Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hält den Einsatz so genannter „Schultrojaner“ zur Erkennung von Plagiaten auf Computern an Schulen mitbestimmungsrechtlich für fragwürdig. „Wir sind von dem geplanten Einsatz eines Schultrojaners überrascht – 'Trojaner' haben an Schulen nichts zu suchen. Damit würden die Lehrkräfte gezielt einer Ausforschung im Interesse Dritter ausgesetzt", erklärte GEW-Bundesvorsitzender Ulrich Thöne.
Rechtsschutz
GEW: Lehrkräfte vor rechtlichen Risiken schützen
Beamtenstreik: Kasseler Richter bestätigen Rechtsauffassung der Bildungsgewerkschaft - Abkehr von der bislang in Deutschland herrschenden Rechtsaufassung
Bundesverfassungsgericht beanstandet Einkommensgrenzen
Für Kinder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, entfällt der Anspruch auf Kindergeld, wenn Sie über eigene Einkünfte verfügen. Der Grenzbetrag für diese Einkünfte liegt für die Jahre 2004 und 2005 bei 7.680 Euro. Von diesen Einkünften können Werbungskosten abgezogen werden. Nicht abgezogen werden können allerdings die Sozialversicherungsbeiträge, die Kinder zahlen, die sich in einer Berufsausbildung befinden, oder sonst sozialversicherungspflichtig arbeiten.