„Das Bundesministerium des Innern (BMI) hat offenbar verstanden: Integrationsarbeit und Sprachunterricht können nicht von Billiglöhnern geleistet werden. Darauf hatte die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) immer wieder hingewiesen. Es gibt keine Lehrkräfte, die diese Arbeit für ein Einkommen auf Hartz IV-Niveau machen wollen“, sagte Ansgar Klinger, für Weiterbildung verantwortliches GEW-Bundesvorstandsmitglied, am Donnerstag mit Blick auf Medienberichte. Nach diesen solle es das BMI für notwendig halten, das Mindesthonorar für Dozentinnen und Dozenten für Integrationskurse von derzeit 23 auf 35 Euro pro Stunde anzuheben. „Folgt der Haushaltsausschuss diesem Vorstoß, wird die Arbeit in den Integrationskursen für Akademiker attraktiver“, unterstrich Klinger. Er machte aber auch deutlich, dass die 35 Euro nur die unterste Haltelinie eines Mindesthonorars markierten: „Die Bundesregierung muss jetzt die notwendigen Mittel bereitstellen und die Träger verpflichten, dieses Mindesthonorar einzuhalten!“
„Gemeinsam mit dem Deutschen Volkshochschulverband und dem Bundesverband der Träger beruflicher Bildung fordert die GEW grundsätzlich, die Integrationskurslehrkräfte fest anzustellen“, hob der Weiterbildungsexperte hervor. Die Bezahlung solle sich an der Entgeltstufe (EG) 11 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) orientieren. Alternativ könnten Honorarverträge angeboten werden, die 54 Euro pro Stunde vorsehen. Dies entspreche der EG 11. Dafür müsse die Bundesregierung die Unterrichtspauschale, die die Träger erhalten, auf mindestens 4,40 Euro anheben.
Die Bundesregierung wolle Zuwanderer und Geflüchtete zur Integration verpflichten, aber die notwendigen Integrationssprachkurse des Bundeamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ließen auf sich warten. „Dieser Widerspruch muss gelöst werden“, betonte Klinger.
Info: Das zuständige BAMF hat 2015 rund 5.600 Integrationslehrkräfte neu zugelassen, jedoch dürfte ein großer Teil in besser bezahlte Bildungsbereiche abgewandert sein. Nach den Medienberichten kalkuliere das BMI das Bruttoeinkommen der Lehrkräfte bei einem Honorar von 35 Euro und 30 Stunden pro Woche mit 4.200 Euro. Diese Berechnung zeigt erneut, dass die Arbeit der Integrationskurslehrkräfte nicht richtig wertgeschätzt wird. Wie für alle Pädagogen gilt auch für diese, dass jede Stunde vor- und nachbereitet werden muss. Geht man daher von 25 Stunden als Vollzeitbeschäftigung aus und berücksichtigt, dass die Lehrkräfte die gesamten Sozialabgaben allein stemmen müssen, bleiben ca. 2.400 Euro vor Steuern. Rechnet man grob, sind das rund 1.600 Euro zum Leben. Das wäre zwar spürbar mehr Einkommen als bisher, das bei einem Durchschnittshonorar von 20 Euro auf Hartz IV-Niveau liegt, entspricht aber nicht dem Qualifikationsniveau der Integrationslehrkräfte.
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