Übertragung des Tarifergebnisses im öffentlichen Dienst der Länder 2013 auf die Beamtinnen und Beamten

12. Juni 2013Von: Birgit RettmerThema: Tarif / Besoldung

Nach Abschluss der Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst der Länder Anfang März 2013 gehört Hamburg zu den wenigen Bundesländern, die das erzielte Ergebnis 1:1 auf die Beamtinnen und Beamten übertragen. Dies hatte der 1. Bürgermeister Olaf Scholz bereits vor Tarifabschluss zugesichert und hält daran fest. In anderen Bundesländern gibt es hierzu unterschiedliche Verhandlungsstände, zu denen Näheres der Anlage zu entnehmen ist.

Für die Übertragung auf die verbeamteten KollegInnen und Kollegen ist ein entsprechendes Gesetz der Bürgerschaft notwendig, das nun allerdings auf sich warten lässt. Bisher gibt es nicht einmal einen Entwurf. Damit ist vor der Sommerpause nun auch nicht mehr zu rechnen, so dass sich die Auszahlung der  Bezügeerhöhung  noch weiter hinziehen wird. Da das entsprechende Gesetz in der Bürgerschaft erst beraten und verabschiedet werden muss, kann dies bis Dezember dauern.

Ein kleiner Trost: Da der Tarifabschluss ab 1.1. 2013 gilt, wird auch die Besoldungserhöhung rückwirkend ab 1.1.2013 wirksam und  der Betrag in einer einmaligen Abschlagszahlung ausgezahlt werden.

Somit gilt für die Beamtinnen und Beamten:

Die Bezüge  werden in zwei Schritten wie folgt erhöht:

1.  rückwirkend zum 1. Januar 2013 um 2,65 Prozent und

2.  zum 1. Januar 2014 um weitere 2,95 Prozent

Am Ende der zweijährigen Laufzeit liegen die Bezüge 5,68 % über den Ausgangswerten. Zu berücksichtigen ist hierbei allerdings, dass davon gemäß der gesetzlichen Regelungen jeweils 0,2% einer Versorgungsrücklage zugeführt werden, um die künftigen Versorgungsleistungen sicherzustellen.

3.  Anwärterinnen und Anwärter: Erhöhung der Bezüge ab  1. Januar 2013 um 50 Euro und zum 1. Januar 2014 um 2,95 Prozent.

Natürlich ist zu begrüßen, dass der 1. Bürgermeister so entschieden hat.  Zu hoffen ist,  dass nun die Bürgerschaft unverzüglich dementsprechend beschließt. Die Besoldungserhöhung bis in den Winter hinein zu verzögern, ist allerdings eine sehr eigene Art und Weise, ein gegebenes Versprechen zu halten.

Eine wichtige Information zum Schluss: Ein Hauptziel der Gewerkschaften, die tarifliche Eingruppierung der angestellten Lehrkräfte, ist am erbitterten Widerstand der Länder gescheitert. Das Thema L-ego ist mit dem Tarifabschluss aber keinesfalls vom Tisch. Die GEW ist diesbezüglich nicht in der Friedenspflicht und hat beschlossen, auf die Landesregierungen zuzugehen und Verhandlungen einzufordern. Hierbei zählen  Eure angestellten Kolleginnen und Kollegen auf Eure Unterstützung.