Die Hamburger Schulbehörde hat ihr Konzept für eine Wiederöffnung der Schulen vorgelegt. Dies sieht insbesondere verpflichtenden Präsenzunterricht in Deutsch, Mathe, Englisch bzw. Sachunterricht (an den Grundschulen) vor. Für alle Schulen gelten die fachlichen Vorgaben und Vorgaben für Gruppengrößen, Jahrgänge und Anzahl der Stunden gleichermaßen, völlig unabhängig von lokalen und schulischen Gegebenheiten. Dieser Unterricht soll ab 27.4. bzw. 4.5. vor allem den jetzigen und nächstjährigen Abschlussklassen bzw. den 4. Klassen in den Grundschulen und 6.
Schule
Die Behörde für Schule und Berufsbildung hat in ihren Durchführungsempfehlungen vom 16.4.2020 für die morgen beginnenden Prüfungen den Einsatz für Beschäftigte aus den vom Robert-Koch-Institut definierten Risikogruppen nicht untersagt. Weiterhin soll bei Personalmangel auf vorerkrankte, ältere und schwerbehinderte Lehrkräfte bei den Prüfungen zurückgegriffen werden. Ebenso gibt es keine behördliche Anweisung für diese Beschäftigtengruppe, sie für den geplanten Präsenzunterricht ab 4.5.2020 nicht einzusetzen.
Nachdem die Kultusministerkonferenz (KMK) damit beauftragt worden ist, bis zum 29. April Szenarien zu erarbeiten, wie ab dem 4. Mai schrittweise Schulöffnungen umgesetzt werden können, haben die beiden größten Lehrergewerkschaften Deutschlands, die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) und der Verband Bildung und Erziehung (VBE), gemeinsam mit dem Bundeselternrat (BER) die Präsidentin der KMK, Dr. Stefanie Hubig, angeschrieben. Sie bieten ihre Unterstützung bei der Analyse, Erarbeitung und Umsetzung dieser Szenarien an. In dem Brief heißt es:
Die GEW steht grundsätzlich hinter der politischen Entscheidung zur schrittweisen Öffnung der Bildungseinrichtungen ab dem 4. Mai, verknüpft diese aber mit konkreten Forderungen an Infektionsschutz und Hygiene. Zudem sieht sie die KMK nun am Zuge.
Der Gesamtpersonalrat (GPR) hat bei der Schulbehörde zwei Initiativanträge gestellt, die einen verbesserten Gesundheitsschutz einfordern.
Im ersten wird die Behörde aufgefordert sicherzustellen, dass besondere Beschäftigtengruppen an Schulen bis Ende des Schuljahres 2019/20 nicht in der Schule eingesetzt werden. Ihnen müsse grundsätzlich mobiles Arbeiten (von zuhause aus) ermöglicht werden. Hierunter fallen Beschäftigte des pädagogischen und des nichtpädagogischen Personals an Schulen
• die zu einer Risikogruppe gehören in der Definition des RKIs,
In der Corona-Krise fluten private Anbieter das Netz mit Clouds, Apps, Tools und Unterrichtsmaterialien. Die GEW schaut genau hin, um vor Kommerz und Lobbyismus zu schützen.
Die Corona-Krise ist für viele private Anbieter von Clouds, Apps, Tools und Unterrichtsmaterialien ein Türöffner zur Schule. Kein Tag vergeht, an dem nicht neue Angebote das Netz fluten. Das Problem, dass auf digitalem Weg kommerzielle oder unausgewogene Anwendungen und Inhalte in Schulen Einzug halten, ist nicht neu, nimmt aber derzeit sprunghaft zu.
Das Coronavirus breitet sich weiter aus. Flächendeckend wurden bereits Kitas und Schulen in Deutschland geschlossen. Die GEW Hamburg informiert und gibt Antworten auf die wichtigsten Fragen - hier für Beschäftigte an den Schulen.
Kinder mit schwierigen sozialen Rahmen haben es in dieser Phase des „Homeschooling“ besonders schwer. Viele Gespräche, die die GEW mit Eltern und Lehrer*innen geführt hat, haben ergeben: Digitale Endgeräte fehlen bzw. müssen mit vielen Familienangehörigen geteilt werden. Es gibt keinen ruhigen Raum oder überhaupt nur einen Schreibtischplatz zum Lernen. Eltern und Familienangehörige haben Mühe, den Alltag und das Auskommen zu organisieren und wenig Zeit zur schulischen Unterstützung. In dieser Situation ist keine gute Prüfungsvorbereitung möglich.
Mit einem Schreiben des Landesschulrats Altenburg-Hack vom 27.3.2020 an die Schulleitungen, Lehrkräfte und das pädagogische Personal an Hamburgs Schulen sowie mit den Durchführungsbestimmungen zu den Abschlussprüfungen vom 31.3.20 erhöht die Schulbehörde den Druck auf Schüler*innen, Eltern und Lehrkräfte.
Die GEW unterstützt Forderung der SchülerInnenkammer vom 27.3.2020, die Prüfungen zumindest zu verschieben, und gibt deren Pressemitteilungen wieder:
skh vom 27.3.2020: Abi, MSA, ESA 2020 – Hamburg muss handeln! Die Prüfungen werden auch an geschlossenen Schulen stattfinden. Die SchülerInnenkammer Hamburg fordert die Schulbehörde auf, auf aktuellen Lage zu reagieren.
Die GEW erkennt an, dass die Kultusministerkonferenz (KMK) sich auf eine gemeinsame Regelung und eine gegenseitige Anerkennung des Abiturs und anderer Abschlussprüfungen verständigt hat. „Wir kritisieren jedoch, dass das Ziel, die Gesundheit der Lehrkräfte und der Schülerinnen und Schüler zu schützen, durch die Regelung nicht erreicht wird. Offene Fragen wie der Schutz vor Infektionen sind nicht geklärt.
Schulsenator Rabe hatte in einer Videobotschaft die Eltern angeregt, die Kinder doch zur Schule zu schicken, falls ihnen „die Decke auf den Kopf fällt“. Dazu erklärt Anja Bensinger-Stolze (Vorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft GEW Hamburg):