Seit Mitte Oktober laufen die L-EGO-Verhandlungen der GEW mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL). Am 10.12.2014 traf sich die GEW-Bundestarifkommission Länder (BTK-L) in Frankfurt am Main, um den Fortgang der Verhandlungen über eine tarifvertragliche Lehrkräfte-Entgeltordnung (L-EGO) zu bewerten. In der BTK-L sitzen GEW-Mitglieder aus allen GEW-Landesverbänden. Die Delegierten waren sich einig, dass die bisherigen Ergebnisse der L-EGO Verhandlungen noch nicht aussagekräftig genug sind, um sie abschließend zu beurteilen.
Tarif / Besoldung
Die GEW hält den Referentenentwurf eines Tarifeinheitsgesetzes für nicht geeignet, das politische Ziel „Ein Betrieb – ein Tarifvertrag“ zu erreichen. Dazu erklärte die GEW-Bundesvorsitzende Marlis Tepe am Dienstag in Frankfurt a.M.: „Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) weist in seiner Stellungnahme ausdrücklich darauf hin, dass eine Reihe von DGB-Gewerkschaften mit dem Entwurf nicht einverstanden ist. Die GEW lehnt den Entwurf der Bundesregierung ab. Der Gesetzentwurf programmiert Eingriffe in das Streikrecht.
Wir erwarten viel von den Menschen, die sich tagtäglich um unsere Kinder kümmern. Sie sollen zuhören, Probleme lösen, für die Kinder da sein und ihnen einen optimalen Start für ihren Bildungsweg ermöglichen. Erzieherinnen und Erzieher leisten all das mit hoher Qualifikation und großem Engagement. Dafür bekommen sie viel Zuspruch, aber wenig Geld.
Einigkeit macht stark. Das ist ein Grundprinzip gewerkschaftlicher Organisation, aus den Erfahrungen der Geschichte erwachsen. Doch das Prinzip „Ein Betrieb – ein Tarifvertrag“ wird nicht mehr überall angewendet – unter anderem deshalb, weil das Bundesarbeitsgericht seit 2010 in seiner Rechtsprechung den Grundsatz der Tarifeinheit nicht mehr verfolgt.
Am 8. Oktober behandelten die GEW und die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) in einer weiteren Verhandlungsrunde Fragen einer künftigen Entgeltordnung für Lehrkräfte (L-EGO). Schwerpunkt war diesmal die Eingruppierung derjenigen Lehrerinnen und Lehrer mit einem Hochschulabschluss, die weder eine Lehramtsbefähigung besitzen noch ein Lehramtsstudium absolviert haben. Wie immer war die TdL bemüht, in materieller Hinsicht den Status quo festzuschreiben. Deshalb hat sie auch die für diese Lehrkräftegruppen von der GEW geforderte erfahrungszeitabhängige Höhergruppierung bzw.
Tarifverhandlungen zur Entgeltordnung Sozial- und Erziehungsdienst können im Januar beginnen
Die Gewerkschaften des öffentlichen Diensts haben die Entgeltordnung für den kommunalen Sozial- und Erziehungsdienst (SuE) zum 31. Dezember 2014 gekündigt. Damit können die im Jahr 2009 vereinbarten Eingruppierungsvorschriften zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) ab Januar 2015 neu verhandelt werden.
Die GEW und die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) haben sich nach anderthalbjähriger Pause gestern an den Verhandlungstisch zurückbegeben, um die Verhandlungen über eine Entgeltordnung für Lehrkräfte (L-EGO) wieder aufzunehmen und den tariflosen Zustand bei der Eingruppierung der Lehrkräfte zu beenden.
Am 22. und 23. September 2014 zu beginnen die Verhandlungen von GEW und TdL für eine Lehrerentgeltordnung. Jeweils zwei weitere Verhandlungsrunden sind in den Monaten Oktober und November angesetzt sowie eine weitere im Dezember. Geplant ist, noch bis Ende des Jahres eine Einigung erzielt zu erzielen. Der Entscheidung vorausgegangen war eine Bestandsaufnahme zu den bestehenden Eingruppierungsmerkmalen für Lehrkräfte.
Mehr als die Hälfte der rund 350 Lehrkräfte der Staatlichen Jugendmusikschule Hamburg werden ab sofort mehr verdienen. Bundesweit ist es den Gewerkschaften ver.di und GEW erstmalig gelungen, für angestellte Lehrkräfte im öffentlichen Dienst einen Eingruppierungsvertrag abzuschließen. Bislang fand die Zuordnung der Entgeltgruppe im Tarifvertrag der Länder einseitig durch eine Arbeitgeberrichtlinie statt.
Bereits am Dienstagmittag sind die Tarifverhandlungen für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen zu Ende gegangen. In den Tarifkommissionen wurde das Verhandlungsergebnis beraten und angenommen. Die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes haben sich mit dem Bund und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) auf eine Einkommensverbesserung für die Tarifbeschäftigten in Bund und Kommunen geeinigt. Kern ist eine Entgelterhöhung in zwei Schritten. Rückwirkend zum 1.
Nach gut einer Woche haben wir an dem zweiten Warnstreiktag noch ´ne Schippe draufgelegt. Doppelt so viele Kolleginnen und Kollegen des öffentlichen Dienstes sind heute den Warnstreikaufrufen der Gewerkschaften gefolgt. Unter den gut 3.000 TeilnehmerInnen waren 360 GEW-Kolleginnen und Kollegen aus den Kindertagesstätten und der Nachmittagsbetreuung der Grundschulen deutlich wahrzunehmen. Ab morgens um 7.00 Uhr sammelten sich die Beschäftigten vor der Zentrale des Hamburger Arbeitgeberverbands AV-H zur Auftaktkundgebung und marschierten dann durch die Innenstadt Richtung DGB-Haus.
Auch in der zweiten Verhandlungsrunde mit dem Bund und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) über eine Gehaltserhöhung für die Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes (TVöD Bund und Kommunen) am 20./21. März haben die Arbeitgeber kein verhandlungsfähiges Angebot vorgelegt.
Die GEW fordert eine Erhöhung der Tabellenentgelte um einen Grundbetrag von 100 Euro sowie um 3,5 Prozent