Die GEW unterstützt den heutigen „Deutschen Weiterbildungstag“, sich für die Bedeutung der beruflichen, politischen, wissenschaftlichen, kulturellen und allgemeinen Weiterbildung öffentlich stark zu machen. Sie mahnt ein Bundesgesetz und einen Digitalpakt Weiterbildung sowie mehr Geld für diesen Bildungsbereich an, damit die Beschäftigungsbedingungen substanziell verbessert werden können.
Erwachsenenbildung
Die GEW mahnt die Länder, das Nachholen schulischer Abschlüsse als Teil der Erwachsenenbildung auszubauen. „Sieben Prozent der Schülerinnen und Schüler haben das Schulsystem ohne Abschluss verlassen. Dieser Anteil ist in den vergangenen Jahren laut ‚Nationalem Bildungsbericht‘ gestiegen. Diese Menschen brauchen dringend eine zweite Chance, um einen Abschluss zu machen“, sagte Ansgar Klinger, GEW-Vorstandsmitglied für Berufs- und Weiterbildung, am Mittwoch in Frankfurt a.M.
Frankfurt a.M. – Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) mahnt die Bundesregierung mit Blick auf den heute im Bundeskanzleramt veranstalteten Festakt „15 Jahre Integrationskurse“, gerechte Arbeitsverhältnisse in den von ihr verantworteten Kursen der Integration zu schaffen. „Die Trägerinnen und Träger müssen in die Lage versetzt und verpflichtet werden, feste tariflich geregelte Arbeitsverhältnisse für ihre Lehrkräfte zu schaffen“, so Ansgar Klinger, Vorstandsmitglied für Berufliche Bildung und Weiterbildung beim GEW-Hauptvorstand.
Nach dem Engagement der GEW steht fest: Träger von Integrations- und Berufssprachkursen erhalten unter bestimmten Voraussetzungen eine Pandemiezulage. Sie soll die zusätzlichen Kosten kompensieren, die durch höheren Infektionsschutz entstehen.
Am 19.6.20 beantwortete der Senat eine schriftliche kleine Anfrage der CDU Fraktion der Bürgerschaft zum Thema „Damit die Integration gelingt – Hat die prekäre Beschäftigung vieler DaZ-/DaF-Lehrkräfte Auswirkungen auf das Angebot an Deutschsprachkursen?“ (Drucksache 22/520).
Die Antworten lassen befürchten, dass die schönen Worte des frischen SPD/GRÜNE Koalitionsvertrages nur Papier bleiben werden. Im Vertrag heißt es:
Ab dem 13.05.20 sind laut Covid 19-Eindämmungsverordnung unter anderem Veranstaltungen in der Erwachsenenbildung in Hamburg wieder erlaubt. Die Träger treffen aktuell Vorbereitungen, die Präsenzveranstaltungen wieder an den Start zu bringen.
Frankfurt a.M. – Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) mahnt Bund und Länder, die öffentlich finanzierte Weiterbildung in der Corona-Krise zu stabilisieren. Hierzu gehöre, die Lehrkräfte abzusichern und die Bildungseinrichtungen angemessen auszustatten. Zudem müssten der Datenschutz gewährleistet und professionelles Arbeiten der Lehrkräfte unterstützt werden.
Die Senatsverwaltung hat erklärt, die Weiterzahlung der Honorare für die VHS-Kursleiter*innen nicht über den März 2020 hinaus fortsetzen zu wollen und verweist auf Antragsmöglichkeiten im Bereich der Soforthilfe für Solo-Selbstständige. Diese ist aber an formale Kriterien geknüpft wie Hamburger Wohnsitz, regelmäßig mindestens 20 Wochenstunden Arbeitszeit bei der VHS und andere bürokratische Hürden.
Die GEW hat sich an Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) gewandt und die finanzielle Absicherung der Honorarlehrkräfte in Deutschland angemahnt. „Der Bund als öffentlicher Auftraggeber muss das Risiko der höheren Gewalt für den Ausfall von Unterricht durch die Corona-Krise in der von ihm verantworteten Weiterbildung übernehmen“, sagte Ansgar Klinger, GEW-Vorstandsmitglied für Berufliche Bildung und Weiterbildung, am Freitag in Frankfurt a.M. „Der Unterricht, der durch die Corona-Krise ausfällt, gefährdet die Existenz der Lehrkräfte und der Träger.
Die Aussetzung der Kurse an der Volkshochschule bis zum 30.04.20 und bei allen anderen Trägern mit noch unklaren Fristen ist ganz sicher im Interesse der Gesundheit der Teilnehmenden, der Lehrkräfte und der Allgemeinheit richtig und angemessen.
Das Infektionsschutzgesetz entschädigt Selbständige nur für Einkommensverluste, wenn für sie persönlich eine Quarantäne oder Isolation angeordnet wurde, nicht aber für den Fall, dass sie ihr Einkommen durch eine Schließung aufgrund einer Pandemie verlieren. Lohnfortzahlung oder Kurzarbeitergeld gibt es für Selbständige ebenfalls nicht.
Die Aussetzung der Kurse an der Volkshochschule bis zum 30.04.20 und bei allen anderen Trägern mit noch unklaren Fristen ist ganz sicher im Interesse der Gesundheit der Teilnehmenden, der Lehrkräfte und der Allgemeinheit richtig und angemessen.
Das Infektionsschutzgesetz entschädigt Selbständige nur für Einkommensverluste, wenn für sie persönlich eine Quarantäne oder Isolation angeordnet wurde, nicht aber für den Fall, dass sie ihr Einkommen durch eine Schließung aufgrund einer Pandemie verlieren. Lohnfortzahlung oder Kurzarbeitergeld gibt es für Selbständige ebenfalls nicht.
Das Coronavirus breitet sich weiter aus. Flächendeckend wurden bereits Kitas und Schulen in Deutschland geschlossen. Die GEW Hamburg informiert und gibt Antworten auf die wichtigsten Fragen - hier für Beschäftigte für Beschäftigte in der Weiterbildung