Arbeitsbedingungen
Bis zur Jahrtausendwende waren die Träger der beruflichen Erwachsenenbildung wie Grone, DAA, die TÜV-Akademien, das bfw des DGB, das BFZ Essen oder die DEKRA-Akademie angesehene Bildungseinrichtungen, für Lehrer*innen durchaus eine attraktive Alternative zum Schuldienst. Dort gab es tariflich geregelte Entlohnungs- und Beschäftigungsbedingungen, vergleichbar mit denen der staatlichen Schulen. 25 Unterrichtsstunden waren üblich, die Eingruppierung für Lehrkräfte nach dem damaligen BAT IIa (wie bei angestellten Lehrer*innen im öffentlichen Dienst) weit verbreitet.
Hamburg braucht qualitativ hochwertige Weiterbildungsangebote. Weiterbildung muss für alle zugänglich sein, unabhängig von der sozialen Herkunft und vom finanziellen Hintergrund. Nur so ist es möglich, die Herausforderungen des Arbeitsmarktes durch den Fachkräftemangel, digitale Transformationen und Klimawandel zu bewältigen. Niemand darf im Strukturwandel zurückgelassen werden. Hier bedürfen die gering Qualifizierten und Personen mit Migrationshintergrund besonderer Unterstützung, um nicht den Anschluss zu verlieren.
Das Bundesarbeitsgericht hat jüngst klargestellt: In Deutschland besteht eine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung. Kommt jetzt die Stechuhr zurück? Was bedeutet das Urteil für den Bildungssektor? Wie geht es weiter? Die GEW gibt Antworten.
Seit 2012 gilt an den Hamburger Schulen, dass Lehrkräfte, Erzieherinnen und Erzieher sowie Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen mit Erreichen des 58. Lebensjahres von Umsetzungen auszunehmen sind und das pädagogische Personal ab dem 55. Lebensjahr nicht zur Teilnahme an Klassenreisen verpflichtet werden kann. Diese Dienstanweisung des damaligen Amtsleiters Norbert Rosenboom wurde am Schuljahresanfang durch einen Brief der Behörde aufgehoben. Die GEW ist zutiefst empört über diese Maßnahme, kritisierte sie in einer Pressemitteilung vom 25.08.
Die von der Schulbehörde geplante Fusionierung der drei Schulen der Erwachsenenbildung nimmt Fahrt auf. Das nun von der Schulbehörde vorgestellte neue Zentrum der Erwachsenenbildung in der Innenstadt am Holzdamm fasst die bisherigen drei Schulen „Abendgymnasium St. Georg", „Abendschule vor dem Holstentor" und „Hansa-Kolleg" mit ihren rund 100 Lehrkräften und 1.215 Schülerinnen und Schüler zusammen.
Am Montag war das erste Treffen der "konzertierten Aktion" im Bundeskanzleramt. Es ging dabei um Entlastungen für die Bürger*innen. Unsere Vorsitzende Yasmin Fahimi sagt dazu: "Es ist doch furchtbar, dass Menschen wegen ihrer Strom- und Gasrechnung überlegen müssen, welches Gemüse sie sich noch leisten können. Wir brauchen dringend einen Energiepreisdeckel für Privathaushalte."
Die Hamburger Volkshochschule beschäftigt insgesamt etwa 1.650 Kursleiter*innen (VHS Jahresbericht 2020), darunter viele „arbeitnehmerähnliche“. Das sind die Kursleiter*innen, die mindestens die Hälfte ihres Einkommens aus der VHS-Tätigkeit bestreiten und deshalb in besonderer Weise von den Aufträgen der VHS abhängig sind. Diese arbeitnehmerähnlichen Kursleiter*innen sind von Gesetzes wegen besonders zu schützen.
Hintergrund der von Detlef Zunker im Auftrag der GEW Hamburg erstellten Studie „Unterrichtsbezogene Zusammenhangstätigkeiten bei der Durchführung von Berufssprachkursen – Untersuchung der Konzepte für ihre Durchführung“ ist die überwiegend prekäre Beschäftigung im Bereich der staatlich verantworteten, aber meist privatwirtschaftlich durchgeführten Kurse der Arbeitsmarktdienst-leistungen nach SGB II/SGB III sowie der Sprach- und Integrationskurse.
Lehrkräfte unterrichten am Limit ihrer Kräfte - auch Erzieherinnen und Erzieher leiden unter den Folgen der Arbeitsbelastung. In den Sozialen Medien machen sich viele Luft über die auslaugenden Zustände.
Vor 19 Jahren hat Hamburg als bisher einziges Bundesland eine Regelung eingeführt, die explizit die Arbeitszeit der Lehrkräfte auch jenseits des reinen Unterrichts umfassend berücksichtigen sollte.
Von Anne-Katrin Wehrmann, freie Journalistin, für die GEW Bund
Jahrzehntelang hatten deutsche Gerichte entschieden, die Arbeitszeit der Lehrkräfte sei „unbestimmbar“. Dies hat sich in den vergangenen Jahren geändert. Was folgt daraus für die Arbeitszeitpolitik der GEW?
Von Gesa Bruno-Latocha, Referentin im GEW-Arbeitsbereich Tarif- und Beamtenpolitik
Die GEW Hamburg befürwortet weiterhin den Präsenzunterricht, fordert jedoch weitere Unterstützungsmaßnahmen, um einen sicheren Schulbetrieb zu gewährleisten, der nicht zu weiteren Mehrbelastungen bei den Beschäftigten führt.