In der zweiten Runde der Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen (TVöD) legten die Arbeitgeber ein Angebot vor, das auf Gewerkschaftsseite Kopfschütteln auslöste: Die erste Lohnerhöhung um drei Prozent erst ab Oktober 2023, weitere zwei Prozent ab Juni 2024 und dann bis Ende März 2025 keine dauerhafte Entgeltsteigerung mehr. Das lässt sich auch mit zwei Inflationsausgleichszahlungen von insgesamt 2.500 Euro nicht schönrechnen. Denn die helfen nur vorübergehend.
Die GEW kündigte daher an, die Warnstreiks bis zur dritten Verhandlungsrunde auszuweiten.









