Die Lehrer*innenkammer hat zum Entwurf einer Verordnung über die Gewährung von Notenschutz in allgemeinbildenden Schulen beraten.
Mit dieser Verordnung sollen die Rahmenbedingungen für den mit Wirkung zum 1.8.2024 neu in das Hamburgische Schulgesetz eingefügten Notenschutz geschaffen werden. Mit dem Notenschutz soll Schüler*innen mit besonderen und langanhaltenden Schwierigkeiten im Lesen, Rechtschreiben oder im Lesen und Rechtschreiben die Möglichkeit gegeben werden, ihren Leistungsstand weniger beeinflusst von den genannten Schwierigkeiten nachzuweisen.