Liebe Kolleg*innen,
„Beschäftigte in Elternzeit haben Anspruch auf die im Tarifvertrag vereinbarten Inflationsausgleichszahlungen“ so der Tenor eines noch nicht rechtskräftigten Urteils des Arbeitsgerichts Essen . Das Urteil hält die Kürzung bzw. Streichung der Inflationsausgleichszahlungen für Kolleg*innen in Eltern(teil)zeit für unwirksam, auch Kolleg*innen in Eltern(teil)zeit hätten Anspruch auf die vollen Zahlungen.