Rechtsschutz
Beamtenstreik: Kasseler Richter bestätigen Rechtsauffassung der Bildungsgewerkschaft - Abkehr von der bislang in Deutschland herrschenden Rechtsaufassung
Bundesverfassungsgericht beanstandet Einkommensgrenzen
Für Kinder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, entfällt der Anspruch auf Kindergeld, wenn Sie über eigene Einkünfte verfügen. Der Grenzbetrag für diese Einkünfte liegt für die Jahre 2004 und 2005 bei 7.680 Euro. Von diesen Einkünften können Werbungskosten abgezogen werden. Nicht abgezogen werden können allerdings die Sozialversicherungsbeiträge, die Kinder zahlen, die sich in einer Berufsausbildung befinden, oder sonst sozialversicherungspflichtig arbeiten.