von 0,45 Prozent zulassen will. Vor diesem Hintergrund ist Hamburg mit dem Ausbau von guten Ganztagsschulen und der Umsetzung der Inklusion weiterhin finanziell komplett überfordert. […] Ausdrücklich lehnen wir die Unterwerfung der öffentlichen Haushalte unter das Diktat der Schuldenbremse und die daraus resultierende Spar- und Kürzungspolitik ab. Die Schuldenbremse darf keine Bildungsbremse sein“ (https://www.gew-hamburg.de/mitmachen/aktionen/leitlinien-buergerschaftswahl).
Dennoch hält die GEW Hamburg das Instrument der Volksinitiative aktuell nicht für den richtigen Weg, diese abzuschaffen.
„In der Vergangenheit hat sich deutlich gezeigt, was die Gelingensbedingung dafür ist, eine Volksinitiative erfolgreich über die verschiedenen Stufen zu bringen und den Handlungsdruck auf die verantwortlichen Politiker zu erhöhen: ein breites Bündnis gesellschaftlicher Gruppen, die sich vor dem Beginn einer Volksini zusammenfinden und gemeinsam diesen Weg beschreiten. Eine solche Unterstützung war und ist im konkreten Fall aus verschiedenen Gründen nicht gegeben, daher hat die GEW Hamburg einen Antrag auf Unterstützung der ‚Volksinitiative Schuldenbremse‘ auf einer Landesvorstandsitzung im März 2019 abgelehnt“, stellt Fredrik Dehnerdt, stellvertretender Vorsitzender der GEW Hamburg, richtig.
Foto: Joachim Geffers
Anhang | Größe |
---|---|
pm-2019-05-10.pdf | 100.8 KB |