Nach Schätzungen der GEW sind mindestens 100 freiberufliche KursleiterInnen bei der Hamburger Volkshochschule sogenannte „arbeitnehmerähnliche Personen“, die u. a. das Recht auf bezahlten Urlaub haben. Die meisten der betroffenen KursleiterInnen arbeiten in dem Bereich DaZ (Deutsch als Zweitsprache) bei der VHS, in dem es vor allem um Sprach- und Integrationskurse für Zugewanderte und Flüchtlinge geht.
In den letzten Tagen haben die ersten KursleiterInnen bescheinigt bekommen, dass sie für 2015 von der VHS 7,7% ihrer Bruttojahreseinnahmen als zusätzliches Urlaubsentgelt erhalten.
Eine größere Anzahl an KursleiterInnen hatte nach längeren Auseinandersetzungen im Juni 2015 bezahlten Urlaub bei der VHS beantragt, unterstützt von der GEW.
„Wir begrüßen, dass die VHS ihrer Verantwortung gerecht wird und sich erstmals unserer rechtlichen Einschätzung anschließt, dass es sich bei den Betroffenen um ‚arbeitnehmerähnliche Personen‘ handelt, die unter besonderem Schutz stehen“, so Dirk Mescher, Geschäftsführer der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW Hamburg): “Die VHS Verantwortlichen haben sich in dieser Auseinandersetzung fair und gesprächsbereit verhalten.
Es steht aber fest: Ohne das einjährige Engagement und die Beharrlichkeit der betroffenen KursleiterInnen wären diese immer noch nicht zu ihrem Recht gekommen. Einsatz für die eigenen Arbeitsbedingungen lohnt sich! Den Senat fordern wir dringend auf, die VHS so auszustatten, dass sie ihren Lehrkräften bessere Arbeitsbedingungen und gerechte Bezahlung bieten kann und bei der Bundesregierung dafür zu kämpfen, dass die zentral finanzierten Integrationskurse besser ausgestattet werden“, so Dirk Mescher abschließend:
„Die GEW fordert, für die gesellschaftlich wichtigen und qualifizierten Lehrtätigkeiten in den Sprach- und Integrationskursen sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze zu schaffen. Im Übergang muss die sogenannte Trägerpauschale (der Kostenerstattungssatz pro Teilnehmendem und Unterrichtseinheit des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge BAMF) auf mindestens 4,40 Euro erhöht werden. Nach Abzug der Sozialabgaben bleibt vielen der akademisch qualifizierten Lehrkräfte von den Honoraren nach der derzeit geltenden Regelung ein Einkommen, das knapp über dem Hartz-IV-Niveau liegt."
Hintergrund:
Als „Arbeitnehmerähnliche Personen“ werden rechtlich FreiberuflerInnen bezeichnet, die wirtschaftlich von einem Arbeitgeber abhängig und deshalb besonders schutzbedürftig sind. Sie haben u. a. das Recht auf bezahlten Urlaub (Tarifvertragsgesetz, Bundesurlaubsgesetz).
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zahlt als Trägerpauschale (Kostenerstattungssatz pro Teilnehmendem und Unterrichtseinheit ) in Integrationskursen derzeit 3,10 Euro.
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