Am 2.7.2014 stimmte eine große Mehrheit der Hamburger Bürgerschaft für den Senatsentwurf zur Novellierung des HmbPersVG sowie für einen kurzfristig von der SPD Fraktion eingereichten Zusatzantrag. Dieser unterstreicht mit der Formulierung der „vertrauensvollen und partnerschaftlichen Zusammenarbeit“ den neuen Geist des Gesetzes.
Erstmals wird mit dieser Novellierung in Hamburg die innerbetriebliche Allzuständigkeit der Personalräte gesetzlich verankert, wobei es für bestimmte Maßnahmen weiterhin abschließend regelnde Mitbestimmungskataloge geben wird.