In einer "Stellungnahme zur Verordnung über Maßnahmen im Rahmen der Schulorganisation zum Schuljahresbeginn 2022/2023" nimmt die Lehrerkammer kritisch Stellung und „vermisst bei den strukturellen Maßnahmen ein kohärentes Vorgehen: An dem einen Standort soll eine umstrittene Campus-Stadtteilschule eingerichtet werden, obwohl in relativer Nähe erst im letzten Jahr ein neues Gymnasium gegründet wurde und eine grundständige Stadtteilschule im Grenzgebiet der Bezirke Eimsbüttel und Altona fehlt. Die Campus-Stadtteilschule stellt für uns kein schlüssiges pädagogisches Konzept dar.
Schule
Schulsenator Ties Rabe hat in der Bürgerschaft die Entwürfe der Bildungspläne verteidigt und mit den Worten kommentiert, dass Hamburg sich beim Thema „Leistung“ nicht „wegmogeln“ dürfe. Allerdings vertritt er dabei einen verkürzten Leistungsbegriff, der nicht pädagogisch fundiert ist, sondern wie aus einem bildungsökonomischen Papier abgeschrieben wirkt.
Ab dem Schuljahr 2023/2024 werden in Hamburg neue Regeln für den Religionsunterricht in den allgemeinbildenden staatlichen Schulen gelten. Sie sind ab dem kommenden Schuljahr zur Erprobung freigegeben. In einer Stellungnahme zu Vocation und Religionsunterricht stellt die Lehrerkammer fest, dass die Zertifizierung der Lehrkräfte ein gesondertes Problem abbildet:
„Während jahrzehntelang in Hamburg die Vocationsurkunde nicht eingefordert wurde, soll jetzt der fehlende Zugehörigkeitsnachweis zu einem Unterrichtsverbot führen.
Zur Veranstaltung „DirK abschaffen, Inklusion verbessern: wie geht das?" anlässlich der Initiative des Hamburger Bündnisses für schulische Inklusion zur Abschaffung der LSE-Feststellungsdiagnostik findet ihr im Video-Katalog Lecture2Go einen Mitschnitt.
Foto: Grußwort von Dr. Meltem Avci-Werning, Präsidentin Berufsverband deutscher Psycholo:ginnen e.V.
Die Schulbehörde hat die Entwürfe für neue Bildungspläne der Grundschulen, Stadtteilschulen und Gymnasien vorgelegt. Geplant sind drei wesentliche Änderungen: Die Einführung von drei fachübergreifenden „Leitperspektiven“ (Wertebildung/Werteorientierung – Bildung für nachhaltige Entwicklung – Leben ein einer digitalen Welt), eine Neujustierung der Leistungsmessung durch stärkere Gewichtung von Klausuren sowie eine strengere Vorgabe von „Kerncurricula“.
Die Schulbehörde hat angekündigt, nach Ostern die Testfrequenz für die Schülerinnen und Schüler abzusenken und eine zweimalige statt wie bisher dreimalige Testung in der Woche durchzuführen.
Die GEW kritisiert diesen Schritt.
Die GEW Hamburg begrüßt die Maßnahmen der Schulbehörde zur Beschulung geflüchteter ukrainischer Kinder und Jugendlicher.
Fachveranstaltung zur Initiative des Hamburger Bündnisses für schulische Inklusion zur Abschaffung der LSE-Feststellungsdiagnostik und einem Vorschlag zu einer systemischen Verteilung dieser Ressourcen, um die Inklusion zu verbessern.
Entwicklung inklusiver Schulgemeinschaften jetzt möglich machen durch Sozialraumorientierung, Unterrichtsentwicklung & Lernprozessbegleitung.
Fachwissenschaftliche Begründungen aktueller Vorschläge für die Veränderung der Ressourcensteuerung. Vier Impulsreferate mit Anschlussdiskussionen.
Die GEW wünscht allen Kolleginnen und Kollegen einen guten Schulstart nach den Ferien. Die von der Schulbehörde auf den Weg gebrachten behutsamen Lockerungen hält sie trotz der steigenden Inzidenzzahlen für den richtigen Weg.
Durch den Krieg in der Ukraine werden in den Schulen in Hamburg in den kommenden Monaten – ähnlich wie 2015/2016 – viele geflüchtete Kinder und Jugendliche ankommen. Wie auch 2015 müsse es nun darum gehen, die richtigen Weichen zu stellen, um Schule für geflüchtete ukrainische Kinder und Jugendliche zu einem Schutzraum zu machen.
Viele Jahrzehnte wurde in Hamburg nicht auf die sogenannte Vokatio, eine Art "Zulassung“ der evangelischen Kirche für die Tätigkeit als Lehrkraft für evangelische Religion, geachtet. Kirchenmitgliedschaft und Vokatio waren auch keine Voraussetzungen für Lehrkräfte, die evangelische Religion als zusätzlichen Lernbereich im Grundschullehramt studiert haben. Im Zuge der Entwicklung des „Religionsunterrichts für alle“ (RUfa) wurde an den Hamburgischen Schulen die Vokatio als Bedingung für die Unterrichtsausübung in den letzten Jahren wiederbelebt.
Seit Anfang Februar müssen Hamburgs Schüler*innen mehr für ihre Mittagsmahlzeit in der Schule bezahlen: Statt 3,50 Euro kostet sie jetzt 4,00 Euro. Auch die Kinder und Jugendlichen, die aus bedürftigen Familien kommen und auf weiterführende Schulen gehen, müssen jetzt dafür bezahlen, weil der Senat die Subventionen für das warme Essen zum Teil gestrichen hat.