Das Bundesverfassungsgericht hat geurteilt: Beamtinnen und Beamte dürfen auch weiterhin nicht streiken. Die GEW zeigt sich enttäuscht. „Das ist ein Schwarzer Tag für Demokratie und Menschenrechte“, sagte GEW-Chefin Marlis Tepe in Karlsruhe.
Es bleibt dabei: Beamtinnen und Beamte dürfen nicht streiken. Das gilt auch weiterhin für verbeamtete Lehrerinnen und Lehrer. Die Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichtes haben heute, dem 12. Juni 2018, die Verfassungsbeschwerden der vier Lehrerinnen und Lehrer, die die GEW vertritt, zurückgewiesen.