Am 9. Dezember einigten sich die Tarifparteien in der dritten Verhandlungsrunde auf einen Abschluss für die bundesweit etwa 1,2 Mio Tarifbeschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder. Dieser wird hinsichtlich des Entgeltabschlusses zeit- und wirkungsgleich auf die Hamburg Beamt*innen und Versorgungsempfänger*innen übertragen. Ein entsprechender Gesetzesentwurf liegt vor und soll zeitnah verabschiedet werden.
Die Tarifeinigung beinhaltet mehrere Termine, zu denen Inflationsausgleichszahlungen bzw. Entgelterhöhungen und Tarifänderungen wirksam werden. Hierzu eine Übersicht:
Einmalzahlung einer Inflationsausgleichsprämie von 1800€ für den Monat Dezember (Teilzeitbeschäftigte anteilig):
- Tarifbeschäftigte erhalten die Einmalzahlung voraussichtlich mit dem Januargehalt,
- Beamt*innen und Versorgungsempfänger*innen voraussichtlich mit den Februarbezügen
Ab 1. Januar 2024 bis Oktober 2024
- Zahlung einer monatlichen Inflationsausgleichsprämie von 120€ (für Teilzeitbeschäftigte anteilig)
Ab 1. Januar 2024 – Regelung für den Sozial- und Erziehungsdienst (Stadtstaaten!) –
- Beschäftigte S2 bis S9 erhalten eine Zulage von 130 Euro
- Beschäftigte S11b bis S14 sowie S15 Fallgruppe 1 erhalten eine Zulage von 180 Euro
! Voraussetzung: eingruppiert nach Teil II Abschnitt 20 Unterabschnitt 4, 5 oder 6 (trifft z.B. zu auf Beschäftigte in Schulen und ASD) sowie Kita-Leitungen S9
Ab 1. April 2024 – schuldrechtliche Vereinbarung für studentische Beschäftigte
- Mindestvertragslaufzeit von i.d.R. einem Jahr
- Mindestentgelt ab SoSe 2024 mind. 13,25 Euro/Stunde (ab SoSe 2025 mind. 13,98 Euro)
Ab 1. Oktober 2024 – Regelung für den Sozial- und Erziehungsdienst –
- die besonderen Stufenlaufzeiten für den Sozial- und Erziehungsdienst entfallen
- die besonders verlängerten Stufenlaufzeiten für Erzieher*innen in der S8b entfallen
- für Beschäftigte in der Tätigkeit von Soz.päds und Erzieher*innen wird ebenfalls eine Stufe 5 und eine Stufe 6 gewährt
- Beschäftigte, die in die S9 eingruppiert sind, erhalten eigene Tabellenwerte:
Stufe 1 |
Stufe 2 |
Stufe 3 |
Stufe 4 |
Stufe 5 |
Stufe 6 |
3.073,29 € |
3.370,86 € |
3.631,83 € |
4.015,00 € |
4.375,30 € |
4.653,28 € |
- Erhöhung der Heimzulage auf 50 Euro, 65 Euro sowie 100 Euro
- Regelungen zur Überleitung werden in den Redaktionsverhandlungen geklärt.
Ab 1. November 2024
- Erhöhung der Tabellenentgelte des TV-L um 200 Euro
Ab 1. Februar 2025
- Erhöhung er Tabellenentgelte des TV-L um 5,5%
- Der gesamte Erhöhungsbetrag aus dem Erhöhungsschritten Nov. 24 und Feb. 25 wird auf mindestens 340€ festgesetzt
Darüber hinaus wurde eine Regelung zur Umwandlung von Entgelt zum Fahrradleasing vereinbart, geltend am 1. Januar 2024. Informationen dazu werden folgen.
Ferner eine Gesprächszusage zur Aushandlung einer landesbezirklichen Regelung über eine Zulage für Beschäftigte, die insbesondere bürgernahe Dienste wahrnehmen. Gespräche können ab 1. Juli 2025 stattfinden. Die GEW Hamburg wird sich dafür einsetzen, dass die Arbeit an Schulen in jedem Fall zu den bürgernahen Dienstleistungen dazugerechnet wird.
Birgit Rettmer, Tarifexpertin der GEW Hamburg, die bei Nachfragen unter rettmer@gew-hamburg.de zur Verfügung steht.
Hinweis: In Anhang findet ihr eine Information für Mitglieder der DGB-Gewerkschaften: Hamburgische Bürgerschaft beschließt Sonderzahlungen aus Anlass der gestiegenen Verbraucherpreise.
Foto: Jamil Jalla / @jamiljalla