Wer darf unterschreiben?
Es kann jeder unterschreiben, der in Hamburg wahlberechtig ist (d.h. in Hamburg wohnhaft gemeldet und über 16 Jahre alt). Jedem, der unterschreiben möchte, muss die Möglichkeit gegeben werden, die komplette Forderung im Wortlaut zu lesen, daher muss diese zum Sammeln ausgedruckt, mitgenommen oder ausgehängt werden. Unleserliche und unvollständige Einträge sind ungültig und werden gestrichen.
Wer darf sammeln?