Arbeitsbedingungen
Die GEW begrüßt, dass mit den Änderungen am Infektionsschutzgesetz der föderale Flickenteppich beseitigt werde, und es nun auch für Schulen und Kitas verbindliche Regeln gebe. Allerdings kritisiert sie Details des Beschlusses scharf.
Die GEW begrüßt, dass mit den Änderungen am Infektionsschutzgesetz der föderale Flickenteppich beseitigt werde, und es nun auch für Schulen und Kitas verbindliche Regeln gebe. Allerdings kritisiert sie Details des Beschlusses scharf.
In der Erwachsenenbildung arbeiten bundesweit insgesamt etwa genauso viele Lehrkräfte wie an den Schulen, aber weithin für die Öffentlichkeit unsichtbar in den verschiedensten Bereichen: so z. B. in beruflicher und politischer Weiterbildung, in Sprach- und Integrationskursen.
Sie arbeiten für die unterschiedlichsten Träger: Volkshochschulen, Vereine, große und kleine Firmen, für gemeinnützige Organisationen oder gewinnorientierte Firmen.
Die GEW Hamburg hat eine Unterschriftenaktion „Präsenz? Nur geimpft!“ gestartet und innerhalb weniger Tage über 1000 Unterschriften von Bildungsbeschäftigten erhalten, die diese Forderung teilen. Bei dieser Aktion ging es nicht um eine Impfpflicht, sondern um ein Anrecht darauf, geimpft zu werden, wenn präsent unterrichtet wird. Die GEW sieht sich daher in ihrer Forderung bestärkt.
Die GEW unterstützt den heutigen „Deutschen Weiterbildungstag“, sich für die Bedeutung der beruflichen, politischen, wissenschaftlichen, kulturellen und allgemeinen Weiterbildung öffentlich stark zu machen. Sie mahnt ein Bundesgesetz und einen Digitalpakt Weiterbildung sowie mehr Geld für diesen Bildungsbereich an, damit die Beschäftigungsbedingungen substanziell verbessert werden können.
Die Gesundheitsminister*innen aus Bund und Ländern hatten am Montag beschlossen, dass Pädagog*innen an Grund- und Sonderschulen und Erzieher*innen an Kitas von der dritten in die zweite Impfgruppe vorrücken und damit schneller geimpft werden können. Das hatte die GEW ausdrücklich begrüßt.
Zum Schutz vor Corona-Infektionen sollen sich Lehrkräfte an Grund- und Förderschulen sowie Erzieherinnen und Erzieher in Kitas früher impfen lassen können als bisher geplant. Sie rücken damit von der dritten in die zweite Gruppe der Impf-Reihenfolge vor. Darauf verständigte sich die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) mit Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) am Montag. Die Änderung der Impfverordnung soll voraussichtlich an diesem Mittwoch in Kraft treten. Sie betrifft etwa eine Million Menschen.
GEW hatte lange besseren Schutz angemahnt
Die GEW fordert den Schulsenator auf, während der Ferien die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Schule in der Pandemie gelingen kann.
Wie schwierig die Situation für die Kolleg/-innen an den Schulen unter Corona ist, was sie als Frau im Handwerk erleben musste und wohin sie mit dem Wohnwagen fahren würde, erzählt Schul-Personalrätin Ute Koch (GEW) im Gespräch mit Katja Karger. Zu hören unter https://hamburg.dgb.de/podcast-solidaritalk/++co++e9fd1728-51b3-11eb-b623-001a4a160123
Jeder dritte Beschäftigte macht sich im zweiten Lockdown einer Umfrage zufolge Sorgen, sich bei der Arbeit oder auf dem Weg dorthin mit dem Coronavirus anzustecken. Menschen, die im Bereich Erziehung oder Soziales arbeiten, sind besonders beunruhigt.
Bundes-Gesundheitsminister Spahn hat eigenständige Corona-Schnelltests für Kitas und Schulen ins Gespräch gebracht. Unabhängig davon, dass in Hamburg solche Tests nicht geplant werden hilft dieser völlig undurchdachte Vorschlag nicht weiter. Denn:
Welche Maske bekomme ich?
In Rundschreiben und in der Presse spricht die BSB davon, dass an die Lehrkräfte und weiteren Beschäftigten FFP-2-Masken verteilt werden. Im Moment kommen aber CPA-Masken an den Schulen an. Müssen sich die Beschäftigten Sorgen machen?
Zunächst ist das zur Verfügung stellen von Masken für die Beschäftigten eine Selbstverständlichkeit, die keine Rundschreiben und Pressemitteilungen verdient. Hier hätte sich die BSB anders verhalten können und sollen.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund fordert in der Corona-Pandemie eine bessere Absicherung für Eltern, wenn Kinder in Quarantäne müssen oder die Schule beziehungsweise Kita Corona-bedingt schließt. Eltern brauchen ein Recht, zu Hause zu bleiben!
Eltern müssten einen „Freistellungsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber“ haben, sagte die stellvertretende Vorsitzende des Deutsche Gewerkschaftsbundes (DGB), Elke Hannack, am Mittwoch in Berlin mit Blick auf die Reform des Infektionsschutzgesetzes, dass sodann am Donnerstag vom Bundestag beschlossen wurde.