Am Wochenende einigten sich die Tarifparteien in Potsdam auf einen Tarifabschluss für die Landesbeschäftigten (TV-L). Dieser ist Leitlinie für die Besoldung der etwa 1,3 Mio. Beamt*innen in 15 Bundesländern (ohne Hessen) und für die Höhe der Versorgungsbezüge. Für die Übertragung des Tarifabschlusses auf diese Personengruppen sind nun die Parlamente der einzelnen Länder gefragt, entsprechende Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetze auf den Weg zu bringen.
Der DGB Hamburg forderte bereits am vergangenen Samstag den Senat auf, das Tarifergebnis möglichst schnell zeit- und wirkungsgleich auf die Besoldung und Versorgung der Hamburger Beamt*innen zu übertragen. „Ohne Wenn und Aber“ fügte die GEW Hamburg in ihrer Pressemitteilung hinzu, und machte damit deutlich, dass insbesondere bei der Versorgung keine Abstriche in der Übertragung hinnehmbar sind.
Hamburgs Finanzsenator und Verhandlungsführer der Arbeitgeber, Herr Dr. Dressel, ließ unverzüglich in seiner Presseerklärung verlautbaren, dass Hamburg das Tarifergebnis 1:1 auf Beamt*innen Versorgungsempfänger*innen übertragen werde. Gesetzliche Regelungen die Inflationsausgleichsprämie betreffend, sollen nach Kenntnis der GEW bereits am 20 Dezember 2023 in der Bürgerschaft beschlossen werden.
Tanja Chawla, Vorsitzende des DGB Hamburg, betonte am heutigen Montag in ihrem Brief an den ersten Bürgermeister, dass neben der notwendigen zeit- und wirkungsgleichen Übertragung des Tarifabschlusses auf Besoldung und Versorgung, für Hamburg im Ländervergleich deutliche Nachbesserungsbedarfe bestehen, insbesondere hinsichtlich der Höhe und Dynamisierung von Zulagen und der Bezüge von Anwärter*innen. Nur so sei der öffentliche Dienst in Hamburg weiterhin attraktiv.
Fragen und Antworten zum Länder-Abschluss 2023
Hinweis: In Anhang findet ihr eine Information für Mitglieder der DGB-Gewerkschaften: Hamburgische Bürgerschaft beschließt Sonderzahlungen aus Anlass der gestiegenen Verbraucherpreise.
Foto: Jamil Jalla / @jamiljalla