Nachdem im Nachbarland Schleswig-Holstein Bildungsministerin Karin Prien angekündigt hat, für die Abiturnoten die bisher erbrachten Leistungen aus den letzten beiden Schuljahren zur Grundlage zu machen und auf die abschließende Abiturprüfung zu verzichten, ist es nur wünschenswert, wenn die Kultusministerkonferenz in der für heute angekündigten Schaltkonferenz zu möglichst einheitlichen Regelungen kommt. Dabei sollte im Mittelpunkt stehen, dass den Schülerinnen und Schülern durch die Corona-Krise keine Nachteile entstehen und bei den konkreten Entscheidungen in den Bundesländern die Gesundheit aller ausschlaggebend ist.
„Es ist gut, wenn auch in Hamburg die bisherigen Planungen zur Durchführung des Abiturs geprüft werden. Ebenso sollte in diesem Zusammenhang über die Prüfungen zum Ersten und Mittleren Schulabschluss entschieden werden. Die Abiturienten haben den Großteil der Leistungen bereits in den letzten zwei Jahren erbracht. Für den Ersten und Mittleren Schulabschluss kann ebenfalls auf die bereits erbrachten Leistungen, nämlich die Ganzjahresnoten, zurückgegriffen werden. Es ist jetzt an der Zeit den Schülerinnen und Schülern, den Lehrkräften und Schulleitungen zu zeigen, dass im Interesse der Gesundheit aller entschieden wird“, äußerte sich GEW-Landesvorsitzende Anja Bensinger-Stolze in Hamburg.
Auch aus Schulleitungskreisen wurde der GEW signalisiert, dass eine Lösung ähnlich wie die in Schleswig-Holstein oder wie die von der Schülerinitiative „Abi 2020 – umdenken“ vorgeschlagen wird, nicht nur machbar, sondern auch unter diesen besonderen Umständen angeraten sei. In Einzelfällen, in denen Schülerinnen und Schüler meinen, sie würden durch diese Art der Bewertung stark benachteiligt, seien Nachprüfungen oder die Heranziehung weiterer Leistungen durchaus denkbar.
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