Der Tarifvertrag zur Hamburg-Zulage wurde unterzeichnet. Damit tritt die Regelung zum 1. August 2026 in Kraft.
Die Auszahlung der Hamburg-Zulage erfolgt für die anspruchsberechtigten tariflich Beschäftigten mit den August-Bezügen. Gleichzeitig werden die Ansprüche rückwirkend zum 1. Februar 2026 ausgezahlt.












