Presseredaktion
Die Beschäftigungsbedingungen an Hochschulen sind geprägt von Befristungen und unsicheren Berufsperspektiven. Mit der Verstetigung der Mittel aus dem „Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken“ hat der Bund erstmals einen Rahmen für dauerhafte Beschäftigungsverhältnisse an Hochschulen geschaffen. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Hamburg und die Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft fordern den Hamburger Senat auf, die Mittel zu nutzen und den Hochschulen verbindliche Vorgaben zur Arbeitsplatzsicherheit zu machen.
(Hinweis zum Foto: Bei der Haltung, die das Kind auf dem Foto einnimmt, sind Haltungsschäden vorprogrammiert.)
Auf dem Bildungsgipfel wurde vereinbart, dass der Bund im Rahmen des Digitalpakts IV ein digitales Endgerät für jede Schulpädagogin und jeden Schulpädagogen finanziert und die Mittel noch in diesem Jahr für die Länder bereitgestellt werden. In Hamburg ist noch nicht offiziell geklärt, wie genau der Plan umgesetzt werden soll.
Mit einer Kundgebung vor Arbeitsbeginn haben die Gewerkschaften ihre Aktivitäten im Rahmen der Tarifrunde öffentlicher Dienst gestartet und ein Signal an die Arbeitgeber gesendet. Mehrere Hundert Menschen, darunter Erzieherinnen und Erzieher, haben deutlich gemacht, dass gute und verantwortungsbewusste Arbeit auch in diesen Zeiten vernünftig bezahlt werden muss. Die Forderungen der Gewerkschaften liegen auf dem Tisch. Die Arbeitgeber bewegen sich jedoch nicht.
Die Schulbehörde bewertet die Entwicklung der Corona-Infektionen an den Schulen als „zunehmend entspannt“ und berichtet von aktuell 24 aktiven Fällen an 18 Schulen sowie sechs Klassen in präventiver Quarantäne. Der GEW liegen Rückmeldungen vor, die diese Zahl deutlich überschreiten.
Die GEW Hamburg erhält zunehmend Rückmeldungen über unterschiedliche Vorgehensweisen der Gesundheitsämter bei Corona-(Verdachts-)Fällen an Schulen. Dies führt zu einer Verunsicherung bei den an Schulen Beschäftigten, Eltern und Schüler*innen.
Die GEW Hamburg hatte eine Studie in Auftrag gegeben, die ihren Umgang mit den Unvereinbarkeitsbeschlüssen untersuchen soll: Ihre Entstehung, ihre Praxis sowie die Folgen für die betroffenen Personen. Diese Arbeit liegt nun vor.
Was können wir aus vier Monaten Schule unter Corona-Bedingungen lernen? Gibt es positive Aspekte, die es gilt jetzt weiter zu entwickeln? Wie können wir Schule neu denken?
Senator Rabe hat gestern noch einmal nachgebessert und die Maskenpflicht in der Schule bis zum Klassenraum angeordnet.
Die GEW kritisiert die Umsetzung der Handlungsempfehlungen im Umgang mit dem Corona-Virus für Kindertageseinrichtungen – Fassung 3 der BASFI vom 23.07.2020.
Anhand folgender ausgewählter Punkte, entsprechend der gewählten Reihenfolge in den Handlungsempfehlungen, zeigen wir auf, dass es nicht ausreicht Papiere zu erstellen um die Beschäftigten vor einer Infektion mit dem Corona-Virus zu schützen und eine funktionierende Kindertagesbetreuung zu gewährleisten.
Beim Schulbeginn am 6. August in der nächsten Woche soll laut Hamburger Schulbehörde auf die Abstandsregelungen in den Klassen und auch in den Jahrgängen verzichtet werden, hat heute die Schulbehörde bekannt gegeben.
Nach der neuen Corona-Allgemeinverfügung bleibt die grundsätzliche Abstandsregel von 1,5 Metern Hamburg weit bestehen als Voraussetzung dafür, dass weitere Einschränkungen aufgehoben werden. Zugleich hat Schulsenator Rabe angekündigt, nach den Sommerferien zum regulären Unterricht zurückzukehren und die Abstandsregel von 1,5 Metern an den Schulen nicht einhalten zu wollen, obwohl dies in §23 der Verordnung gefordert wird, „soweit dies mit der Erfüllung der erzieherischen und didaktischen Aufgabe vereinbar ist und die räumlichen Verhältnisse dies zulassen."
Am 19.6.20 beantwortete der Senat eine schriftliche kleine Anfrage der CDU Fraktion der Bürgerschaft zum Thema „Damit die Integration gelingt – Hat die prekäre Beschäftigung vieler DaZ-/DaF-Lehrkräfte Auswirkungen auf das Angebot an Deutschsprachkursen?“ (Drucksache 22/520).
Die Antworten lassen befürchten, dass die schönen Worte des frischen SPD/GRÜNE Koalitionsvertrages nur Papier bleiben werden. Im Vertrag heißt es: