Arbeitsbedingungen
Das Coronavirus breitet sich weiter aus. Flächendeckend wurden bereits Kitas und Schulen in Deutschland geschlossen. Die GEW Hamburg informiert und gibt Antworten auf die wichtigsten Fragen - hier für Beschäftigte an den Schulen.
Die GEW Hamburg informiert und gibt Antworten - auf allgemeine Fragen, für die Betriebs- und Personalratsarbeit, sortiert nach den Bildungsbereichen, ... - und aktualisiert diese kontinuierlich.
Wer freiberuflich in der Erwachsenenbildung in Deutschland arbeitet, muss sich selbst sozialversichern, der Arbeitgeber bezahlt nichts. Und da die Brutto-Honorare sehr niedrig sind, führt das fast zwangsläufig zur Altersarmut. Eine Bestandsaufnahme.
06.04.2020 - Christoph Ruf, freier Journalist
Die GEW hat die Politik, Schul- und Kitaträger gemahnt, die hygienischen Verhältnisse an den Einrichtungen nachhaltig zu verbessern und für einen effektiven Infektionsschutz zu sorgen. „Wir müssen jetzt die Zeit bis zur Öffnung der Schulen und Kitas nutzen, um einen wirksamen Gesundheitsschutz der Lehrenden und Lernenden umzusetzen. Es ist Zeit, das Thema Hygiene zur Chefsache bei Politik, Behörden und Trägern zu machen. Ein ‚Weiter so‘ ist mit Blick auf die Corona-Pandemie unverantwortlich“, sagte Ilka Hoffmann, GEW-Vorstandsmitglied Schule, am Donnerstag in Frankfurt a.M.
Die Schulen sind wegen der Corona-Pandemie vorläufig geschlossen. Der Unterricht soll trotzdem weitergehen – irgendwie. Ein Weg ist der Einsatz digitaler Medien. Dabei sollten bestimmte Grundsätze eingehalten werden.
31.03.2020 - David Warneck, Leiter Arbeitskreis Digitalisierung, GEW Baden-Württemberg
Frankfurt a.M. - Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) begrüßt generell das zügige Aufspannen eines Rettungsschirms in der Corona-Krise. Sie lehnt aber die geplante Änderung des Arbeitszeitgesetzes ab. „Politik darf jetzt gesellschaftliche Grundwerte und -überzeugungen nicht in Frage stellen. Diese zeigen ihren wahren Wert erst in der Krise“, sagte GEW-Vorsitzende Marlis Tepe am Donnerstag in Frankfurt a.M. mit Blick auf die Entscheidungen im Bundesrat am Freitag.
Hier finden sich aktuelle Stellungnahmen des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) zu Maßnahmen oder geplanten Maßnahmen angesichts der Corona-Krise: www.dgb.de/themen/++co++e06af944-6c41-11ea-b9de-52540088cada
Bild: DGB/andreahast/123rf.com
Noch immer sind viele Beschäftigte an Kitas und Schulen dazu verpflichtet, in die Bildungseinrichtungen zu kommen. Doch das ist nicht notwendig, sondern fahrlässig!
Das Coronavirus breitet sich weiter aus. Flächendeckend wurden bereits Kitas und Schulen in Deutschland geschlossen. Die GEW Hamburg informiert und gibt Antworten auf die wichtigsten Fragen - hier für Betriebsratsmitglieder.
Die GEW hat sich an Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) gewandt und die finanzielle Absicherung der Honorarlehrkräfte in Deutschland angemahnt. „Der Bund als öffentlicher Auftraggeber muss das Risiko der höheren Gewalt für den Ausfall von Unterricht durch die Corona-Krise in der von ihm verantworteten Weiterbildung übernehmen“, sagte Ansgar Klinger, GEW-Vorstandsmitglied für Berufliche Bildung und Weiterbildung, am Freitag in Frankfurt a.M. „Der Unterricht, der durch die Corona-Krise ausfällt, gefährdet die Existenz der Lehrkräfte und der Träger.
Die Aussetzung der Kurse an der Volkshochschule bis zum 30.04.20 und bei allen anderen Trägern mit noch unklaren Fristen ist ganz sicher im Interesse der Gesundheit der Teilnehmenden, der Lehrkräfte und der Allgemeinheit richtig und angemessen.
Das Infektionsschutzgesetz entschädigt Selbständige nur für Einkommensverluste, wenn für sie persönlich eine Quarantäne oder Isolation angeordnet wurde, nicht aber für den Fall, dass sie ihr Einkommen durch eine Schließung aufgrund einer Pandemie verlieren. Lohnfortzahlung oder Kurzarbeitergeld gibt es für Selbständige ebenfalls nicht.
Die GEW mahnt dringend an, bundesweit die Finanzierung der Kitas, Jugendhilfe- und Sozialeinrichtungen zu sichern - auch wenn diese in der Corona-Krise geschlossen worden seien und keine Leistungen erbringen könnten. „Die Gelder sind in den öffentlichen Haushalten eingestellt. Die Träger der Einrichtungen und Maßnahmen brauchen jetzt die verbindliche Zusage, dass diese Mittel auch fließen, damit sie ihr Personal weiterhin bezahlen können. So wird Kurzarbeit und Entlassungen vorgebeugt.