Was können wir aus vier Monaten Schule unter Corona-Bedingungen lernen? Gibt es positive Aspekte, die es gilt jetzt weiter zu entwickeln? Wie können wir Schule neu denken?
Presseredaktion
Aktuelle Meldungen
Senator Rabe hat gestern noch einmal nachgebessert und die Maskenpflicht in der Schule bis zum Klassenraum angeordnet.
Die GEW kritisiert die Umsetzung der Handlungsempfehlungen im Umgang mit dem Corona-Virus für Kindertageseinrichtungen – Fassung 3 der BASFI vom 23.07.2020.
Anhand folgender ausgewählter Punkte, entsprechend der gewählten Reihenfolge in den Handlungsempfehlungen, zeigen wir auf, dass es nicht ausreicht Papiere zu erstellen um die Beschäftigten vor einer Infektion mit dem Corona-Virus zu schützen und eine funktionierende Kindertagesbetreuung zu gewährleisten.
Beim Schulbeginn am 6. August in der nächsten Woche soll laut Hamburger Schulbehörde auf die Abstandsregelungen in den Klassen und auch in den Jahrgängen verzichtet werden, hat heute die Schulbehörde bekannt gegeben.
Nach der neuen Corona-Allgemeinverfügung bleibt die grundsätzliche Abstandsregel von 1,5 Metern Hamburg weit bestehen als Voraussetzung dafür, dass weitere Einschränkungen aufgehoben werden. Zugleich hat Schulsenator Rabe angekündigt, nach den Sommerferien zum regulären Unterricht zurückzukehren und die Abstandsregel von 1,5 Metern an den Schulen nicht einhalten zu wollen, obwohl dies in §23 der Verordnung gefordert wird, „soweit dies mit der Erfüllung der erzieherischen und didaktischen Aufgabe vereinbar ist und die räumlichen Verhältnisse dies zulassen."
Am 19.6.20 beantwortete der Senat eine schriftliche kleine Anfrage der CDU Fraktion der Bürgerschaft zum Thema „Damit die Integration gelingt – Hat die prekäre Beschäftigung vieler DaZ-/DaF-Lehrkräfte Auswirkungen auf das Angebot an Deutschsprachkursen?“ (Drucksache 22/520).
Die Antworten lassen befürchten, dass die schönen Worte des frischen SPD/GRÜNE Koalitionsvertrages nur Papier bleiben werden. Im Vertrag heißt es:
An der Online-Befragung, die vom Institut für Bildungsmonitoring und Qualitätsentwicklung (IfBQ) in Zusammenarbeit mit der Hamburger Elternkammer entwickelt wurde, haben sich innerhalb von acht Tagen insgesamt 20.423 der rund 650.000 Eltern, Schüler*innen und Pädagog*innen sowie beteiligt, darunter 13.886 Eltern, 3.201 Pädagoginnen sowie 3.336 Schüler*innen ab 14 Jahren. Die Befragung war insbesondere darauf ausgerichtet zu erfahren wie der Fernunterricht in der Zeit von den Märzferien bis heute von allen drei Gruppen bewertet wird.
Die GEW hat mit Verwunderung zur Kenntnis genommen, dass eine weitreichende Änderung des Hamburgischen Hochschulgesetzes (HmbHG) bevorsteht, ohne dass die zentralen Gremien der Hochschulen und die Gewerkschaften überhaupt informiert wurden.
Das Verwaltungsgericht Hamburg hat jetzt dem Gesamtpersonalrat Schulen in einer rechtlichen Auseinandersetzung um die Mitbestimmung bei Corona-Maßnahmen mit der Schulbehörde Recht gegeben und damit auch die Rechtsauffassung der GEW bestätigt.
Mit der heute veröffentlichten Pressemitteilung der Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) bestätigt sich die bereits am Samstag, den 13.6.2020 dem Hamburger Abendblatt zu entnehmende Information, dass Senator Rabe beabsichtigt, nach den Sommerferien den Regelunterricht in den Hamburger Grundschulen ohne Abstandsgebot wieder aufzunehmen. Für die 5. und 6. Klassen sei dies ebenfalls sehr sicher und für die höheren Jahrgänge immerhin wahrscheinlich.
An den Brief des Landesschulrats an die Schulleitungen der Grundschulen mit der Bitte um „Ermöglichung zusätzlicher Unterrichtsangebote“ vom 5.6.2020 und den Brief vom 2.6.2020 an die Schulleitungen der Schulen im Sozialindex 1 und 2 „Hamburger Lernferien 2020 – Lernförderliche Angebote für Schülerinnen und Schüler in schwierigen sozialen Lagen oder belastenden Lebenslagen“ zu organisieren, schloss sich ein weiterer Brief vom 8.6.2020 an alle Schulleitungen der übrigen Schulen mit dem Sozialindex 3 bis 6 an.
Bildungspolitisch ist der Schritt auch aus Sicht der GEW verständlich. Die Sozialbehörde öffnet die Kitas wieder zum „eingeschränkten Normalbetrieb“: Ab dem 18. Juni können wieder alle Kinder, unabhängig vom Alter oder ihrer Gruppe, in Hamburgs Kitas betreut werden. Um eine sichere Betreuung für alle Kinder zu ermöglichen, kann dabei eine eingeschränkte Betreuungszeit vereinbart werden. Mindestens 20 Stunden an drei Tagen werden verlässlich für jedes Kind angeboten.