Frankfurt a.M. – Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hat die Bundesregierung aufgefordert, die Arbeitsbedingungen der Lehrkräfte und die Qualität der Integrationskurse zu verbessern. „Lehrkräfte in Integrationskursen müssen grundsätzlich fest angestellt und tariflich – orientiert am Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD), Entgeltgruppe 11 – bezahlt werden“, sagte Ansgar Klinger, für Weiterbildung verantwortliches GEW-Vorstandsmitglied, am Donnerstag mit Blick auf die „Woche der Integrationskurse“ des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Solange eine Festanstellung nicht erreicht ist, müssten Honorarkräfte Stundensätze in Höhe von 54 bis 60 Euro erhalten. Zudem müssten die Träger der Integrationskurse Qualitätsstandards, wie es sie bis Sommer 2015 gab, nachweisen. Er machte darauf aufmerksam, dass in den beiden vergangenen Jahren auch Träger ohne ausreichende Erfahrungen mit Sprachkursen zugelassen worden seien.
„Es ist das Verdienst der gut 20.000 Lehrkräfte, dass im vergangenen Jahr 340.000 Menschen und 2017 auch wieder bereits gut 100.000 an den Integrationskursen teilgenommen haben. Ihre Arbeitsbedingungen und ihr Verdienst stehen jedoch in keinem Verhältnis zu der gesellschaftlich wichtigen Aufgabe, die sie Tag für Tag engagiert und qualitativ hervorragend lösen“, betonte Klinger. Er erinnerte daran, dass das Bundesministerium des Innern im vergangenen Sommer die Mindesthonorare in Integrationskursen auf 35 Euro angehoben habe: „Das war ein Schritt in die richtige Richtung! Die Arbeit in Integrationskursen ist jedoch eine Daueraufgabe, für die Dauerstellen zu schaffen sind. Stattdessen dominiert nach wie vor das mehr als fragwürdige Modell der Soloselbstständigkeit und der vermeintlichen ‚freien Mitarbeit‘“, kritisierte der GEW-Weiterbildungsexperte. Schon heute sei absehbar, dass diese Lehrkräfte auf Altersarmut zusteuern – ein gesellschaftlicher Skandal im öffentlichen Auftrag!
Klinger verlangte, die im Sommer 2015 beschlossene Senkung des Qualifikationsniveaus der Lehrkräfte (Hochschulabschluss Deutsch als Fremdsprache/Deutsch als Zweitsprache (DAF/DAZ) oder Zusatzqualifikation DAF/DAZ für Lehrkräfte mit Deutsch- oder Fremdsprachenhochschulabschluss) zurückzunehmen. Auch die Anhebung der Gruppengrößen von 20 auf 25 Teilnehmerinnen und Teilnehmer sei pädagogisch nicht haltbar und müsse ebenfalls wieder einkassiert werden.
„Das BAMF sollte den Lehrkräften eine praktische Einführungsphase anbieten, in der hospitiert und eigenständiger Unterricht erteilt wird. Parallel sollte ein Einführungskurs in die Didaktik und Methodik der Erwachsenenbildung und die interkulturelle bzw. Migrationspädagogik absolviert werden“, betonte Klinger. So könnten neben den Zulassungsvoraussetzungen grundlegende für den Unterricht erforderliche Kompetenzen vermittelt werden. Er machte sich noch einmal dafür stark, dass die Integrationskurse für alle Menschen mit Migrationshintergrund offen sein müssten – unabhängig von einer Bleibeperspektive.
Info: Gut die Hälfte der 20.000 zugelassenen Integrationskurslehrkräfte hat ein Studium im Bereich DaF absolviert, über ein Drittel hat vor der Zulassung eine Qualifizierung durchlaufen, mehr als zehn Prozent holen eine Zusatzqualifizierung parallel zum Unterricht nach. Die GEW hält die 70 bis 140 Unterrichtsstunden, die das BAMF als ausreichend erachtet, für nicht hinreichend.