Kurz vor den Sommerferien hatten wir darüber informiert, dass unserer Ansicht nach die Regelung, wonach Lehrern die bei Klassenfahrten entstehenden Reisekosten nur auf einen Höchstbetrag begrenzt erstattet werden, nicht rechtmäßig ist. Anfang August ist nun dem damals noch anhängigen Widerspruch stattgegeben worden, d.h. der betroffene Kollege hat die vollen ihm bei der Klassenreise entstandenen Kosten erstattet bekommen.
Rechtsschutz
Das Bundesverwaltungsgericht hat im Juli in zwei niedersächsische Lehrkräfte betreffenden Verfahren, die mit Unterstützung der GEW geführt wurden, weitreichende Entscheidungen getroffen, die vielen hundert Bewerbern, die bisher aus gesundheitlichen Gründen chancenlos waren, die Einstellung in das Beamtenverhältnis ermöglichen werden.
Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hält den Einsatz so genannter „Schultrojaner“ zur Erkennung von Plagiaten auf Computern an Schulen mitbestimmungsrechtlich für fragwürdig. „Wir sind von dem geplanten Einsatz eines Schultrojaners überrascht – 'Trojaner' haben an Schulen nichts zu suchen. Damit würden die Lehrkräfte gezielt einer Ausforschung im Interesse Dritter ausgesetzt", erklärte GEW-Bundesvorsitzender Ulrich Thöne.
Für Kinder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, entfällt der Anspruch auf Kindergeld, wenn Sie über eigene Einkünfte verfügen. Der Grenzbetrag für diese Einkünfte liegt für die Jahre 2004 und 2005 bei 7.680 Euro. Von diesen Einkünften können Werbungskosten abgezogen werden. Nicht abgezogen werden können allerdings die Sozialversicherungsbeiträge, die Kinder zahlen, die sich in einer Berufsausbildung befinden, oder sonst sozialversicherungspflichtig arbeiten.

