Im Rahmen der Übertragung des Tarifergebnisses der Ländertarifrunde TV-L 2023 ist eine deutliche Erhöhung der Anwärterbezüge vorgesehen. Damit reagiert der Senat auf die Kritik von GEW und DGB, dass Hamburg hier im Bundesvergleich deutlichen Nachholbedarf hat. Bei der Besoldung der Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst liegt Hamburg nach Berechnungen des DGB aus dem März 2023 mit Platz 13 im letzten Drittel des Rankings.
Der Entwurf des Besoldungsanpassungsgesetzes sieht vor, dass die aktuellen Anwärterbezüge zum 1. November 2024 um 100 Euro und zum 1. Februar 2025 abweichend vom Tarifergebnis statt um 50 Euro analog zu den Grundgehältern der Beamtinnen und Beamten um 5,5 Prozent erhöht werden.
Für eine Lehrkraft im Vorbereitungsdienst würde dies eine Erhöhung der Bezüge von derzeit 1.575,04 € auf 1.675,04 € ab 1. November 2024 und auf 1.767,17 € ab Februar 2025 bedeuten.
Der DGB wird bis Ende Mai eine Stellungnahme zum Entwurf des Besoldungsanpassungsgesetzes abgeben. Danach ist nach derzeitigen Planungen noch vor der Sommerpause ein Beschluss der Bürgerschaft vorgesehen.
Dass der Senat auf unsere Forderung nach einer deutlichen Erhöhung der Anwärterbezüge in dieser Form reagiert hat, ist ein großer Erfolg der guten Zusammenarbeit im DGB. Nicht zu vergessen ist dabei, dass dieser auf dem engagierten Arbeitskampf der Tarifbeschäftigten in der Ländertarifrunde TV-L 2023 basiert.
Eine Information des DGB zum geplanten Besoldungsanpassungsgesetz findet sich im Anhang.
Bild: Ralph auf Pixabay
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Information des DGB zum geplanten Besoldungsanpassungsgesetz | 339.89 KB |