„Für eine volle Stelle muss ich 50 Unterrichtsstunden unterrichten – und das für 2900 Euro brutto monatlich. Die Vor- und Nachbereitungszeit wird gar nicht bezahlt!“ – „Ich bekomme nur etwas mehr als 29 Euro Honorar für die Unterrichtsstunde, und da ich alle Sozialversicherungen ohne Arbeitgeberzuschuss allein tragen muss, verdiene ich rechnerisch weniger als den Mindestlohn!“
Erwachsenenbildung
27. November 2019, 18.00-21.00 Uhr im Curiohaus, Rothenbaumchaussee 15
Die Beschäftigung in staatlicher oder staatlich finanzierter Weiterbildungsträgerschaft ist durch „Working poor“ gekennzeichnet. Die große Mehrheit der dort arbeitenden Kolleg*innen ist mit ungesicherten Honararverträgen beschäftigt. Bei Angestelltenverträgen sind skandalöse Beschäftigungsbedingungen zu verzeichnen: Teilweise mehr als 40 Unterrichtsstunden für eine volle Stelle, keine Vor- und Nachbereitungszeit, Fristverträge bei Wahrnehmung von Daueraufgaben
Zur 100-Jahr-Feier der VHS kündigt Senator Rabe eine geringfügige Erhöhung der Honorare für Kursleiter_innen an Die Hamburger Volkshochschule (VHS) feierte am 22. Juni in der Kulturfabrik Kampnagel ihr hundertjähriges Bestehen. In der offiziellen Eröffnungsveranstaltung, bei der sich der angekündigte Schulsenator, Ties Rabe, durch den Staatsrat Rainer Schulz vertreten ließ, wurden lobende Worte über die wachsende VHS in einer wachsenden Stadt geäußert.
Mit vielen Veranstaltungen begeht die Hamburger Volkshochschule in diesem Jahr ihr einhundertjähriges Bestehen. Besonders groß wird am kommenden Wochenende auf Kampnagel gefeiert. Im Jubiläumsmagazin sagt die Sprecherin der VHS - Geschäftsführung Marlene Schnoor: „Weiterbildung muss bezahlbar sein, damit sie allen zugänglich ist“. In den Ohren der Kursleitenden der Hamburger Volkshochschule muss das mit Blick auf ihre nach wie vor niedrigen Honorare und die fehlende soziale Absicherung bitter klingen.
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) fordern von der Bundesregierung eine Veränderung der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV).
Lehrkräfte und das Betreuungspersonal sind eine zentrale Voraussetzung für eine gute und nachhaltige Weiterbildung. Doch genau dieser Teil von Weiterbildung spielt schon seit Jahren nach dem Willen der Bundesregierung gerade keine zentrale Rolle bei der Zulassung von Weiterbilungsmaßnahmen.
„Bund, Länder und Kommunen müssen erheblich mehr Geld für die öffentlich finanzierte Weiterbildung ausgeben. Nur so können die öffentliche Verantwortung und die vor hundert Jahren in der Weimarer Reichsverfassung verankerte Förderung der Erwachsenenbildung angemessen wahrgenommen werden“, sagte Ansgar Klinger, für Berufs- und Weiterbildung verantwortliches Vorstandsmitglied der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), am Mittwoch in Frankfurt am Main mit Blick auf das Jubiläum „100 Jahre Volkshochschulen“.
6 Prozent Festangestellte: Die Zahl macht deutlich, welch geringe Wertschätzung die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den 900 Volkshochschulen bundesweit erfahren. Dabei ist ihre Arbeit gesellschaftlich unerlässlich und oft in staatlichem Auftrag.
Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) hat in zwei von der GEW unterstützten Statusfeststellungsverfahren entschieden, dass die betreffenden Beschäftigten des Instituto Cervantes in Hamburg als Scheinselbständige arbeiten. Diese Praxis ist rechtswidrig. Die Betroffenen arbeiten als freiberufliche Sprachlehrkräfte auf Honorarbasis. Eingesetzt werden sie aber wie die festangestellten Lehrkräfte.
Für eine Ausbildungsgarantie für alle jungen Menschen macht sich die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) mit Blick auf die heute veröffentlichen Ausbildungsmarktzahlen stark. „Mehr als 1,9 Millionen junge Erwachsene zwischen 20 und 34 Jahren haben keinen Berufsabschluss. Das Risiko der Arbeitslosigkeit ist für Menschen ohne Berufsabschluss mehr als fünfmal so hoch wie für Menschen mit einem Berufs- bzw. Fachschulabschluss.
Die GEW und ver.di fordern ein Bundesweiterbildungsgesetz. Dafür haben sie, gemeinsam mit der IG Metall, konkrete Vorschläge vorgelegt (https://www.gew.de/weiterbildung-reformieren-pdf). Ziel ist unter anderem, den Zugang, die Teilnahme und die Finanzierung von Weiterbildung einheitlich auf hohem Niveau sicher zu stellen.
Frankfurt a.M. – Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hat die Bundesregierung aufgefordert, die Arbeitsbedingungen der Lehrkräfte und die Qualität der Integrationskurse zu verbessern. „Lehrkräfte in Integrationskursen müssen grundsätzlich fest angestellt und tariflich – orientiert am Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD), Entgeltgruppe 11 – bezahlt werden“, sagte Ansgar Klinger, für Weiterbildung verantwortliches GEW-Vorstandsmitglied, am Donnerstag mit Blick auf die „Woche der Integrationskurse“ des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF).
Die GEW fordert ein Bundesgesetz für die Weiterbildung. In dem Gesetz müssten Regelungen zu Information und Beratung, Lernzeiten und der Finanzierung der Weiterbildung verankert werden. „Von der Weiterbildung wird zu Recht viel erwartet: Sie soll gesellschaftliche Prozesse der Individualisierung und Pluralisierung sowie des Strukturwandels und der Digitalisierung unterstützen, sie soll Fragen einer älter werdenden Gesellschaft lösen und die Zivilgesellschaft mitentwickeln.