Die Hamburger GEW bedankt sich bei der Hamburger Ver.di-Tarifverhandlungsführerin Hilke Stein für die erfolgreiche Verhandlung. Das bundesweite Tarifergebnis auf die Hamburger Besonderheiten so zu übertragen, war kein Selbstgänger.
Tarif / Besoldung
Die bundesweite Tarifauseinandersetzung hat mit dem Ergebnis der Urabstimmung ihr Ende gefunden. Rückwirkend ab dem 01.07.2015 treten die erreichten Verbesserungen in Kraft. Mit dem Tarifabschluss ist die geforderte Aufwertung des Sozial- und Erziehungsdienstes nicht erreicht worden; bestenfalls ist hiermit der erste Schritt in Richtung Aufwertung erfolgt. Wir alle gemeinsam müssen uns nun in den nächsten fünf Jahren für die echte Aufwertung positionieren, da dieser Tarifabschluss über die Entgeltordnung SuE bis 2020 gilt.
Ende September hat die Hamburger Bürgerschaft das Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2015/16 beschlossen. Mit diesem Gesetz wird der Tarifabschluss für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder vom 28. März 2015 auf die Beamtinnen und Beamten der Freien und Hansestadt übertragen. Die Zahlung wird damit aller Voraussicht nach mit den Novemberbezügen erfolgen .
Zur Erinnerung:
Die Bezüge steigen zunächst rückwirkend zum 1. März 2015 um 1,9 Prozent.
Zum 1. März 2016 steigen die Bezüge erneut um 2,1 Prozent, mindestens jedoch um 75 Euro.
in den vergangenen Wochen habt Ihr mit viel Engagement Unterschriften gegen die Erhöhung des Eigenbeitrags bei der Zusatzversorgung und gegen die verlängerte Versorgungsrücklage für Beamtinnen und Beamte gesammelt. Auch Dank Eurer Unterstützung haben die Gewerkschaften insgesamt fast 12.000 Unterschriften zusammengetragen, die wir nun dem Bürgermeister übergeben werden.
Die GEW unterstützt daher den ver.di Aufruf zur Kundgebung am 26.10.2015 um 16.00 Uhr auf dem Rathausmarkt und läd euch hiermit unterstützenden Kundgebung ein.
Als „tragfähigen Kompromiss“ hat die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) die Verständigung zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern in der neunten Verhandlungsrunde für die Beschäftigten des kommunalen Sozial- und Erziehungsdienstes (SuE) bezeichnet. Die GEW-Verhandlungskommission empfiehlt den Gremien und Mitgliedern, das Ergebnis anzunehmen. Die GEW-Gremien werden jetzt über die Einleitung einer Urabstimmung entscheiden.
Die Verhandlungen in der Tarifauseinandersetzung im kommunalen Sozial- und Erziehungsdienst (SuE) werden am 28. und 29. September in Hannover fortgesetzt. Das teilte die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) am Freitag in Frankfurt a.M. mit. An diesen Tagen werde es lokale Aktivitäten geben, kündigte die GEW an. Vor Ort solle noch einmal auf das Anliegen der Beschäftigten aufmerksam gemacht werden, die eine deutliche Aufwertung des gesamten SuE-Berufsfeldes verlangen.
Trotz der Senatsentscheidung zur Erhöhung des Eigenbeitrags in der Zusatzversorgung und seinem Entschluss, dies wirkungsgleich auf die Beamtinnen und Beamten zu übertragen, lassen wir nicht locker und zeigen unsere Empörung über diese unnötige Einkommenskürzung. Damit wir unser Ziel erreichen und gemeinsam mit ver.di bis Ende September 10.000 Unterschriften zusammen haben, müssen wir noch fleißig sammeln. Aktuell sind schon fast 9.000 Unterschriften zusammen.
Der Hamburger Senat hat am Dienstag, den 25. August das Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2015/16 beschlossen. Die erste Hürde ist somit genommen, den Tarifabschluss für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder vom 28. März 2015 auf die Beamtinnen und Beamten der Freien und Hansestadt zu übertragen. Nach der erfolgten Beteiligung der Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und Berufsverbände und der Beratung im Landespersonalausschuss wird der Gesetzentwurf der Bürgerschaft zugeleitet.
Bei den Tarifverhandlungen zum Ländertarifvertrag (TV-L) konnte die GEW gemeinsam mir ver.di bei der Eingruppierung der Lehrkräfte keinen Durchbruch und keinen Tarifabschluss erreichen. Die GEW hat das letzte Arbeitgeberangebot abgelehnt. Über die Gründe ist vielfach berichtet worden. In erster Linie hat die GEW das Angebot abgelehnt, weil es für etliche Gruppen von angestellten Lehrkräften zu Verschlechterungen geführt hätte.
Eine Aufwertung bedeutet, die bestehende Entgeltordnung dahingehend zu ändern, dass die Beschäftigten aus dem Sozial- und Erziehungsdienst in höherwertige Entgeltgruppen eingeordnet werden. Um die Ablehnung zu verstehen, muss die Ableitung der speziellen Entgeltordnung für den Sozial- und Erziehungsdienst von der Eingruppierungstabelle des allgemeinen öffentlichen Dienstes nachvollzogen werden. Bundesweit fällt diese Betrachtung etwas anders aus, als in Hamburg. Nachstehend ist die Hamburger Situation beschrieben.
Frankfurt a.M. – Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) bereitet weitere Streiks in Kitas und kommunalen Betreuungseinrichtungen vor. „Wir nehmen das Ergebnis der Mitgliederbefragung ernst. Das empfehlen wir auch der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA). Am Donnerstag müssen sich die Arbeitgeber auf die Gewerkschaften zubewegen. Nur wenn sie ein verbessertes Angebot vorlegen, können sie weitere Streiks vermeiden“, sagte GEW-Vorsitzende Marlis Tepe heute in Frankfurt a.M.
Wie aus einer Pressemitteilung des Senats hervorgeht, hat dieser am 14.7. einen Gesetzesentwurf präsentiert, der die Ergebnisse des Tarifabschlusses des öffentlichen Dienstes der Länder auf Hamburgs Beamtinnen und Beamten überträgt.
Der Entwurf eines Gesetzes zur Besoldungs- und Beamtenversorgungsanpassung für die Jahre 2015 und 2016 sieht vor, dass die Bezüge rückwirkend zum 1. März 2015 um 1,9% und zum 1. März 2016 um 2,1% erhöht werden.









