Tarif / Besoldung
Im Gegensatz zu allen bisherigen Abschlüssen wird der Mindestlohn im Bereich des pädagogischen Personals ab dem 1. Januar 2019 in zwei Stufen darstellt. Für die Zuordnung zu den Stufen 1 und 2 ist ausschließlich die Qualifikation der/des Beschäftigten ausschlaggebend. Diese Zuordnung nach Qualifikation erfolgt entsprechend der Vorgaben des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR*). Der Mindestlohn steigt in der Stufe eins (unter Niveau DQR 6) in den nächsten vier Jahren in vier Schritten um insgesamt 12,55 Prozent. In der Stufe zwei (ab Niveau DQR 6) um insgesamt 16,03 Prozent.
In einem gemeinsamen Brief an den Vorsitzenden der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL), den Berliner Finanzsenator Dr. Kollatz-Ahnen, haben die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, der dbb beamtenbund und tarifunion und die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) scharfe Kritik an dem Abbruch aller laufenden Tarifverhandlungen durch die TdL reagiert.
Die geringe Bezahlung im Referendariat ist das Ergebnis einer Sparentscheidung der 1980er-Jahre – als es noch viele arbeitslose Lehrkräfte gab. Vor dem Hintergrund des Lehrkräftemangels sei es nun Zeit, die Anwärterbezüge zu erhöhen, fordert die GEW.
Es steht jeder Pensionärin, jedem Pensionär frei, neben der Pension Geld dazu zu verdienen, entweder als Arbeitnehmer/Arbeitnehmerin oder freiberuflich. Bei freiberuflicher Tätigkeit ist der Hinzuverdienst der erzielte Gewinn.
Allerdings wird ein Hinzuverdienst in einigen Fällen auf die Pension angerechnet, das heiß, die Pension wird gekürzt. Dabei gibt es unterschiedliche Fallkonstellationen.
weiterlesen im Materialbereich für GEW Mitglieder https://www.gew-hamburg.de/materialien-fuer-mitglieder
Kursleiter_innen an der Volkshochschule Hamburg werden weiter als Lehrkräfte zweiter Klasse behandelt: Oft hochqualifiziert, werden sie weder fest angestellt noch angemessen bezahlt. Das zeigt eine Anfrage (Drs. 21/13208) der Fraktion DIE LINKE in Reaktion auf einen Offenen Brief der Kursleiter-Vertretung an die Hamburgische Bürgerschaft. „Der Senat nimmt weder Anliegen noch Not der Betroffenen ernst“, kritisiert Sabine Boeddinghaus, bildungspolitische Sprecherin der Fraktion.
Die Hamburgische Bürgerschaft hat am 16. Mai 2018 das Gesetz über die Einführung einer pauschalen Beihilfe zur Flexibilisierung der Krankheitsvorsorge beschlossen (Drucksache 21/11426). Das Gesetz tritt damit zum 1. August 2018 in Kraft. Der Gesetzentwurf des Senates ging auf eine langjährige Forderung des DGB und seiner Gewerkschaften zurück. Der DGB hat deswegen die Entstehung des Gesetzes konstruktiv und unterstützend begleitet.
Zentrale Inhalte der neuen Regelung
Am 17. Mai fand in den Räumen der GEW zum widerholten Mal eine vom DGB initiierte Veranstaltung zum Thema Beihilfe statt.
Olaf Schwede, DGB, stellte in seinem Einstiegsvortrag die akuten Problembereiche in der Beihilfe dar und verdeutlichte die politischen Ziele der Gewerkschaften, wie beispielsweise die Abschaffung der Kostendämpfungspauschale, schnellere Bearbeitungszeiten und die notwendige Serviceverbesserung durch Ansprechpartner im Fachbereich Beihilfe.
Der DGB und seine Gewerkschaften GEW, GdP, IG BAU und ver.di laden zu dieser Informationsveranstaltung rund um die Beihilfe ein. Die Einladung richtet sich an beihilfeberechtigte Hamburgische Beamtinnen und Beamte sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger, die Mitglied einer DGB-Gewerkschaft sind. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei.
Das Tarifinfo Nr. 4 findet sich im Anhang.
Drei lange Verhandlungstage waren nötig. Bis zuletzt hatten die Arbeitgeber die Forderungen der Gewerkschaften zurückgewiesen. Am Ende verständigten sich die Tarifparteien auf neue Tabellen. Im Durchschnitt bedeutet das rund 7,5 Prozent mehr Gehalt.
Das zentrale Thema der Tarifrunde war die Forderung, dass die Gehälter im öffentlichen Dienst in Zeiten von Wirtschaftswachstum, Fachkräftemangel und Rekordsteuereinnahmen deutlicher steigen sollen als in den Jahren zuvor. Das ist im Kern gelungen.
Zum Warnstreik-Endspurt sind noch einmal Tausende für ihre berechtigten Forderungen auf die Straße gegangen. GEW-Chefin Marlis Tepe richtete in Dresden deutliche Worte an die Arbeitgeber.
Die letzte Warnstreikwelle im Tarifkonflikt des öffentlichen Dienstes nahm am Freitag kurz vor der dritten Verhandlungsrunde ihr Ende. Mehrere Tausend Beschäftigte aus Kindertagesstätten, Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen, des öffentlichen Nahverkehrs und der Kommunalverwaltungen waren dem gemeinsamen Streikaufruf von GEW und Ver.di nach Dresden gefolgt.
Die Gewerkschaften verhandeln seit dem 26. Februar 2018 mit dem Bund und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) über eine Gehaltserhöhung für die Tarifbeschäftigten. In zwei Verhandlungsrunden haben die Arbeitgeber kein Angebot vorgelegt. Zur Durchsetzung ihrer Forderungen rief die GEW ihre tarifbeschäftigten Mitglieder am 12. April 2018 erneut zu einem ganztägigen Warnstreik auf.