Nachhaltige und faire Bezahlung – mehr soziale Sicherheit für VHS-Dozent*innen! Das fordern die VHS-Kursleiter*innen und die GEW Hamburg. Zur Bekräftigung ihrer Forderungen fand am heutigen Mittwoch eine Demonstration vom Bahnhof Sternschanze bis zur VHS Mitte statt. Die GEW hat zudem eine Unterschriftenaktion VHS FAIR gestartet.
Presseredaktion
Aktuelle Meldungen
Die im März 2022 vorgelegten Entwürfe der Hamburger Bildungspläne sind inhaltlich überfrachtet und reduzieren Lernen auf ein unzeitgemäßes Pauken von Wissen für Klassenarbeiten und Klausuren. Ihre Umsetzung würde die Zeit an den Hamburger Schulen zurückdrehen, indem das „Bulimie-Lernen“ bzw. das „Teaching to the test“ gefördert wird. Diese Entwürfe bieten keine Grundlage dafür, Schüler:innen auf die zukünftigen gesellschaftlichen Herausforderungen vorzubereiten.
Die Hamburger Volkshochschule (VHS) beschäftigt insgesamt etwa 1650 Kursleiter*innen, darunter viele ›arbeitnehmerähnliche‹. Das sind die Kursleiter*innen, die mindestens die Hälfte ihres Einkommens aus der VHS-Tätigkeit bestreiten und deshalb in besonderer Weise von den Aufträgen der VHS abhängig sind. Die GEW fordert daher gemeinsam mit den VHS-Kursleitungsvertretungen vom Senat, von der Bürgerschaft sowie der Behörde für Schule und Berufsbildung, der VHS die Mittel zur Verfügung zu stellen, um das Folgende umzusetzen:
Für alle VHS-Kursleiter*innen soll gelten:
Das Studienorientierungs- und Unterstützungsprogramm „#UHHhilft“ der Universität Hamburg hilft Menschen, die ihr Studium fluchtbedingt unterbrechen mussten oder nicht aufnehmen konnten. Insgesamt haben sich seit dem Wintersemester 2015 mehr als 7.500 Geflüchtete in dem Programm angemeldet. Das sind durchschnittlich mehr als 500 Personen pro Semester. Im Sommersemester 2022 hat „#UHHhilft“ schnell und flexibel Angebote für die Geflüchteten aus der Ukraine durchgeführt.
Seit 2012 gilt an den Hamburger Schulen, dass Lehrkräfte, Erzieherinnen und Erzieher sowie Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen mit Erreichen des 58. Lebensjahres von Umsetzungen auszunehmen sind und das pädagogische Personal ab dem 55. Lebensjahr nicht zur Teilnahme an Klassenreisen verpflichtet werden kann. Diese Dienstanweisung des damaligen Amtsleiters Norbert Rosenboom wurde am Schuljahresanfang durch einen Brief der Behörde aufgehoben. Die GEW ist zutiefst empört über diese Maßnahme, kritisierte sie in einer Pressemitteilung vom 25.08.
Die Schere zwischen den Versorgungsbezügen im Ruhestand und der Besoldung als Beamt*in im aktiven Dienst geht immer weiter auseinander. Daher riefen die Gewerkschaften GdP, GEW und ver.di heute unter dem Motto „Ausgedient und abgehängt“ auf zu einer Demonstration der Versorgungsempfänger*innen der Stadt Hamburg.
Seit 2012 gilt an den Hamburger Schulen, dass Lehrkräfte, Erzieherinnen und Erzieher sowie Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen mit Erreichen des 58. Lebensjahres von Umsetzungen auszunehmen sind und das pädagogische Personal ab dem 55. Lebensjahr nicht zur Teilnahme an Klassenreisen verpflichtet werden kann. Diese Regeln zur Entlastung wurden nun aufgehoben.
Die von der Schulbehörde geplante Fusionierung der drei Schulen der Erwachsenenbildung nimmt Fahrt auf. Das nun von der Schulbehörde vorgestellte neue Zentrum der Erwachsenenbildung in der Innenstadt am Holzdamm fasst die bisherigen drei Schulen „Abendgymnasium St. Georg", „Abendschule vor dem Holstentor" und „Hansa-Kolleg" mit ihren rund 100 Lehrkräften und 1.215 Schülerinnen und Schüler zusammen.
Morgen, Donnerstag, am 25.August 2022, tagt der Schulausschuss der Hamburger Bürgerschaft und berät den kommenden Doppelhaushalt. Dabei erwartet die GEW, dass der finanzielle Rahmen für eine über den ganzen Tag gelingende Bildungs‐ und Betreuungsarbeit geschaffen wird. Aus Sicht der GEW ist eine verstärkte Finanzierung und Ausstattung zwingende Voraussetzung für eine demokratische, inklusive, soziale und wirtschaftlich prosperierende Gesellschaft.
Ein Schuljahr voller Ideen und Ansätze geht zu Ende - die weitere Arbeit darf aber nicht zulasten der Lehrkräfte und Beschäftigten weitergehen. Es bleibt für die Schulbehörde und den Schulsenator Rabe viel zu tun, denn: Nach dem Schuljahr ist vor dem Schuljahr!
Ein kurzer Ausblick aus GEWerkschaftlicher Perspektive:
Bildungsplanentwürfe
Der Radikalenerlass und die daraus folgenden Berufsverbote sind 50 Jahre her, die Nachwirkungen für die damals betroffenen Kolleg*innen sind immer noch spürbar. Seit einiger Zeit fordern die Betroffenen eine wissenschaftliche Aufarbeitung und politische Bewertung ein. 2018 haben die Hamburgischen Regierungsparteien, auch motiviert durch mehrere Veranstaltungen der GEW zum Thema, hierzu einen Beschluss gefasst. Die GEW begrüßte den Bürgerschaftsbeschluss, da sich Hamburg der Verantwortung stellte, die Berufsverbote und deren Folgen wissenschaftlich aufarbeiten zu lassen.
Die Hamburger Volkshochschule beschäftigt insgesamt etwa 1.650 Kursleiter*innen (VHS Jahresbericht 2020), darunter viele „arbeitnehmerähnliche“. Das sind die Kursleiter*innen, die mindestens die Hälfte ihres Einkommens aus der VHS-Tätigkeit bestreiten und deshalb in besonderer Weise von den Aufträgen der VHS abhängig sind. Diese arbeitnehmerähnlichen Kursleiter*innen sind von Gesetzes wegen besonders zu schützen.









