Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gibt in einem Checkheft einen Überblick, welche staatliche Unterstützung Familien bekommen können. Eine Broschüre informiert Beraterinnen und Berater über die wichtigsten Leistungen.
Tarif / Besoldung
Das Geld ist nicht vom Himmel gefallen. Es ist die Nachzahlung der Besoldungserhöhung. Von GEW-Kolleginnen und Kollegen in der Tarifrunde 2019 erkämpft. GEWerkschaft wirkt! Mitmachen und gemeinsam etwas bewegen!
Weitere Infos unter https://www.gew-hamburg.de/themen/tarif-besoldung/es-ist-amtlich-besoldungserhoehung-am-1-oktober
Nach Empfehlung des Haushaltsausschusses hat die Bürgerschaft nun in zweiter Lesung das Gesetz zur Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2019/2020/ 2021 beschlossen. Die GEW begrüßt, dass damit das Gesamtvolumen des Tarifabschlusses für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder zeit- und wirkungsgleich auf die Beamtinnen und Beamten der Freien und Hansestadt übertragen wird.
Im Einzelnen steigen die Bezüge wie folgt:
Am 2. September 2019 hat der Deutsche Gewerkschafsbund (DGB) gegenüber dem Personalamt zum Entwurf eines Zwölften Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher
Vorschriften und weiterer dienstrechtlicher Änderungen schriftlich Stellung genommen. Am 29. August 2019 wurde ein Beteiligungsgespräch geführt. Neben den geplanten Anpassungen mehrerer Gesetze sind auch Veränderungen der Hamburgischen Beihilfeverordnung und der Hamburgischen Erholungsurlaubsverordnung vorgesehen, über die wir im angehängten Flyer informieren..
Die redaktionellen Gespräche zur Umsetzung der Tarifeinigung TV-L vom 2. März 2019 sind am 30. Juli endlich abgeschlossen worden. Zwar gab es in bislang umstrittenen Punkten eine Lösung. Nach wie vor müssen aber noch viele Details in die Tariftexte eingearbeitet werden. Daher liegt den Gewerkschaften bislang immer noch keine Unterschriftsfassung der Änderungstarifverträge vor.
Bereits Ende Juli hat der Senat den Gesetzentwurf zur Anpassung der Besoldung und Versorgung der Hamburger Beamtinnen und Beamten beschlossen und an die Bürgerschaft weitergeleitet. Dort wurde er am 13. August in erster Lesung an den Haushaltsausschuss überwiesen.
Hamburg hat sich in diesem Jahr viel Zeit gelassen, einen Gesetzesentwurf zur Besoldungs- und Versorgungsanpassung vorzulegen. Heute endlich hat der Senat ihn beschlossen und den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften zur Stellungnahme zugeleitet. Mit Fristsetzung bis zum 13. Juni ist die Zeit denkbar kurz und Kritik daran ist berechtigt.
Bevor die Erinnerung ganz verblasst, hat sich der Hamburger Arbeitgeber entschieden, seinen Tarifbeschäftigten mit der Maiabrechnung die im Februar mit vielen bunten Warnstreiks erkämpfte Tariferhöhung auszuzahlen. Die Zahlung der entsprechenden Teile der Tarifeinigung vom 2.März 2019 wird dabei unter Vorbehalt erfolgen. Grund dafür ist, dass die Redaktionsverhandlungen der Gewerkschaften mit der Tarifgemeinschaft der Länder bislang noch nicht einmal begonnen haben. Wichtige Detailklärungen sind daher noch nicht erfolgt.
Die Ergo- und Physiotherapeut*innen an den Hamburger Schulen sind zutiefst empört darüber, dass sie im aktuellen Tarifabschluss wieder schlechter behandelt werden als die Erzieher*innen an ihren Schulen. Gleichzeitig nimmt die Arbeitsbelastung für diese Berufsgruppe immer weiter zu.
Sie fordern, dass die Verbesserungen für den Sozial- und Erziehungsdienst auch für Ergo- und Physiotherapeut*innen an Hamburger Schulen gelten: Eine Hamburger Lösung!
Seit Anfang des Jahres bietet die GEW Hamburg wieder eine Renten- und Pensionsberatung für alle Beschäftigen im Schuldienst an. Hauptklagepunkt der Kolleg*innen: Das ZPD (Zentrum für Personaldienste) lehnt die vorläufige Berechnung der Pensionsansprüche immer häufiger ab und verweist stattdessen auf einen Online-Versorgungsrechner. Seit 2018 können künftige Ruhegehälter online berechnet werden. Nach der Anleitung der ZPD-Website ist die eigene Berechnung der Versorgungsbezüge ganz einfach.
Es waren zähe Verhandlungen in Potsdam. Drei lange Tage verhandelten die Gewerkschaften mit den Vertretern der Tarifgemeinschaft der Länder (TdL). Ein heftiger Streitpunkt war der Angriff der Arbeitgeber auf einen Eckpfeiler des Eingruppierungsrechts. Sie wollten den Begriff des Arbeitsvorgangs im Tarifvertrag neu definieren, was gravierende Auswirkungen auf die gesamte Eingruppierungssystematik gehabt hätte und deshalb von den Gewerkschaften mit Entschiedenheit abgelehnt wurde. Auch ein Scheitern der Verhandlungen drohte.
Drei Tage – so lange haben sich die bis zuletzt zähen Verhandlungen mit den Arbeitgebern hingezogen. Am Ende steht: insgesamt 8 Prozent mehr für die Beschäftigten. Für Lehrkräfte und Erzieherinnen im TV-L gibt es Besonderheiten.