Der ehemalige Schulsenator Rabe hat in seiner Abschiedsrede nicht mit Selbstlob gespart, und seine Nachfolgerin, Senatorin Bekeris, knüpft daran an. Unerwähnt bleibt dabei allerdings die besorgniserregende Tatsache, dass die Quote der armutsgefährdeten Kinder, die gleichzeitig einen sonderpädagogischen Förderbedarf haben, gestiegen ist. Die GEW fordert die neue Senatorin auf, diesen Zusammenhang aktiv aufzugreifen und konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Situation der betroffenen Schülerinnen und Schüler zu ergreifen.
Meldungen nach Thema
Das neue Jahr hat bewegt begonnen: Deutschland steht auf! Die Zahlen der Teilnehmer*innen an den Protesten gegen Rechtsextremismus und Remigrationsphantasien allein in Hamburg sind beeindruckend. Sie bestärken die Mitglieder der GEW und natürlich auch uns Vorsitzende, diese Bewegung weiter voranzutreiben, zu fördern und den Diskurs innerhalb der Gewerkschaften und auch nach außen zu suchen und zu führen. Demokratie zu leben und erlebbar zu machen, ist für uns als Bildungsgewerkschaft immanent!
In Hamburg stehen zahlreiche Sozialkaufhäuser vor dem Aus und die Situation spitzt sich weiter zu. Für eine wachsende Zahl von Menschen, die von Armut bedroht oder bereits betroffen sind, wird die Bewältigung des Alltags immer schwieriger. In dieser prekären Situation nimmt die Nutzung der Sozialkaufhäuser stetig zu, denn sie bieten armen Familien die Möglichkeit, sich auch einmal etwas zu gönnen und sich nicht alltägliche Luxusgüter leisten zu können.
Heute starten weit über 1.000 Teilnehmer*innen in die 6-monatige Erfassung der Hamburger Lehrkräftearbeitszeitstudie.
Innerhalb der letzten drei Monate haben sich mehr als 200 Multiplikator*innen von über 100 Gymnasien und Stadtteilschulen auf der Studienplattform registriert. Sie wurden in der Methodik und im Umgang mit dem Zeiterfassungstool der Hamburger Lehrkräftearbeitszeitstudie geschult. Sie betreuen vor Ort weit über 1.000 Lehrkräfte, die sich inzwischen zur Teilnahme angemeldet haben.
Sozialarbeiter*innen sind Berufsgeheimnisträger*innen. Was ihnen im Rahmen ihrer Arbeit anvertraut wird, darf nicht ohne Weiteres preisgegeben werden. Vor der Strafkammer ist das anders. Hier müssen sie aussagen, wenn sie als Zeugen geladen werden. Das Vertrauen ihrer Klient*innen erfordert aber Vertraulichkeit, sonst ist die Basis der Zusammenarbeit von Anfang an gestört.
Die Landesregierung in Hessen plant "eine Unterstützung der Hochschulleitungen bei der Überprüfung von Zivilklauseln". Gegen diese Bestrebungen für eine stärkere Militarisierung der hessischen Hochschulen gibt es einen Protestaufruf, den u.a. der BdWi und der fzs unterstützen:
FÜR EINE ZIVILE FORSCHUNG & BILDUNG!
GEGEN DIE MILITARISIERUNG DER HOCHSCHULEN IN HESSEN UND ÜERALL!
Im Koalitionsvertrag, der schon bald in Kraft treten soll, wird voraussichtlich folgender Passus enthalten sein:
Die GEW begrüßt grundsätzlich die Verständigung von Bund und Ländern zum Startchancenprogramm. Mit dem Programm werden in den kommenden zehn Jahren ab dem Schuljahr 2024/25 bundesweit 4.000 Schulen mit einer sozioökonomisch benachteiligten Schülerschaft unterstützt.
Die GEW ruft zur Beteiligung an den UN-Wochen gegen Rassismus vom 11. bis 24. März auf. Sie bieten im Superwahljahr 2024 eine gute Gelegenheit, für Menschenrechte und Demokratie einzustehen und gegen rechte Hetze aktiv zu werden.
von Elina Stock, Referentin bewim GEW Hauptvorstand
Gerne machen wir auf die neueste Publikation vom MBT aufmerksam: Der Analyse & Monitoring-Beitrag zu rechten Aktivitäten in Hamburg 2023.
Verena Braun, unsere Comic-Zeichnerin, verfolgt in den nächsten sechs Monaten Mo im Schulalltag und erlebt die Untiefen der Lehrerarbeitszeit und -Belastung mit.
Wenn ihr Moment-Ideen habt, sendet diese einfach an: azstudie@gew-hamburg.de
Eine Postsendung mit der Beitragsbescheinigung für das Vorjahr wie in den letzten Jahren (Einlage in der Februarausgabe der E&W oder separater Brief inklusive Mitgliedsausweis) gibt es seit 2022 für die Mitglieder des Landesverbandes Hamburg nicht mehr.
Das Finanzamt verlangt zunächst auch keinen Nachweis über die geleisteten Zahlungen. Wichtig ist für Dich (zum Ausfüllen der Steuererklärung) die Höhe der geleisteten Zahlungen im Vorjahr.
Während die Beamt*innen im aktiven Dienst die steuerfreie Einmalzahlung der Inflationsausgleichsprämie mit ihren Februarbezügen erhalten haben, ist dies bei Versorgungsempfänger*innen noch nicht geschehen. Ursache ist, dass für diese Gruppe eine andere IT-Software genutzt wird, bei der sich das Einpflegen dieser Zahlung etwas verzögerte. Die Zahlung des Inflationsausgleichs wird ab März bis Oktober 2024 erfolgen.
Foto: Petra Bork / pixelio.de