Seit dem 21. März 2016 verhandeln die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes mit dem Bund und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) über eine Entgelterhöhung für die Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes (TVöD Bund und Kommunen). Bislang haben die Arbeitgeber kein Angebot vorgelegt. Sie fordern einen Eingriff ins Leistungsrecht der Zusatzversorgung. Die gewerkschaftlichen Forderungen lauten:
Tarif / Besoldung
Nach der ersten Verhandlungsrunde haben die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes erste Warnstreiks beim Bund und in den Kommunen angekündigt. Die Positionen von Arbeitgebern und Gewerkschaften lagen weit auseinander. Die Arbeitgeber wollen die tariflich zugesagten Renten aus der Zusatzversorgung kürzen. Das lehnten die Gewerkschaften strikt ab. Sie bekräftigten ihre Forderung nach sechs Prozent mehr Gehalt.
Im November 2015 haben sich alle drei GEW-Landesverbände gemeinsam mit einem Appell an die Landesregierungen in Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein gewandt und für die Grundschullehrkräfte gleiche Bezahlung wie für alle anderen Lehrkräfte gefordert. Trotz gleichlanger Ausbildung werden Lehrkräfte an Grundschulen und in einigen Schularten der Sekundarstufe 1 immer noch eine Besoldungsstufe niedriger bezahlt als die übrigen Lehrkräfte.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
der DGB und seine Gewerkschaften GEW, GdP und ver.di laden hiermit zu einer Informationsveranstaltung rund um die Beihilfe ein. Die Veranstaltung findet statt am 11.04.2016 von 17 bis 19 Uhr in den Räumen der GEW, Rothenbaumchaussee 15, Raum AB.
Die Einladung richtet sich an beihilfeberechtigte Hamburgische Beamtinnen und Beamte, die Mitglied einer DGB-Gewerkschaft sind. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei.
Die Situation der Geflüchteten wird Auswirkungen auf die Tarifrunde haben. Um die sozialen und bildungspolitischen Herausforderungen zu bewältigen, ist ein starker öffentlicher Dienst nötig, betont GEW-Tarifexperte Andreas Gehrke.
Für rund 2,14 Millionen Tarifbeschäftigte von Bund und Kommunen geht es um die nächste Lohnerhöhung. Doch es steht noch mehr auf der Agenda. Der Startschuss für die Tarifverhandlungen fällt am 21. März.
Sechs Prozent mehr Gehalt fordern die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes mit Blick auf die Tarifrunde für die bei Bund und Kommunen Beschäftigten. „Gerade die aktuellen Entwicklungen in der Flüchtlingspolitik zeigen, dass Deutschland einen handlungsfähigen Staat mit hoch qualifizierten und motivierten Beschäftigten braucht.
Wer im März auf seine Bezügemitteilung bzw. Gehaltsabrechnung schaut, sollte dort einen Grund zur Freude vorfinden.
Zum ersten März 2016 erhöhen sich die Tabellenentgelte der Angestellten um 2,3% (mindestens um 75€), die Bezüge der verbeamteten Kolleginnen und Kollegen um 2,1%.
Die GEW und ver.di begrüßen die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg, das einen Antrag von zwanzig Weiterbildungsunternehmen abgewiesen hat, die den Branchenmindestlohn für pädagogisches Personal in der Weiterbildung nicht bezahlen wollten. „Der Beschluss des LAG Berlin schafft für das pädagogische Personal in der Aus- und Weiterbildung Rechtssicherheit. Das ist ein guter Tag für die Beschäftigten“, sagte Ute Kittel, ver.di-Bundesvorstandsmitglied für den Bereich Bildung, Wissenschaft und Forschung.
„Begeisterung sieht anders aus“, urteilte der GEW-Sprecher der Fachgruppe Kinder- und Jugendhilfe Jens Kastner als die Auszählung beendet war. „Viele Kolleginnen und Kollegen hatten für eine echte Aufwertung ihres Berufes gekämpft und die ist nicht erreicht worden.“
Grundsätzlich sollte vor der Beratung durch die GEW das Auskunftsersuchen an das Personalsachgebiet (Anlage B des BSB Schreibens „Neue Entgeltordnung Lehrkräfte“) erfolgt sein. Um eine möglichst genaue Einschätzung abgeben zu können, benötigen wir:
Hamburg, Bremen, Kiel – "Sorgen Sie für gleiches Geld für gleichwertige Arbeit! Trauen Sie sich diesen sozialdemokratischen Grundsatz endlich auch für Lehrerinnen und Lehrer umzusetzen!“ Mit diesem gemeinsamen Appell wenden sich die GEW-Landesvorsitzenden aus Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein an ihre Landesregierungen.








