Nach dem Engagement der GEW steht fest: Träger von Integrations- und Berufssprachkursen erhalten unter bestimmten Voraussetzungen eine Pandemiezulage. Sie soll die zusätzlichen Kosten kompensieren, die durch höheren Infektionsschutz entstehen.
Erwachsenenbildung
Am 19.6.20 beantwortete der Senat eine schriftliche kleine Anfrage der CDU Fraktion der Bürgerschaft zum Thema „Damit die Integration gelingt – Hat die prekäre Beschäftigung vieler DaZ-/DaF-Lehrkräfte Auswirkungen auf das Angebot an Deutschsprachkursen?“ (Drucksache 22/520).
Die Antworten lassen befürchten, dass die schönen Worte des frischen SPD/GRÜNE Koalitionsvertrages nur Papier bleiben werden. Im Vertrag heißt es:
Ab dem 13.05.20 sind laut Covid 19-Eindämmungsverordnung unter anderem Veranstaltungen in der Erwachsenenbildung in Hamburg wieder erlaubt. Die Träger treffen aktuell Vorbereitungen, die Präsenzveranstaltungen wieder an den Start zu bringen.
Frankfurt a.M. – Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) mahnt Bund und Länder, die öffentlich finanzierte Weiterbildung in der Corona-Krise zu stabilisieren. Hierzu gehöre, die Lehrkräfte abzusichern und die Bildungseinrichtungen angemessen auszustatten. Zudem müssten der Datenschutz gewährleistet und professionelles Arbeiten der Lehrkräfte unterstützt werden.
Die Senatsverwaltung hat erklärt, die Weiterzahlung der Honorare für die VHS-Kursleiter*innen nicht über den März 2020 hinaus fortsetzen zu wollen und verweist auf Antragsmöglichkeiten im Bereich der Soforthilfe für Solo-Selbstständige. Diese ist aber an formale Kriterien geknüpft wie Hamburger Wohnsitz, regelmäßig mindestens 20 Wochenstunden Arbeitszeit bei der VHS und andere bürokratische Hürden.
Die GEW hat sich an Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) gewandt und die finanzielle Absicherung der Honorarlehrkräfte in Deutschland angemahnt. „Der Bund als öffentlicher Auftraggeber muss das Risiko der höheren Gewalt für den Ausfall von Unterricht durch die Corona-Krise in der von ihm verantworteten Weiterbildung übernehmen“, sagte Ansgar Klinger, GEW-Vorstandsmitglied für Berufliche Bildung und Weiterbildung, am Freitag in Frankfurt a.M. „Der Unterricht, der durch die Corona-Krise ausfällt, gefährdet die Existenz der Lehrkräfte und der Träger.
Die Aussetzung der Kurse an der Volkshochschule bis zum 30.04.20 und bei allen anderen Trägern mit noch unklaren Fristen ist ganz sicher im Interesse der Gesundheit der Teilnehmenden, der Lehrkräfte und der Allgemeinheit richtig und angemessen.
Das Infektionsschutzgesetz entschädigt Selbständige nur für Einkommensverluste, wenn für sie persönlich eine Quarantäne oder Isolation angeordnet wurde, nicht aber für den Fall, dass sie ihr Einkommen durch eine Schließung aufgrund einer Pandemie verlieren. Lohnfortzahlung oder Kurzarbeitergeld gibt es für Selbständige ebenfalls nicht.
Die Aussetzung der Kurse an der Volkshochschule bis zum 30.04.20 und bei allen anderen Trägern mit noch unklaren Fristen ist ganz sicher im Interesse der Gesundheit der Teilnehmenden, der Lehrkräfte und der Allgemeinheit richtig und angemessen.
Das Infektionsschutzgesetz entschädigt Selbständige nur für Einkommensverluste, wenn für sie persönlich eine Quarantäne oder Isolation angeordnet wurde, nicht aber für den Fall, dass sie ihr Einkommen durch eine Schließung aufgrund einer Pandemie verlieren. Lohnfortzahlung oder Kurzarbeitergeld gibt es für Selbständige ebenfalls nicht.
Das Coronavirus breitet sich weiter aus. Flächendeckend wurden bereits Kitas und Schulen in Deutschland geschlossen. Die GEW Hamburg informiert und gibt Antworten auf die wichtigsten Fragen - hier für Beschäftigte für Beschäftigte in der Weiterbildung
Bei der GEW-Veranstaltung vom 03.02.2020 „Bündnis für gute Weiterbildung Working poor für Lehrkräfte unter staatlicher Regie: Welche Schritte können wir gemeinsam tun?“ waren FachsprecherInnen aller demokratischen Bundestagsparteien eingeladen. Die Parteien der Großen Koalition (SPD und CDU), aber auch der FPD hatten offenbar andere Prioritäten und standen nicht für die Veranstaltung zur Verfügung, sodass die Interpretation naheliegt, dass die abwesenden Parteien nicht die ganze Stadt in den Blick nehmen wollen.
Nach unserer Veranstaltung im November, bei der es um Politik und Forderungen zu den Arbeitsbedingungen in der Weiterbildung in Hamburg ging, richten wir mit dieser Veranstaltung den Blick auf die Bundesebene und Bundespolitik. Denn viele Rahmenbedingungen für die Arbeit in der Erwachsenenbildung werden auf Bundesebene entschieden: Honorarhöhen von BAMF-finanzierten Seminaren oder in Maßnahmen der Arbeitsagentur. Deshalb ist unsere Frage, welche Schritte wir auf Bundesebene tun und anschieben können, um aus dem „working poor“ herauszukommen.
„Für eine volle Stelle muss ich 50 Unterrichtsstunden unterrichten – und das für 2900 Euro brutto monatlich. Die Vor- und Nachbereitungszeit wird gar nicht bezahlt!“ – „Ich bekomme nur etwas mehr als 29 Euro Honorar für die Unterrichtsstunde, und da ich alle Sozialversicherungen ohne Arbeitgeberzuschuss allein tragen muss, verdiene ich rechnerisch weniger als den Mindestlohn!“